7.40.00 Nr. 2 Beschluss Erneuerung Doktordiplome nach 50 Jahren vom 14.1.1976
7.40.00 Nr. 2 |
|
vom 14.01.1976 |
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse |
Gemäß § 16 Abs. 2 Ziff. 6 HUG hat der Senat der Justus-Liebig-Universität Gießen am 14. Januar 1976 folgenden Beschluß gefaßt:
Beschluss
über die Erneuerung von Doktordiplomen
nach 50 Jahren
Der Senat der Justus-Liebig-Universität Gießen empfiehlt den Fachbereichen, die Erneuerung von Doktordiplomen nach 50 Jahren vorzunehmen, um die Einheitlichkeit zwischen den verschiedenen Fachbereichen zu wahren.
Gießen, den 9.9.1976
in Vertretung:
gez. Scharmann
(Vizepräsident)
Senat
14.1.1976
§ 16 (2)
Ziff. 6 HUG
keine