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7.36.05 Nr.6 Master "Moderne Sprachen und Sprachwissenschaften"

Übersicht der Speziellen Ordnung des Master-Studiengangs "Moderne Sprachen und Sprachwissenschaften" (7.36.05 Nr.6)

Einstellung des Studiengangs
Der Studiengang wird mit Ablauf des Sommersemesters 2022 eingestellt. Prüfungen einschließlich ihrer Wiederholungen können letztmalig im Sommersemester 2022 abgelegt werden. Mit Ablauf des Sommersemesters ist der Studiengang ohne weitere Berücksichtigung von Härtefällen oder Prüfungsrücktritten endgültig aufgehoben.

Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (4. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                        Änderungsbeschluss

Die 4. Änderungsfassung tritt am 20.11.2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des Sommersemesters 2022 außer Kraft

 

Die Anlagen sind weiterhin in der 3. Änderungsfassung gültig.

Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                      Synopse

Die 3. Änderungsfassung tritt am 22.02.2016 in Kraft und ist gültig ab dem Sommersemester 2016.

Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                      Synopse

Die 2. Änderungsfassung trat am 15.04.2014 in Kraft und ist gültig ab dem Wintersemester 2014/2015.

Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                     Synopse

Die 1.Änderungsfassung trat am 25.02.2014 in Kraft und ist gültig ab dem Wintersemester 2014/2015.

Spezielle Ordnung

Gültigkeit

Die Spezielle Ordnung des Master-Studiengangs "Moderne Sprachen und Sprachwissenschaft" trat zum Wintersemester 2008/2009 in Kraft.