7.36.05 Nr.3 Master "Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft"
Übersicht der Speziellen Ordnung des Master-Studiengangs "Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft" (7.36.05 Nr.3)
Einstellung des Studiengangs |
Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (8. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Der 8. Änderungsbeschluss tritt am 20.11.2020 in Kraft. Er tritt mit Ablauf des Sommersemesters 2022 außer Kraft.
Die Anlagen sind weiterhin in der 7. Änderungsfassung gültig.
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Spezielle Ordnung (7. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Der 7. Änderungsbeschluss tritt am 22.02.2016 in Kraft und ist gültig ab dem Sommersemester 2016. |
Spezielle Ordnung (6. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Der 6. Änderungsbeschluss trat am 16.09.2015 in Kraft. |
Spezielle Ordnung (5. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 5. Änderungsfassung trat am 13.05.2015 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2015/16. |
Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 4. Änderungsfassung trat am 15.04.2014 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2014/2015. |
Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 3. Änderungsfassung trat am 24.02.2014 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2014/2015. |
Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 2. Änderungsfassung trat am 19.01.2013 in Kraft und gilt ab dem Sommersemester 2013. Studierende der Masterfächer „English Literary Studies“ und „English Cultural Studies“ können bis zum 01.04.2013 gegenüber dem Prüfungsausschuss erklären, ob sie diese Fächer weiter studieren oder in das Fach „Anglophone Literary, Cultural and Media Studies“ wechseln. Für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2013/14 beginnen, wird nur noch das Fach ALCMS angeboten.
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Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 1. Änderungsfassung trat am 26.10.2012 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium dieses Studiengangs im Wintersemester 2012/13 beginnen. Studierende, die in diesem Studiengang bereits eingeschrieben waren, können wählen, ob sie ihr Studium nach diesen oder den bisherigen Regelungen abschließen wollen. Die Entscheidung zum Wechsel in die Regelung nach dieser Novelle muss dem Prüfungsausschuss schriftlich mitgeteilt werden. In Härtefällen kann der Prüfungsausschuss angemessene Regelungen treffen. |
Spezielle Ordnung Gültigkeit Die Spezielle Ordnung des Master-Studiengangs "Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft" trat zum Wintersemester 2008/2009 in Kraft. |