7.36.04 Nr.5 Master "Religion-Medialität-Kultur"
Übersicht der Speziellen Ordnungen zum Master-Studiengang "Religion-Medialität-Kultur" (7.36.04 Nr.5)
Einstellung des Masterstudiengangs "Religion-Medialität-Kultur"
Der Masterstudiengang "Religion-Medialität-Kultur" wird mit Ablauf des Sommersemesters 2015 eingestellt. Derzeit werden keine Studierende mehr aufgenommen, ein Wechsel in diesen Studiengang kann nicht mehr ermöglicht werden.
Studierende, die bereits eingeschrieben sind, können den Studiengang abschließen.
Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (2. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 2. Änderungsfassung tritt am 01.07.2017 in Kraft.
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Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 1. Änderungsfassung trat am 23.06.2014 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2014/2015.
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Spezielle Ordnung Gültigkeit Die Spezielle Ordnung zum Master-Studiengang "Religion-Medialität-Kultur" trat zum 03.01.2011 in Kraft. |
letzte Überarbeitung: 03.07.2017, Vera Schnabel