7.36.03 Nr.6 Master "Berufliche und Betriebliche Bildung"
Übersicht der Speziellen Ordnungen des Master-Studiengangs "Berufliche und Betriebliche Bildung" (7.36.03 Nr.6)
Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (2. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Diese Ordnung tritt am 10.10.2024 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ihr Studium in einem Bachelor-Studiengang Berufliche und Betriebliche Bildung zum Wintersemester 2023/24 oder später beginnen.
Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Die Ordnung tritt am 17.10.2023 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2023/2024.
|
Spezielle Ordnung Neufassung Gültigkeit Die Ordnung tritt am 01.10.2022 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2022/2023.
|
Spezielle Ordnung (13. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 13. Änderungsfassung tritt am 11.10.2018 in Kraft und gilt für alle Studierenden.
|
Spezielle Ordnung (12. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 12. Änderungsfassung trat am 06.05.2017 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2017/2018 aufnehmen.
|
Spezielle Ordnung (11. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 11. Änderungsfassung trat am 13.04.2016 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2016/2017.
|
Spezielle Ordnung (10. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 10. Änderungsfassung trat am 30.03.2015 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2015/16.
|
Spezielle Ordnung (9. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Synopse Übergangsregelungen Die 9. Änderungsfassung trat am 16.04.2014 in Kraft. Sie ist gültig für alle Studierenden, die das Studium dieses Studiengangs zum Wintersemester 2014/2015 im ersten oder in einem höheren Fachsemester aufnehmen. Studierenden, die ihr Studium mit dem Abschluss Bachelor of Arts bzw. Master of Arts vor dem Wintersemester 2014/15 an der JLU begonnen haben, können schriftlich bis zum 31.08.2014 gegenüber dem Prüfungsamt im Zentrum für Lehrerbildung erklären, ob sie ihr Studium nach den bisherigen Regelungen oder nach der 9. Änderungsfassung fortsetzen wollen.
|
Spezielle Ordnung (8. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 8. Änderungsfassung trat am 18.01.2013 in Kraft.
|
Spezielle Ordnung (7. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 7. Änderungsfassung trat am 22.06.2012 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2012/2013.
|
Spezielle Ordnung (6. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 6. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2012/2013 in Kraft.
|
Spezielle Ordnung (5. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 5. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2011/2012 in Kraft.
|
Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 4. Änderungsfassung trat am 03.02.2011 in Kraft.
|
Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 3. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2010/2011 in Kraft.
|
Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 2. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2009/2010 in Kraft.
|
Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 1. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2009/2010 in Kraft.
|
Spezielle Ordnung Gültigkeit Die Spezielle Ordnung trat zum Wintersemester 2008/2009 in Kraft.
|
letzte Überarbeitung: 10.10.2018, Vera Schnabel
* Wurde ein Bachelor-Abschluss außerhalb von Studiengängen dieser Studienordnung erworben, müssen die Studienvoraussetzungen entsprechend §3 Abs. 2 (Anlage 3) für den Master- Studiengang nachgewiesen werden.