7.35.07 Nr. 1 Bachelor "Materialwissenschaft"
Übersicht der Speziellen Ordnungen des Bachelor-Studiengangs "Materialwissenschaft" (7.35.07 Nr.1)
Spezielle Ordnung Neufassung Gültigkeit Die Ordnung tritt am 08.10.2021 in Kraft und gilt für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2021/2022 beginnen. |
Spezielle Ordnung (10. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 10. Änderungsfassung tritt am 25.09.2019 in Kraft und ist gültig ab Wintersemester 2019/2020. |
Spezielle Ordnung (9. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 9. Änderungsfassung tritt am 22.07.2018 in Kraft und gilt für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2018/2019 beginnen. Für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2017/2018 aufgenommen haben, gilt die Ordnung in dieser Fassung mit einigen Besonderheiten (siehe Spezielle Ordnung). |
Spezielle Ordnung (8. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 8. Änderungsfassung trat am 19.05.2016 in Kraft. Die Änderungen gelten für alle Studierenden, die ihr Studium im Wintersemester 2016/17 beginnen. Die Änderungen der Module BC 06, BC 08 und BC 07 gelten für alle Studierenden ab dem Wintersemester 2016/17. |
Spezielle Ordnung (7. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 7. Änderungsfassung trat am 27.03.2015 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2015/2016. |
Spezielle Ordnung (6. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 6. Änderungsfassung trat am 29.04.2914 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2014/2015.
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Spezielle Ordnung (5. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 5. Änderungsfassung trat am 21.05.2013 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2013/2014. |
Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 4. Änderungsfassung trat am 29.03.2012 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2012/2013.
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Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 3. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2010/2011 in Kraft. |
Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung) Gültigkeit SynopseDie 2. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2010/2011 in Kraft. Die Regelungen werden erstmals für die Studierenden angewendet, die das Studium dieses Studienganges mit dem Wintersemester 2010/2011 beginnen. Studierende, die im Sommersemester 2010 für den Studiengang eingeschrieben waren, können ihr Studium längstens bis 2 Semester nach Ende der Regelstudienzeit abschließen. Sofern die nicht möglich ist, trifft der Prüfungsausschuss in Härtefällen angemessene Regelungen. |
Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 1. Änderungsfassung trat am 04.10.2010 in Kraft. Die Regelungen werden erstmals für die Studierenden angewendet, die das Studium dieses Studienganges mit dem Wintersemester 2010/2011 beginnen. Studierenden, die im Sommersemester 2010 für den Studiengang eingeschrieben waren, können ihr Studium längstens für 2 Semester nach Ende der Regelstudienzeit abschließen. Sofern dies nicht möglich ist, trifft der Prüfungsausschuss in Härtefällen angemessene Regelungen. - im Sommersemester 2011 Module für das 4. und 6. Semester, - im Wintersemester 2011/2012 Module für das 5. Semester, - im Sommersemester 2012 Module für das 6. Semester. |
Spezielle Ordnung Gültigkeit Die Spezielle Ordnung trat am 02.06.2006 in Kraft. |