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7.35.07 Nr. 1 Bachelor "Materialwissenschaft"

Übersicht der Speziellen Ordnungen des Bachelor-Studiengangs "Materialwissenschaft" (7.35.07 Nr.1)

Spezielle Ordnung Neufassung

Gültigkeit

Die Ordnung tritt am 08.10.2021 in Kraft und gilt für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2021/2022 beginnen.

Spezielle Ordnung (10. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                      Änderungsbeschluss

Die 10. Änderungsfassung tritt am 25.09.2019 in Kraft und ist gültig ab Wintersemester 2019/2020.

Spezielle Ordnung (9. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                      Änderungsbeschluss

Die 9. Änderungsfassung tritt am 22.07.2018 in Kraft und gilt für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2018/2019 beginnen. Für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2017/2018 aufgenommen haben, gilt die Ordnung in dieser Fassung mit einigen Besonderheiten (siehe Spezielle Ordnung).

Spezielle Ordnung (8. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                      Synopse

Die 8. Änderungsfassung trat am 19.05.2016 in Kraft. Die Änderungen gelten für alle Studierenden, die ihr Studium im Wintersemester 2016/17 beginnen. Die Änderungen der Module BC 06, BC 08 und BC 07 gelten für alle Studierenden ab dem Wintersemester 2016/17.

Spezielle Ordnung (7. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                      Synopse

Die 7. Änderungsfassung trat am 27.03.2015 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2015/2016.

Spezielle Ordnung (6. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                      Synopse

Die 6. Änderungsfassung trat am 29.04.2914 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2014/2015.

Spezielle Ordnung (5. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                      Synopse

Die 5. Änderungsfassung trat am 21.05.2013 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2013/2014.

Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                       Synopse

Die 4. Änderungsfassung trat am 29.03.2012 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2012/2013.

Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                         Synopse

Die 3. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2010/2011 in Kraft. 

Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                         Synopse

Die 2. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2010/2011 in Kraft. Die Regelungen werden erstmals für die Studierenden angewendet, die das Studium dieses Studienganges mit dem Wintersemester 2010/2011 beginnen. Studierende, die im Sommersemester 2010 für den Studiengang eingeschrieben waren, können ihr Studium längstens bis 2 Semester nach Ende der Regelstudienzeit abschließen. Sofern die nicht möglich ist, trifft der Prüfungsausschuss in Härtefällen angemessene Regelungen.

Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 1. Änderungsfassung trat am 04.10.2010 in Kraft. Die Regelungen werden erstmals für die Studierenden angewendet, die das Studium dieses Studienganges mit dem Wintersemester 2010/2011 beginnen. Studierenden, die im Sommersemester 2010 für den Studiengang eingeschrieben waren, können ihr Studium längstens für 2 Semester nach Ende der Regelstudienzeit abschließen. Sofern dies nicht möglich ist, trifft der Prüfungsausschuss in Härtefällen angemessene Regelungen.
Module nach der Fassung der Prüfungsordnung von 2005 werden noch wie folgt angeboten.

- im Wintersemester 2010/2011 Module für das 3. und 5. Semester,
- im Sommersemester 2011 Module für das 4. und 6. Semester,
- im Wintersemester 2011/2012 Module für das 5. Semester,
- im Sommersemester 2012 Module für das 6. Semester.

Spezielle Ordnung

Gültigkeit

Die Spezielle Ordnung trat am 02.06.2006 in Kraft.