7.35.03 Nr.5 Bachelor "Musikpädagogik"
Übersicht der Speziellen Ordnungen des Bachelor-Studiengangs "Musikpädagogik" (7.35.03 Nr. 5)
Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (7. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 7. Änderungsfassung tritt am 08.07.2019 in Kraft und wird erstmals zum Wintersemester 2019/2020 angewendet.
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Spezielle Ordnung (6. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 6. Änderungsfassung tratt am 01.03.2017 in Kraft.
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Spezielle Ordnung (5. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 5. Änderungsfassung trat am 12.04.2014 in Kraft und ist gültig ab dem Wintersemester 2014/2015.
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Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 4. Änderungsfassung trat am 12.04.2014 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2014/2015.
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Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 3. Änderungsfassung trat am 21.06.2012 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2012/2013.
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Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 2. Änderungsfassung trat am 21.06.2011 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium dieses Studiengangs im WS 2011/12 beginnen. Studierende, die in diesem Studiengang bereits im Sommersemester 2011 eingeschrieben waren, können wählen, ob sie ihr Studium nach diesen oder den bisherigen Regelungen abschließen wollen. Die Entscheidung zum Wechsel in die Regelung nach dieser Novelle muss dem Prüfungsausschuss bis zum 31. 3. 2011 schriftlich mitgeteilt werden. Der Studierende ist an eine solche Mitteilung gebunden. Prüfungen nach den bisherigen Regelungen werden längstens noch für die Module, die nach Studienverlaufsplan für das 2. Semester vorgesehen sind, im SoSe 2012, für die Module, die nach Studienverlaufsplan für das 3. Semester vorgesehen sind, im WS 2012/13, für die Module, die nach Studienverlaufsplan für das 4. Semester vorgesehen sind, im SoSe 2013, für die Module, die nach Studienverlaufsplan für das 5. Semester vorgesehen sind, im WS 2013/14 und für die Module, die nach Studienverlaufsplan für das 6. Semester vorgesehen sind, im SoSe 2014 angeboten. In Härtefällen kann der Prüfungsausschuss angemessene Regelungen treffen.
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Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 1. Änderungsfassung trat zum 26.05.2009 in Kraft. |
Spezielle Ordnung Gültigkeit Die Spezielle Ordnung des Bachelor-Studiengangs "Musikpädagogik" trat zum 26.08.2008 in Kraft. |
letzte Überarbeitung: 07.06.2019, Jenny Hündt