6.72.00 Nr. 1 Studienordnung Erweiterungsfach Ethik L2 ,L5
6.72.00 Nr. 1 |
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Studienordnung vom 16. Juli 1997 und 3. September 1998 |
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse |
Gemäß § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes (HUG) erlassen der Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und der Fachbereich Evangelische Theologie und Katholische Theologie und deren Didaktik im Benehmen mit dem Zentrum für Philosophie und Grundlagen der Wissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Studienordnung.
INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 1Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Erweiterungsfach Ethik mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. April 1995 (GVBl. I S. 233).
Das Studium des Erweiterungsfaches Ethik kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden.
Der Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, der Fachbereich Evangelische Theologie und Katholische Theologie und deren Didaktik und das Zentrum für Philosophie und Grundlagen der Wissenschaft schaffen auf der Grundlage dieser Studienordnung und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel die Voraussetzung dafür, daß die Studentin oder der Student das Studium des Erweiterungsfachs Ethik im Rahmen des vorhandenen Studienangebots in möglichst kurzer Zeit absolvieren kann.
Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung erfordert das Studium des Erweiterungsfachs Ethik keine besonderen Vorkenntnisse.
§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums
(1) Das Studium des Erweiterungsfachs Ethik soll der Studentin oder dem Studenten die für die Ausübung einer Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an Hauptschulen und Realschulen bzw. Sonderschulen erforderlichen fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachpraktischen Grundlagen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden einschließlich der Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit vermitteln.
(2) Das Studium des Erweiterungsfachs Ethik gliedert sich in einen fachwissenschaftlichen und einen fachdidaktischen Bereich.
1. Fachwissenschaftlicher Bereich | ||
A. | Philosophische Ethik und Sozialphilosophie | |
A1 | Hauptpositionen in der Geschichte der philosophischen Ethik | |
A2 | Politische Ethik und Grundlegung der Demokratie | |
A3 | Aktuelle Grundfragen | |
A4 | Pluralismus von Moralvorstellungen als ethisches Problem | |
B. | Geschichte und Soziologie der Moral | |
B1 | Geschichtlicher Wandel der Moral und der Morallehren | |
B2 | Geschichte und gesellschaftliche Bedingungen von Normen und deren Rechtfertigung | |
B3 | Werturteile in den Natur-, Human- und Sozialwissenschaften | |
B4 | Gesellschaftliche Bedingungen für die Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte | |
C. | Ethik in den Religionen | |
C1 | Lebensdeutung und Lebensgestaltung in der Welt des Alten und Neuen Testaments | |
C2 | Prinzipien, Kategorien und Geschichte des christlichen Glaubens, insbesondere der christlichen Ethik und Sozialethik | |
C3 | Lebensdeutung und Lebensgestaltung in großen nichtchristlichen Religionen | |
C4 | Phänomene menschlicher Religiosität (z.B. religiöse Bewegungen, Religion und Wertorientierung im Alltag)
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2. Fachdidaktischer Bereich | ||
I. | Fachdidaktische Konzepte des Ethikunterrichts | |
II. | Lehrplanentwicklung für den Ethikunterricht | |
III. | Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen des Ethikunterrichts
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§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums
(1) Das Studium des Erweiterungsfachs Ethik umfaßt 40 Semesterwochenstunden (SWS).
(2) Das Studium umfaßt Lehrveranstaltungen in folgenden Bereichen:
1. Fachwissenschaftlicher Bereich | |||
- | Vier Vorlesungen oder Seminare aus den Bereichen A1 - A4 | 8 SWS | |
- | Vier Vorlesungen oder Seminare aus den Bereichen B1 - B4 | 8 SWS | |
- | Vier Vorlesungen oder Seminare aus den Bereichen C1 - C4 | 8 SWS | |
- | Eine Vorlesung oder ein Seminar aus den Bereichen A1 und A2 oder C1 und C2 | 2 SWS |
Im Wahlpflichtbereich stehen zur Schwerpunktbildung 6 SWS in den fachwissenschaftlichen Bereichen A1 bis A4 und C1 bis C4 zur Verfügung.
2. Fachdidaktischer Bereich | |||
- | Vier Vorlesungen oder Seminare aus den Bereichen I - III | 8 SWS |
Die SWS sind jeweils auf die fachwissenschaftlichen Bereiche A1 - A4, B1 - B4, C1 - C4 sowie auf die fachdidaktischen Bereiche I, II, III aufzuteilen.
(1) Die Zulassung zur Erweiterungsprüfung erfordert "weitere Studien" gemäß § 25 Abs. 2 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter. Diese richten sich nach den Vorkenntnissen der Bewerberinnen und Bewerber. Fehlen entsprechende Vorkenntnisse, sind folgende Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise/LN) bzw. über die regelmäßige Teilnahme (Teilnahmenachweise/TN) zu erwerben:
1. Fachwissenschaftlicher Bereich | |||
- | Eine Veranstaltung aus den Bereichen A1 - A4 | 1 LN | |
- | Eine Veranstaltung aus den Bereichen B1 - B4 | 1 LN | |
- | Eine Veranstaltung aus den Bereichen C1 - C4 | 1 LN | |
- | Eine Veranstaltung aus dem Bereich A | 1 LN | |
- | Eine Veranstaltung aus dem Bereich C
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1 LN | |
2. Fachdidaktischer Bereich | |||
- | Eine Veranstaltung aus den Bereichen I - III
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1 LN |
Die übrigen Veranstaltungen gemäß § 6 Abs. 2 dieser Studienordnung sind durch Teilnahmenachweise zu belegen.
(2) Die Leistungsnachweise werden von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter ausgestellt. Sie beruhen entweder auf einer schriftlichen Hausarbeit oder mehreren schriftlichen Hausaufgaben oder einem Referat oder einer Klausur oder einem Kolloquium. Zu Beginn der Veranstaltung legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist.
(1) Für die Studienfachberatung sind insbesondere die Beauftragten der Fachbereiche Gesellschaftswissenschaften und Evangelische Theologie und Katholische Theologie und deren Didaktik sowie des Zentrums für Philosophie und Grundlagen der Wissenschaft zuständig.
(2) Die Studienfachberatung sollte insbesondere in Anspruch genommen werden zum Studienbeginn, in der Mitte des Studiums, in Fällen eines Studienfachwechsels oder eines Studienortwechsels.
Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes Hessen in Kraft.
Gießen, 27. Januar 1999
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Prof. Dr. phil. Klaus Fritzsche Dekan des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften |
Gießen, 26. Januar 1999
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Prof. Dr. phil. Linus Hauser Dekan des Fachbereichs Evangelische Theologie und Katholische Theologie und deren Didaktik |
Studienplan für das Erweiterungsfach Ethik
1. Fachwissenschaftlicher Bereich | |||
- | Vier Vorlesungen oder Seminare aus den Bereichen A1 - A4 | 8 SWS | |
- | Vier Vorlesungen oder Seminare aus den Bereichen B1 - B4 | 8 SWS | |
- | Vier Vorlesungen oder Seminare aus den Bereichen C1 - C4 | 8 SWS | |
- | Eine Vorlesung oder ein Seminar aus den Bereichen A1 und A2 oder C1 und C2 | 2 SWS | |
Im Wahlpflichtbereich stehen zur Schwerpunktbildung 6 SWS in den fachwissenschaftlichen Bereichen A1 bis A4 und C1 bis C4 zur Verfügung.
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6 SWS | ||
2. Fachdidaktischer Bereich | |||
- | Vier Vorlesungen oder Seminare aus den Bereichen I - III | 8 SWS |
Empfehlung für den Studienaufbau
Die SWS sind jeweils auf die fachwissenschaftlichen Bereiche A1 - A4, B1 - B4, C1 - C4 sowie auf die fachdidaktischen Bereiche I - III aufzuteilen.
Erlaßgrundlage/Änderungsbeschlüsse
FB 07/03 | HMWK Bekanntmachung | StAnz. | Seite | |
StudO | 16.07.1997/ 03.09.1998 |
21.04.1999 | 18/1999 03.05.1999 |
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