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6.71.06 Nr. 2 Studienordnung Sport als Grundschul- und Verbundfach vom 11.12.1996


6.71.06 Nr. 2

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Studienordnung
des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Fach Sport als Grundschulfach und Verbundfach1)
im Rahmen des Studiums mit dem Abschluß
Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen
Hinweisvom 11. Dezember 1996


    FB 06  Genehmigung HMWK  StAnz.  Seite
StudO  11.12.1996 01.09.1997 27.10.1997 3228
1. Änderung 20.10.1999 08.08.2000 Nr. 46/13.11.2000 3689

INHALTSVERZEICHNIS

§ 1    Geltungsbereich
§ 2    Beginn des Studiums
§ 3    Dauer des Studiums
§ 4    Studienvoraussetzungen
§ 5    Ziel und Inhalt des Studiums
§ 6    Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7    Studiennachweise / Fachpraktische Prüfungsleistungen
§ 8    Studienfachberatung
§ 9    Inkrafttreten
§ 10  Übergangsbestimmungen

Anlage:
Studienplan Grundschulfach Sport
Studienplan Verbundfach Sport
Empfehlungen für den Studienaufbau


Gemäß § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes (HUG) erläßt der Fachbereich Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Studienordnung.

§ 1
Geltungsbereich

(1) Das Studium für das Lehramt an Grundschulen umfaßt neben dem Studium dreier Fächer (zwei Grundschulfächer, ein Verbundfach) das Studium der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften (pädagogische Grundwissenschaften) und das Studium der Allgemeinen Didaktik der Grundschule.

(2) Diese Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums des Faches Sport als Grundschulfach und als Verbundfach im Rahmen des Studiums mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. April 1995 (GVBl. I S. 233).

§ 2
Beginn des Studiums

Das Studium des Grundschulfaches und Verbundfaches kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden

§ 3
Dauer des Studiums

Der Fachbereich Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft schafft auf der Grundlage dieser Studienordnung und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel die Voraussetzungen dafür, daß die Studentin oder der Student den Studienanteil Grundschulfach und Verbundfach unter Berücksichtigung der anderen Studienanteile nach sechs Semestern abschließen und sich zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen melden kann.

§ 4
Studienvoraussetzungen

Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung wird der Nachweis des "Deutschen Sportabzeichens" des DSB (nicht älter als ein Jahr) dringend empfohlen. Außerdem ist die Vorlage eines ärztliche Attestes erforderlich, das die Sport- und Schwimmtauglichkeit bescheinigt.

§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums

Das Studium des Faches Sport als Grundschulfach und als Verbundfach soll die für die Ausübung einer Tätigkeit als Lehrerin oder als Lehrer an Grundschulen und im Verbundfach auch in der Sekundarstufe I in diesem Fach erforderlichen fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachpraktischen Grundlagen und Fähigkeiten einschließlich der Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit vermitteln

§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium des Faches Sport umfaßt:

1.

als Grundschulfach 20 Semesterwochenstunden (SWS)

2.

als Verbundfach 50 Semesterwochenstunden (SWS) einschließlich des Schulpraktikums; davon

2.1

für den grundschuldidaktischen Anteil des Verbundfaches 12 Semesterwochenstunden

2.2

für den fachwissenschaftlichen und den Anteil für die Didaktik der Klassen 5 bis 10 32 Semesterwochenstunden

2.3

für das Schulpraktikum 6 Semesterwochenstunden.

(2) Das Studium des Grundschulfaches und des Verbundfaches soll sich gleichmäßig auf die Gesamtzeit des Studiums für das Lehramt an Grundschulen verteilen.

(3) Das Studium des Faches Sport als Grundschulfach umfaßt Lehrveranstaltungen in folgenden Bereichen:

1.

Fachwissenschaftlicher Bereich

- Ringvorlesung zu den fachwissenschaftlichen Bereichen "Einführung in die Sportwissenschaft"

1 SWS

2.

Fachdidaktischer Bereich

- Vorlesung: Sportdidaktische Konzeptionen

1 SWS

- Seminar: Planung, Durchführung und Analyse von Sportunterricht

2 SWS

- Seminar: Frühkindliche Bewegungserfahrung oder Seminar: Umwelterfahrung

2 SWS

- Sportförderunterricht

2 SWS

- Spiel- und Sportfeste

2 SWS

3.

Fachpraktischer Bereich

- Sportmotorische Fertigkeiten im Laufen, Springen, Werfen*

2 SWS

- Sportmotorische Fertigkeiten im Schwimmen*

2 SWS

- Sportmotorische Fertigkeiten im Turnen an Geräten*

2 SWS

- Spielen, Kleine Spiele, Minisportspiele*

2 SWS

- Rhythmische Gestaltung in Tanz und Gymnastik*

2 SWS

(4) Das Studium des Faches Sport als Verbundfach umfaßt Lehrveranstaltungen in folgenden Bereichen:

1.

Fachwissenschaftlicher Bereich

- Trainings- und Bewegungswissenschaft

2 SWS

- Sportmedizin

2 SWS

- Sportpsychologie

2 SWS

- Sportsoziologie

2 SWS

- Sportgeschichte

2 SWS

2.

Fachdidaktischer Bereich

- Fachdidaktischer Bereich des Grundschulfaches

8 SWS

- Modelle, Ansätze und Tendenzen der Sportdidaktik

2 SWS

- Funktionen und Zielvorstellungen von Sport, Spiel und Bewegung oder Sportübergreifende Aspekte des Sportunterrichts

2 SWS

3.

Fachpraktischer Bereich

- Fachpraktischer Bereich des Grundschulfaches*

2 x 2 SWS

- Leichtathletik, Schwimmen, Turnen, Gymnastik/Tanz*

4 x 2 SWS

- Basketball, Fußball, Handball, Volleyball*

4 x 2 SWS

- Wahlsportart

2 SWS

Der Fachbereich stellt sicher, daß die Veranstaltungen den Prüfungsanforderungen der Anlage 4 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter rechnung tragen.

(5) Darüber hinaus nimmt die Studentin oder der Student des Verbundfaches am Schulpraktikum teil. Die Studentin oder der Student des Grundschulfaches kann das grundschuldidaktische Praktikum auch in den Pädagogischen Grundwissenschaften ableisten. Das Nähere hierzu regelt die Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung.

§ 7
Studiennachweise / Fachpraktische Prüfungsleistungen

(1) Im Grundschulfach hat die Studentin oder der Student als Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 1 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter folgende Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) zu erwerben:

I.

Leistungsnachweise (LN)

- 2 LN als schriftliche Hausarbeit oder Klausur aus Seminaren der Fachdidaktik

II.

Fachpraktische Prüfungsleistungen

- 5 Überprüfungen der Fachpraxis, lt. § 32,2 der Prüfungsverordnung

- Nachweis Erste Hilfe bei Sportverletzungen und DLRG-Abzeichen (Bronze)

(2) Im Verbundfach hat die Studentin oder der Student als Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 1 und 2 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter folgende Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) zu erwerben:

I.

Leistungsnachweise (LN)

1.

Fachwissenschaftlicher Bereich

- 2 LN aus je einer fachwissenschaftlichen Teildisziplin

2.

Fachdidaktischer Bereich

- 1 LN aus dem fachdidaktischen Bereich der Grundschule als schriftliche Hausarbeit oder als Klausur aus Seminaren

- 2 LN aus dem fachdidaktischen Bereich der Haupt- u. Realschule als schriftliche Hausarbeit oder als Klausur aus Seminaren

II.

Fachpraktische Prüfungsleistungen

- 4 fachpraktische Nachweise in den Sportarten

- 4 fachpraktische Nachweise in Sportspielen

- 2 fachpraktische Nachweise aus den fachpraktischen Bereichen des Grundschulfaches

(3) Zu Beginn der Veranstaltung legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist. Regelmäßige Teilnahme setzt den Besuch von mindestens 80 % der jeweiligen Veranstaltungen voraus. Die Prüfungen im fachpraktischen Bereich beziehen sich auf einen motorischen, einen methodischen und einen sportwissenschaftlichen Teil. Ihre Ergebnisse werden in jeder Sportart zu einer Benotung zusammengefaßt.

(4) Darüber hinaus hat die Studentin oder der Student den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Schulpraktikum nach Maßgabe von § 7 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter in Verbindung mit der Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums zu erwerben.

§ 8
Studienfachberatung

(1) Für die Studienfachberatung ist insbesondere die oder der Beauftragte des Fachbereichs zuständig.

(2) Die Studienfachberatung sollte insbesondere in Anspruch genommen werden zum Studienbeginn und in Fällen eines Studienfachwechsels oder eines Studienortwechsels.

§ 9
Inkrafttreten

Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes Hessen in Kraft.

§ 10
Übergangsbestimmungen

Die Studentin oder der Student, die oder der das Studium vor dem Wintersemester 1995/96 aufgenommen hat, kann wählen, ob sie oder er das Studium nach den bisherigen Vorschriften oder nach dieser Studienordnung fortsetzen und beenden will. Die Wahlmöglichkeit erlischt spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten dieser Studienordnung.

Gießen, den 21. August 2000

gez. Prof. Dr. rer. nat. Eberhardt Todt
Dekan des Fachbereichs 06

Anlage:

Studienplan Grundschulfach Sport
Studienplan Verbundfach Sport
Empfehlungen für den Studienaufbau


Studienplan Grundschulfach Sport

SWS

Veranst.art

Studiennachweis

1.

Fachwissenschaftlicher Bereich

1.1

Einführung in die Sportwissenschaft (Ringvorlesung)

1

V/PS/S

1 LN

1 SWS

1 LN

2.

Fachdidaktischer Bereich

2.1

Zielproblematik des Sportunterrichts in der Grundschule

1

V/PS/S

2.2

Sportdidaktische Konzeptionen für die Grundschule
(in Verbindung mit schulpraktischen Übungen)

2

V/PS/S

2.3

Die Bedeutung der frühkindlichen Bewegungserfahrung für die personale Entwicklung

2

V/PS/S

2.4

Sportförderunterricht

2

V/PS/S

2.5

Gestaltung von altersmäßigen Spiel- und Sportfesten
(in Verbindung mit schulpraktischen Übungen)

2

V/PS/S

9 SWS

aus 2.1-2.5 
1 LN

3.

Fachpraktischer Bereich

3.1

Laufen, Springen, Werfen*

2

SpP

P

3.2

Schwimmen*

2

SpP

P

3.3

Spielen*

2

SpP

P

3.4

Turnen an Geräten*

2

SpP

P

3.5

Rhythmisch strukturierte Bewegungsabläufe (Rhythmik/Tanz/Gymnastik)*

2

SpP

P

10 SWS

prakt. Prüfung

Abkürzungen:

SWS = Semesterwochenstunden
V/PS/S = Vorlesung/Proseminar/Seminar
SpP = Sportpraxis
LN = Leistungsnachweis
P = Prüfungsteil der Ersten Staatsprüfung


Studienplan Verbundfach Sport

SWS

Veranst.art

Studien-
nachweis

1.

Fachwissenschaftlicher Bereich

1.1

Aspekte der Sportmedizin

2

V/PS/S

1 LN

1.2

Aspekte der Trainings- und Bewegungswissenschaft

2

V/PS/S

1.3

Aspekte der Sportgeschichte
unter besonderer Berücksichtigung des Schulsports

2

V/PS/S

1.4

Psychologische Aspekte des Schulsports

2

V/PS/S

1.5

Soziologische Aspekte des Schulsports

2

V/PS/S

10 SWS

aus 1.2-1.5 
2 LN

3 LN

2.

Fachdidaktischer Bereich

2.1

Sportdidaktische Konzeptionen für die Grundschule
(in Verbindung mit schulpraktischen Übungen)

2

V/PS/S

2.2

Die Bedeutung der frühkindlichen Bewegungserfahrung für die personale Entwicklung

2

V/PS/S

2.3

Sportförderunterricht

2

V/PS/S

2.4

Gestaltung von altersmäßigen Spiel- und Sportfesten
(in Verbindung mit schulpraktischen Übungen)

2

V/PS/S

8 SWS

2.5

Funktionen und Zielvorstellungen von Sport, Spiel und Bewegung im Zusammenhang mit Bildung und Erziehung

(2)

V/PS/S

2.6

Modelle, Ansätze und Tendenzen der Sportdidaktik

(2)

V/PS/S

2.7

Sportübergreifende Aspekte des Sports und des Sportunterrichts

(2)

V/PS/S

4 SWS
nach Wahl

Aus 2.5-2.7 
2 LN

22 SWS

5 LN

3.1

Fachpraktischer Bereich

3.1.1

Laufen, Springen, Werfen (Grundschule)*

2

SpP

P

3.1.2

Schwimmen (Grundschule)*

2

SpP

P

3.1.3

Spielen (Grundschule)*

2

SpP

P

3.1.4

Turnen an Geräten (Grundschule)*

2

SpP

P

3.1.5

Rhythmisch strukturierte Bewegungsabläufe (Rhythmik/Tanz/Bewegung) (Grundschule)*

2

SpP

P

Summe der SWS: 3.1

4 SWS nach Wahl

prakt. Prüfung

3.2

Grundsportarten

3.2.1

Vier Individualsportarten (Ausbildungsstufe 1)
(Leichtathletik, Schwimmen, Turnen, Gymnastik/Tanz)*

4 x 2

SpP

P

3.2.2

Vier Ballspielarten (Ausbildungsstufe 1)
(Basketball, Fußball, Handball, Volleyball)*

4 x 2

SpP

P

Summe der SWS: 3.2

16 SWS

3.3

Wahlsportarten

2 SWS

SpP

P

Summe der SWS: 3.1 -3.3

22 SWS

prakt. Prüfung

Summe der SWS: 1.-3.

44 SWS

Veranstaltungen gemäß Praktikumsordnung

Praktikumsvorbereitende Veranstaltung

2 SWS

S

Praktikumsbegleitendes Seminar

2 SWS

S

Nachbereitende Veranstaltung

2 SWS

S

Summe der SWS: Praktikum

6 SWS

Gesamtsumme der SWS

50 SWS

Abkürzungen:

SWS = Semesterwochenstunden
V/PS/S = Vorlesung/Proseminar/Seminar
SpP = Sportpraxis
LN = Leistungsnachweis
P = Prüfungsteil der Ersten Staatsprüfung

* Die mit * versehenen Veranstaltungen werden mit dem Faktor 0,5 gewichtet. Der Fachbereich stellt sicher, dass die Veranstaltungen den Prüfungsanforderungen der Anlage 4 (Bereiche und Anforderungen für die Prüfung in Allgemeiner Didaktik der Grundschule in den Fächern nach § 32 [Grundschulen] Rechnung tragen).


Empfehlung für den Studienaufbau

Grundschulfach

            Veranstaltungsart

SWS

1. Semester

-           Fachwissenschaftlicher Bereich (Ringvorlesung)
-           Fachdidaktischer Bereich
-           Veranstaltung aus dem fachpraktischen Bereich

1 SWS
1 SWS
2 SWS*

2. Semester

-           Veranstaltung aus dem fachdidaktischen Bereich
-           Veranstaltung aus dem fachpraktischen Bereich

2 SWS
2 SWS*

3. Semester

-           Veranstaltung aus dem fachpraktischen Bereich

2 SWS*

4. Semester

-           Veranstaltung aus dem fachdidaktischen Bereich

2 SWS*

5. Semester

-           Veranstaltung aus dem fachdidaktischen Bereich
-           Veranstaltung aus dem fachpraktischen Bereich

2 SWS
2 SWS*

6. Semester

-           Veranstaltung aus dem fachdidaktischen Bereich
-           Veranstaltung aus dem fachpraktischen Bereich

2 SWS
2 SWS*

Verbundfach

            Veranstaltungsart

SWS

1. Semester

-           Trainingswissenschaft
-           Sportmedizin
-           Fachdidaktik (Grundschule)
-           Fachpraxis

1 SWS
2 SWS
2 SWS
4 SWS*

2. Semester

-           Bewegungswissenschaft
-           Sportpsychologie
-           Fachdidaktik (Grundschule)
-           Fachpraxis

1 SWS
2 SWS
2 SWS
4 SWS*

3. Semester

-           Sportsoziologie
-           Fachdidaktik (Grundschule)
-           Fachpraxis

2 SWS
2 SWS
4 SWS*

4. Semester

-           Fachdidaktik (Grundschule)
-           Fachpraxis

2 SWS
4 SWS*

5. Semester

-           Sportgeschichte
-           Fachpraxis
-           Fachpraxis

2 SWS
4 SWS*
6 SWS*

6. Semester

-           Fachdidaktik (Modelle und Ansätze)
-           Fachdidaktik (Funktion und Zielvorstellung)

2 SWS
2 SWS

* Die mit * versehenen Veranstaltungen werden mit dem Faktor 0,5 gewichtet.


1) Das in § 32 Abs. 1 der Verordnung genannte "Fach für die Klassen 1 bis 4" wird in dieser Studienordnung "Grundschulfach" genannt. Das an gleicher Stelle der Verordnung genannte Fach für die Klassen 1 bis 4 und für die Sekundarstufe I, in dem "zusätzlich eine fachwissenschaftliche und fachdidaktische Prüfung für das Wahlfach" abzulegen ist, wird in dieser Studienordnung "Verbundfach" genannt.