6.70.03 Nr.1 Studienordnung Grundwissenschaften (L1)
6.70.03 Nr. 1 |
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FB 03, 04, 06 | Genehmigung HMWK | StAnz. | Seite | |
StudO | 16.12.1998/ 15.04.1998/ 11.02.1998 |
20.05.1999 | Nr. 41 - 11.10.1999 | 3061 |
-
- INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Beginn des Studiums
§ 3 Dauer des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7 Studiennachweise
§ 8 Studienfachberatung
§ 9 Inkrafttreten
§ 10 Übergangsbestimmungen
Anlagen:
Studienplan (Lehramt an Grundschulen)
Studienplan (Lehramt an Haupt- und Realschulen)
Gemäß § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes (HUG) erlassen die Fachbereiche Gesellschaftswissenschaften, Erziehungswissenschaften und Psychologie der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Studienordnung für die Grundwissenschaften. Die Fachbereiche erklären, Änderungen dieser Studienordnung nur durch einen gemeinsamen Beschluß herbeizuführen.
§ 1
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums der Grundwissenschaften mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. April 1995 (GVBl. I, 1995, S. 233) i. d. F. vom 06.03.1998 (GVBl. I, 1998, S. 59).
§ 2
Beginn des Studiums
Das Studium der Grundwissenschaften kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden.
§ 3
Dauer des Studiums
Die Fachbereiche Gesellschaftswissenschaften, Erziehungswissenschaften und Psychologie schaffen auf der Grundlage dieser Studienordnung und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel die Voraussetzungen dafür, daß die Studentin oder der Student den Studienanteil Grundwissenschaften unter Berücksichtigung der anderen Studienanteile erbringen und sich nach sechs Semestern zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen melden kann.
§ 4
Studienvoraussetzungen
Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung erfordert das Studium der Grundwissenschaften keine besonderen Voraussetzungen.
§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums
Das Studium der Grundwissenschaften soll die für die Ausübung einer Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an Grundschulen oder an Haupt- und Realschulen erforderlichen gesellschaftswissenschaftlichen, erziehungswissenschaftlichen und psychologischen Grundlagen, Methoden, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln.
§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums
I. Lehramt an Grundschulen
(1) Das Studium der Grundwissenschaften für das Lehramt an Grundschulen umfaßt 32 Semesterwochenstunden (SWS); davon entfallen:
1. |
auf das Studium der Erziehungswissenschaften |
8 SWS, |
2. |
auf das Studium der Psychologie |
8 SWS, |
3. |
auf das Studium der Politologie |
8 SWS, |
4. |
auf das Studium der Soziologie |
8 SWS. |
Für den Fall, daß das Schulpraktikum in einer der Grundwissenschaften abgeleistet wird, erhöht sich die Zahl der Semesterwochenstunden in diesem Fachgebiet um 6 SWS.
(2) Das Studium der Grundwissenschaften soll sich gleichmäßig auf die Gesamtstudienzeit verteilen.
(3) Das Studium der Grundwissenschaften umfaßt Lehrveranstaltungen in:
1. | Erziehungswissenschaften | 8 SWS | |
a) |
Pflichtbereich: Eine Einführungsveranstaltung |
2 SWS | |
- "Einführung in die Erziehungswissenschaft" |
EW I,1 | ||
b) |
Wahlpflichtbereich: Drei weiterführende Veranstaltungen |
6 SWS | |
Eine weiterführende Veranstaltung (2 SWS) aus den Gebieten |
|||
- Wirklichkeitsbereiche der Erziehung und Bildung |
EW I,3 | ||
(z.B. Schule als Institution -Schulsysteme - Schultheorie) |
oder | ||
- Probleme der Erziehung und Bildung in geschichtlicher und vergleichender Sicht |
EW I,6 | ||
(z.B.: Geschichte der Pädagogik - Das Schulwesen im europäischen Vergleich) |
|||
Eine weiterführende Veranstaltung (2 SWS) aus den Gebieten |
|||
- Theorien der Erziehung und Bildung |
EW I,4 | ||
(z.B. Grundprobleme der Erziehung und Bildung Integrationskonzepte - Bildungsforschung) |
oder | ||
- Theorien des Lehrens und Lernens |
EW I,5 | ||
(z.B. Didaktik - Methodik - Unterrichtstheorie) |
|||
Eine weiterführende Veranstaltung (2 SWS) aus noch nicht gewählten Gebieten |
EW I,2 |
2. | Psychologie | 8 SWS | |
a) |
Pflichtbereich: : Zwei Einführungsvorlesungen (je 2 SWS) |
4 SWS | |
- Einführungsvorlesung "Instruktionspsychologie" |
|||
- Einführungsvorlesung "Erziehungspsychologie" | |||
b) |
Wahlpflichtbereich: Zwei Seminare (je 2 SWS) |
4 SWS | |
Ein Seminar aus dem Bereich Instruktionspsychologie | |||
- Theorien der Motivation, des Lernens und des Denkens und deren Bedeutung für den Unterricht |
oder | ||
- Theorien und Methoden der Schülerbeurteilung und der Beratung von Schülern, Schülerinnen und Eltern |
|||
Ein Seminar aus dem Bereich Erziehungspsychologie | |||
- Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters | oder | ||
- Sozialpsychologie der Schule unter besonderer Berücksichtigung der Integration besonderer Schülergruppen |
oder | ||
- Psychologie der Lern- und Verhaltensauffälligkeiten und der Lern- und Verhaltensstörungen |
3. | Politologie | 8 SWS |
Veranstaltungen aus den folgenden Themenbereichen: | ||
- Politisch-gesellschaftliches System der BRD; Historische Entwicklung und internationales Umfeld | ||
- Demokratietheorien und ihre philosophischen Grundlagen | ||
- Geschlechterverhältnis, Schule und Politik | ||
- Entwicklung und Vergleich politischer Systeme | ||
- Ausgewählte Probleme der internationalen Politik, insbesondere der europäischen Integration | ||
Empfohlen wird der Besuch von Veranstaltungen aus mindestens drei der fünf Bereiche. |
4. | Soziologie | 8 SWS |
Veranstaltungen aus den folgenden Themenbereichen: | ||
- Sozialisation | ||
- Soziologie der Schule und des Bildungswesens | ||
- Sozialstruktur und gesellschaftliches Bewußtsein | ||
- Das Verhältnis der Geschlechter in Schule und Gesellschaft | ||
- Sozialer Wandel und sozialphilosophische Konzeptionen |
(4) Darüber hinaus nimmt die Studentin oder der Student am Praktikum in der Allgemeinen Didaktik der Grundschule oder in einem der Grundschulfächer teil. Ersatzweise kann das Praktikum in den Grundwissenschaften absolviert werden. Das Nähere regelt die Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung.
II. Lehramt an Hauptschulen und Realschulen
(1) Das Studium der Grundwissenschaften für das Lehramt an Haupt- und Realschulen umfaßt 36 Semesterwochenstunden (SWS); davon entfallen:
1. |
auf das Studium der Erziehungswissenschaften |
8 SWS, |
2. |
auf das Studium der Psychologie |
8 SWS, |
3. | auf das Studium des Faches, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, weitere |
2 SWS, |
4. |
auf das Studium der Politologie |
9 SWS, |
5. |
auf das Studium der Soziologie |
9 SWS. |
Für den Fall, daß das grundwissenschaftliche Studium mit einem Praktikum verbunden wird, umfaßt das Studium 40 Semesterwochenstunden, wobei auf dasjenige grundwissenschaftliche Fach, in dem das Praktikum abgeleistet wird, 7 Semesterwochenstunden zuzüglich 6 Semesterwochenstunden für das Praktikum entfallen.
(2) Das Studium der Grundwissenschaften soll sich gleichmäßig auf die Gesamtstudienzeit verteilen.
(3) Das Studium der Grundwissenschaften umfaßt Lehrveranstaltungen in:
1. | Erziehungswissenschaften | 8 SWS | |
a) |
Pflichtbereich: Eine Einführungsveranstaltung |
2 SWS | |
- "Einführung in die Erziehungswissenschaft" |
EW I,1 | ||
b) |
Wahlpflichtbereich: Drei weiterführende Veranstaltungen |
6 SWS | |
Eine weiterführende Veranstaltung (2 SWS) aus den Gebieten |
|||
- Wirklichkeitsbereiche der Erziehung und Bildung |
EW I,3 | ||
(z.B. Schule als Institution -Schulsysteme - Schultheorie) |
oder | ||
- Probleme der Erziehung und Bildung in geschichtlicher und vergleichender Sicht |
EW I,6 | ||
(z.B.: Geschichte der Pädagogik - Das Schulwesen im europäischen Vergleich) |
|||
Eine weiterführende Veranstaltung (2 SWS) aus den Gebieten |
|||
- Theorien der Erziehung und Bildung |
EW I,4 | ||
(z.B. Grundprobleme der Erziehung und Bildung Integrationskonzepte - Bildungsforschung) |
oder | ||
- Theorien des Lehrens und Lernens |
EW I,5 | ||
(z.B. Didaktik - Methodik - Unterrichtstheorie) |
|||
Eine weiterführende Veranstaltung (2 SWS) aus noch nicht gewählten Gebieten |
EW I,2 |
2. | Psychologie | 8 SWS | |
a) |
Pflichtbereich: : Zwei Einführungsvorlesungen (je 2 SWS) |
4 SWS | |
- "Instruktionspsychologie" |
|||
- "Erziehungspsychologie" | |||
b) |
Wahlpflichtbereich: Zwei Seminare (je 2 SWS) |
4 SWS | |
Ein Seminar aus dem Bereich Instruktionspsychologie | |||
- Theorien der Motivation, des Lernens und des Denkens und deren Bedeutung für den Unterricht |
oder | ||
- Theorien und Methoden der Schülerbeurteilung und der Beratung von Schülern, Schülerinnen und Eltern |
|||
Ein Seminar aus dem Bereich Erziehungspsychologie | |||
- Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters | oder | ||
- Sozialpsychologie der Schule unter besonderer Berücksichtigung der Integration besonderer Schülergruppen |
oder | ||
- Psychologie der Lern- und Verhaltensauffälligkeiten und der Lern- und Verhaltensstörungen
In dem Fach, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, ist eine weitere Veranstaltung im Umfang von 2 SWS aus dem in § 6 Abs. 3 Ziffern 1 b) bzw. 2 b) aufgeführten Wahlpflichtbereichen zu besuchen. |
3. | Politologie | 9 SWS |
Veranstaltungen aus den folgenden Themenbereichen: | ||
- Politisch-gesellschaftliches System der BRD; Historische Entwicklung und internationales Umfeld | ||
- Demokratietheorien und ihre philosophischen Grundlagen | ||
- Geschlechterverhältnis, Schule und Politik | ||
- Entwicklung und Vergleich politischer Systeme | ||
- Ausgewählte Probleme der internationalen Politik, insbesondere der europäischen Integration | ||
Empfohlen wird der Besuch von Veranstaltungen aus mindestens drei der fünf Bereiche. |
4. | Soziologie | 9 SWS |
Veranstaltungen aus den folgenden Themenbereichen: | ||
- Sozialisation | ||
- Soziologie der Schule und des Bildungswesens | ||
- Sozialstruktur und gesellschaftliches Bewußtsein | ||
- Das Verhältnis der Geschlechter in Schule und Gesellschaft | ||
- Sozialer Wandel und sozialphilosophische Konzeptionen | ||
Empfohlen wird der Besuch von Veranstaltungen aus mindestens drei der fünf Bereiche. |
(4) Die Praktika werden grundsätzlich in den beiden Wahlfächern abgeleistet. Kooperative Formen des Praktikums mit den Grundwissenschaften sind möglich. Ersatzweise kann ein Praktikum in den Grundwissenschaften absolviert werden. Das Nähere regelt die Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung.
§ 7
Studiennachweise
I. Lehramt an Grundschulen
(1) Während des Studiums hat die Studentin oder der Student als Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 1 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter folgende Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) zu erwerben.
Die Prüfung ist
a) in Erziehungswissenschaften oder Psychologie,
b) in Politologie oder Soziologie
abzulegen.
1. Erziehungswissenschaften
In den Erziehungswissenschaften ist ein Leistungsnachweis "Erziehungswissenschaftliches Grundwissen" zu erbringen. Er beruht auf der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an zwei zweistündigen Veranstaltungen (4 SWS):
a) |
Pflichtbereich |
1 LN | |
- Einführung in die Erziehungswissenschaft |
EW I,1 | ||
b) |
Wahlpflichtbereich |
1 LN | |
- Wirklichkeitsbereiche der Erziehung und Bildung |
EW I,3 | oder | |
- Probleme der Erziehung und Bildung in geschichtlicher und vergleichender Sicht |
EW I,6 | oder | |
- Theorien der Erziehung und Bildung |
EW I,4 | oder | |
- Theorien des Lehrens und Lernens |
EW I,5 |
Der Leistungsnachweis wird von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter ausgestellt und wird vergeben aufgrund eines Referats, einer Klausur oder aufgrund einer Hausarbeit. Vor Beginn der Veranstaltung legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist.
2. Psychologie
a) | Studierende, die sich dafür entscheiden, im Rahmen der Ersten Staatsprüfung eine Prüfung in Psychologie abzulegen, haben bei der Meldung zur Prüfung einen Leistungsnachweis vorzulegen. Dieser Leistungsnachweis ist im Bereich Instruktionspsychologie oder im Bereich Erziehungspsychologie zu erwerben. Der Bereich, für den kein Leistungsnachweis erworben wurde, ist Gegenstand der Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. |
b) | Studierende, die im Rahmen der Ersten Staatsprüfung keine Prüfung in Psychologie ablegen, haben bei der Meldung zur Prüfung zwei Leistungsnachweise vorzulegen. Diese Leistungsnachweise sind im Bereich Instruktionspsychologie und im Bereich Erziehungspsychologie zu erwerben. |
c) | Der Leistungsnachweis "Instruktionspsychologie" setzt das Bestehen einer Klausur zur Vorlesung "Instruktionspsychologie" und die regelmäßige und erfolgreiche Mitarbeit an einem vertiefenden Seminar aus dem Bereich Instruktionspsychologie (nach Teilnahme an der Klausur) voraus. |
d) | Der Leistungsnachweis "Erziehungspsychologie" setzt das Bestehen einer Klausur zur Vorlesung "Erziehungspsychologie" und die regelmäßige und erfolgreiche Mitarbeit an einem vertiefenden Seminar aus dem Bereich Erziehungspsychologie (nach Teilnahme an der Klausur) voraus. |
Der Leistungsnachweis wird von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter ausgestellt.
3. Politologie und Soziologie
In Politologie und Soziologie müssen insgesamt drei Leistungsnachweise erbracht werden.
3.1 | Prüfung in Politologie | ||
Studierende, die sich dafür entscheiden, im Rahmen der ersten Staatsprüfung eine Prüfung in Politologie abzulegen, haben bei der Meldung zur Prüfung drei Leistungsnachweise vorzulegen, davon zwei Leistungsnachweise aus der Politologie und einen Leistungsnachweis aus der Soziologie. | |||
- | Einführungsveranstaltung in die Politische Bildung oder Grundarbeitskreis Politikwissenschaft oder Proseminar Politikwissenschaft. | 1 LN | |
- | Veranstaltung in der Politikwissenschaft nach Wahl in einem Grundarbeitskreis, einem Proseminar oder einem Seminar. | 1 LN | |
- | Einführungsveranstaltung oder Proseminar in der Soziologie. | 1 LN | |
3.2 | Prüfung in Soziologie | ||
Studierende, die sich dafür entscheiden, im Rahmen der Ersten Staatsprüfung eine Prüfung in Soziologie abzulegen, haben bei der Meldung zur Prüfung drei Leistungsnachweise vorzulegen, davon zwei Leistungsnachweise aus der Soziologie und einen Leistungsnachweis aus der Politologie. | |||
- | Einführungsveranstaltung oder Proseminar in der Soziologie. | 1 LN | |
- | Fortgeschrittenenveranstaltung (Proseminar) in der Soziologie | 1 LN | |
- | Einführungsveranstaltung in die Politische Bildung oder Grundarbeitskreis Politikwissenschaft oder Proseminar Politikwissenschaft. | 1 LN |
(2) Die Leistungsnachweise werden von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter ausgestellt. Sie beruhen in der Regel auf einer schriftlichen Leistung (Referat, Hausarbeit, Protokoll, Klausur). Zu Beginn der Veranstaltung legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erwerben ist.
(3) Darüber hinaus hat die Studentin oder der Student den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Schulpraktikum nach Maßgabe von § 7 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter in Verbindung mit der Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung zu erwerben.
II. Lehramt an Hauptschulen und Realschulen
(1) Während des Studiums hat die Studentin oder der Student als Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 2 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter folgende Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) zu erwerben.
Die Prüfung ist
a) in Erziehungswissenschaften oder Psychologie,
b) in Politologie oder Soziologie
abzulegen.
1. Erziehungswissenschaften
In den Erziehungswissenschaften ist ein Leistungsnachweis "Erziehungswissenschaftliches Grundwissen" zu erbringen. Er beruht auf der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an zwei zweistündigen Veranstaltungen (4 SWS):
a) |
Pflichtbereich |
1 LN | |
- Einführung in die Erziehungswissenschaft |
EW I,1 | ||
b) |
Wahlpflichtbereich |
1 LN | |
- Wirklichkeitsbereiche der Erziehung und Bildung |
EW I,3 | oder | |
- Probleme der Erziehung und Bildung in geschichtlicher und vergleichender Sicht |
EW I,6 | oder | |
- Theorien der Erziehung und Bildung |
EW I,4 | oder | |
- Theorien des Lehrens und Lernens |
EW I,5 |
Der Leistungsnachweis wird von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter ausgestellt und wird vergeben aufgrund eines Referats, einer Klausur oder aufgrund einer Hausarbeit. Vor Beginn der Veranstaltung legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erbringen ist.
2. Psychologie
a) | Studierende, die sich dafür entscheiden, im Rahmen der Ersten Staatsprüfung eine Prüfung in Psychologie abzulegen, haben bei der Meldung zur Prüfung einen Leistungsnachweis vorzulegen. Dieser Leistungsnachweis ist im Bereich Instruktionspsychologie oder im Bereich Erziehungspsychologie zu erwerben. Der Bereich, für den kein Leistungsnachweis erworben wurde, ist Gegenstand der Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. |
b) | Studierende, die im Rahmen der Ersten Staatsprüfung keine Prüfung in Psychologie ablegen, haben bei der Meldung zur Prüfung zwei Leistungsnachweise vorzulegen. Diese Leistungsnachweise sind im Bereich Instruktionspsychologie und im Bereich Erziehungspsychologie zu erwerben. |
c) | Ein Leistungsnachweis "Instruktionspsychologie" setzt das Bestehen einer Klausur zur Vorlesung "Instruktionspsychologie" und die regelmäßige und erfolgreiche Mitarbeit an einem vertiefenden Seminar aus dem Bereich Instruktionspsychologie (nach Teilnahme an der Klausur) voraus. |
d) | Ein Leistungsnachweis "Erziehungspsychologie" setzt das Bestehen einer Klausur zur Vorlesung "Erziehungspsychologie" und die regelmäßige und erfolgreiche Mitarbeit an einem vertiefenden Seminar aus dem Bereich Erziehungspsychologie (nach Teilnahme an der Klausur) voraus. |
3. Politologie und Soziologie
In Politologie und Soziologie müssen insgesamt drei Leistungsnachweise erbracht werden.
3.1 | Prüfung in Politologie | ||
Studierende, die sich dafür entscheiden, im Rahmen der ersten Staatsprüfung eine Prüfung in Politologie abzulegen, haben bei der Meldung zur Prüfung drei Leistungsnachweise vorzulegen, davon zwei Leistungsnachweise aus der Politologie und einen Leistungsnachweis aus der Soziologie. | |||
- | Einführungsveranstaltung in die Politische Bildung oder Grundarbeitskreis Politikwissenschaft oder Proseminar Politikwissenschaft. | 1 LN | |
- | Veranstaltung in der Politikwissenschaft nach Wahl in einem Grundarbeitskreis, einem Proseminar oder einem Seminar. | 1 LN | |
- | Einführungsveranstaltung oder Proseminar in der Soziologie. | 1 LN | |
3.2 | Prüfung in Soziologie | ||
(1) Studierende, die sich dafür entscheiden, im Rahmen der Ersten Staatsprüfung eine Prüfung in Soziologie abzulegen, haben bei der Meldung zur Prüfung drei Leistungsnachweise vorzulegen, davon zwei Leistungsnachweise aus der Soziologie und einen Leistungsnachweis aus der Politologie. | |||
- | Einführungsveranstaltung oder Proseminar in der Soziologie. | 1 LN | |
- | Fortgeschrittenenveranstaltung (Proseminar) in der Soziologie | 1 LN | |
- | Einführungsveranstaltung in die Politische Bildung oder Grundarbeitskreis Politikwissenschaft oder Proseminar Politikwissenschaft. | 1 LN |
(2) Die Leistungsnachweise werden von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter ausgestellt. Sie beruhen in der Regel auf einer schriftlichen Leistung (Referat, Hausarbeit, Protokoll, Klausur). Zu Beginn der Veranstaltung legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen der Leistungsnachweis zu erwerben ist.
(3) Darüber hinaus hat die Studentin oder der Student den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Schulpraktikum nach Maßgabe von § 7 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter in Verbindung mit der Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums in der jeweils gültigen Fassung zu erwerben.
§ 8
Studienfachberatung
(1) Für die Studienfachberatung in jeder der Grundwissenschaften sind insbesondere die Beauftragten der Fachbereiche Gesellschaftswissenschaften, Erziehungswissenschaften und Psychologie zuständig.
(2) Die Studienfachberatung sollte insbesondere in Anspruch genommen werden zum Studienbeginn, in Fällen eines Studienfachwechsels, eines Studiengangwechsels oder eines Studienortwechsels.
§ 9
Inkrafttreten
Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
§ 10
Übergangsbestimmungen
Die Studentin oder der Student, die oder der das Studium vor dem Wintersemester 1995/96 aufgenommen hat, kann wählen, ob sie oder er das Studium nach den bisherigen Vorschriften oder nach dieser Studienordnung fortsetzen und beenden will. Die Wahlmöglichkeit erlischt spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Studienordnung.
Gießen, 9. Juni 1999 | gez.: Prof. Dr. Klaus Fritzsche Dekan des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften |
Gießen, 17. Juni 1999 | gez.: Prof. Dr. Wilfried Lippitz Dekan des Fachbereichs Erziehungswissenschaften |
Gießen, 21. Juni 1999 | gez.: Prof. Dr. Siegfried Sporer Dekan des Fachbereichs Psychologie |
Anlage: Studienpläne
1. Erziehungswissenschaften
2. Psychologie
3. Politologie
4. Soziologie
Studienplan für das Studium der Grundwissenschaften im Rahmen des Studiums mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen vom 16. Dezember 1998 / 11. Februar 1998 / 15. April 1998
1. Erziehungswissenschaften
1. Semester: Einführung in die Erziehungswissenschaft | 2 SWS |
2. Semester: Eine weiterführende Veranstaltung aus den Gebieten Wirklichkeitsbereiche der Erziehung und Bildung, Probleme der Erziehung und Bildung, Theorien der Erziehung und Bildung, Theorien des Lehrens und Lernens | 2 SWS |
3. - 6. Semester: Eine weiterführende Veranstaltung aus den unter Nr. 2 angegebenen Gebieten | 2 SWS |
sowie eine weiterführende Veranstaltung aus den nicht gewählten Gebieten (einschließlich pädagogische Berufe) | 2 SWS |
8 SWS |
2. Psychologie
A. Studienbeginn im Wintersemester
entweder | oder * | oder * | ||||
Semester | Instruktions- psychologie |
Erziehungs- psychologie |
Instruktions- psychologie |
Erziehungs- psychologie |
Instruktions- psychologie |
Erziehungs- psychologie |
1 | Vorlesung (2 SWS) | Vorlesung (2 SWS) | ||||
2 | Seminar (2 SWS) | Vorlesung (2 SWS) | Seminar (2 SWS) | Vorlesung (2 SWS) | ||
3 | Seminar (2 SWS) | Vorlesung (2 SWS) | Seminar (2 SWS) | |||
4 | Vorlesung (2 SWS) | Seminar (2 SWS) | ||||
5 | Seminar (2 SWS) | |||||
6 |
oder * Vorlesung und Seminar werden stärker auseinandergezogen. In jedem Fall muß die betr. Vorlesung (inkl. Klausur) jedoch dem betr. Seminar vorausgehen.
B. Studienbeginn im Sommersemester
entweder | oder * | oder * | ||||
Semester | Instruktions- psychologie |
Erziehungs- psychologie |
Instruktions- psychologie |
Erziehungs- psychologie |
Instruktions- psychologie |
Erziehungs- psychologie |
1 | Vorlesung (2 SWS) | Vorlesung (2 SWS) | ||||
2 | Vorlesung (2 SWS) | Seminar (2 SWS) | Seminar (2 SWS) | Vorlesung (2 SWS) | ||
3 | Seminar (2 SWS) | Seminar (2 SWS) | Vorlesung (2 SWS) | |||
4 | Vorlesung (2 SWS) | Seminar (2 SWS) | ||||
5 | Seminar (2 SWS) | |||||
6 |
oder * Vorlesung und Seminar werden stärker auseinandergezogen. In jedem Fall muß die betr. Vorlesung (inkl. Klausur) jedoch dem betr. Seminar vorausgehen.
3. Politologie
1. Semester: Einführung in die Politische Bildung (Grundkurs) | 3 SWS |
2. Semester: Eine Veranstaltung aus den folgenden Themenbereichen: | |
- Politisch-gesellschaftliches System der BRD oder | 2-3 SWS |
- Historische Entwicklung und internationales Umfeld (PS, GAK) | 2-3 SWS |
3. - 6. Semester: Zwei Veranstaltungen aus den folgenden Themenbereichen: | 2-3 SWS |
- Demokratietheorien und ihre philosophischen Grundlagen (PS) oder | |
- Geschlechterverhältnisse, Schule und Politik (PS) oder | |
- Entwicklung und Vergleich politischer Systeme (PS, S, V.) oder | |
- Ausgewählte Probleme der internationalen Politik, insbesondere der europäischen Integration (PS, S, V) |
4. Soziologie
1. Semester: Einführungsveranstaltung oder Proseminar: Einführung in die Soziologie | 2-3 SWS |
2. Semester: Eine Veranstaltung aus dem Themenbereich: Sozialisation | 2 SWS |
3.-6. Semester: Zwei Veranstaltungen zu den Themenbereichen: | 4 SWS |
- Soziologie der Schule und des Bildungswesens | |
- Sozialstruktur und gesellschaftliches Bewußtsein | |
- Das Verhältnis der Geschlechter in der Schule und Gesellschaft | |
- Sozialer Wandel und sozialphilosophische Konzeptionen |
GAK = Grundarbeitskreis
PS = Proseminar
S = Seminar
V = Vorlesung
Studienplan für das Studium der Grundwissenschaften im Rahmen des Studiums mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen vom 16. Dezember 1998 / 11. Februar 1998 / 15. April 1998
1. Erziehungswissenschaften
1. Semester: Einführung in die Erziehungswissenschaft | 2 SWS |
2. Semester: Eine weiterführende Veranstaltung aus den Gebieten Wirklichkeitsbereiche der Erziehung und Bildung, Probleme der Erziehung und Bildung, Theorien der Erziehung und Bildung, Theorien des Lehrens und Lernens | 2 SWS |
3. - 6. Semester: Eine weiterführende Veranstaltung aus den unter Nr. 2 angegebenen Gebieten | 2 SWS |
sowie eine weiterführende Veranstaltung aus den nicht gewählten Gebieten (einschließlich pädagogische Berufe) | 2 SWS |
8 SWS |
2. Psychologie
A. Studienbeginn im Wintersemester
entweder | oder * | oder * | ||||
Semester | Instruktions- psychologie |
Erziehungs- psychologie |
Instruktions- psychologie |
Erziehungs- psychologie |
Instruktions- psychologie |
Erziehungs- psychologie |
1 | Vorlesung (2 SWS) | Vorlesung (2 SWS) | ||||
2 | Seminar (2 SWS) | Vorlesung (2 SWS) | Seminar (2 SWS) | Vorlesung (2 SWS) | ||
3 | Seminar (2 SWS) | Vorlesung (2 SWS) | Seminar (2 SWS) | |||
4 | Vorlesung (2 SWS) | Seminar (2 SWS) | ||||
5 | Seminar (2 SWS) | |||||
6 |
oder * Vorlesung und Seminar werden stärker auseinandergezogen. In jedem Fall muß die betr. Vorlesung (inkl. Klausur) jedoch dem betr. Seminar vorausgehen.
B. Studienbeginn im Sommersemester
entweder | oder * | oder * | ||||
Semester | Instruktions- psychologie |
Erziehungs- psychologie |
Instruktions- psychologie |
Erziehungs- psychologie |
Instruktions- psychologie |
Erziehungs- psychologie |
1 | Vorlesung (2 SWS) | Vorlesung (2 SWS) | ||||
2 | Vorlesung (2 SWS) | Seminar (2 SWS) | Seminar (2 SWS) | Vorlesung (2 SWS) | ||
3 | Seminar (2 SWS) | Seminar (2 SWS) | Vorlesung (2 SWS) | |||
4 | Vorlesung (2 SWS) | Seminar (2 SWS) | ||||
5 | Seminar (2 SWS) | |||||
6 |
oder * Vorlesung und Seminar werden stärker auseinandergezogen. In jedem Fall muß die betr. Vorlesung (inkl. Klausur) jedoch dem betr. Seminar vorausgehen.
3. Politologie
1. Semester: Einführung in die Politische Bildung (Grundkurs) | 3 SWS |
2. Semester: Eine Veranstaltung aus den folgenden Themenbereichen: | |
- Politisch-gesellschaftliches System der BRD oder | 2-3 SWS |
- Historische Entwicklung und internationales Umfeld (PS, GAK) | 2-3 SWS |
3. - 6. Semester: Zwei Veranstaltungen aus den folgenden Themenbereichen: | 2-3 SWS |
- Demokratietheorien und ihre philosophischen Grundlagen (PS) oder | |
- Geschlechterverhältnisse, Schule und Politik (PS) oder | |
- Entwicklung und Vergleich politischer Systeme (PS, S, V.) oder | |
- Ausgewählte Probleme der internationalen Politik, insbesondere der europäischen Integration (PS, S, V) |
4. Soziologie
1. Semester: Einführungsveranstaltung oder Proseminar: Einführung in die Soziologie | 2-3 SWS |
2. Semester: Eine Veranstaltung aus dem Themenbereich: Sozialisation | 2 SWS |
3.-6. Semester: Zwei Veranstaltungen zu den Themenbereichen: | 4 SWS |
- Soziologie der Schule und des Bildungswesens | |
- Sozialstruktur und gesellschaftliches Bewußtsein | |
- Das Verhältnis der Geschlechter in der Schule und Gesellschaft | |
- Sozialer Wandel und sozialphilosophische Konzeptionen |
GAK = Grundarbeitskreis
PS = Proseminar
S = Seminar
V = Vorlesung