6.36.09 Nr.1 Studienordnung Master of Science Ökotrophologie, Agrarwissenschaften und Umweltmanagement
6.36.09 Nr. 1 |
Download als .pdf |
Studienordnung des Fachbereichs Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement der Justus-Liebig Universität Gießen für den Studiengang mit dem Abschluss Master of Science in den Studienrichtungen "Ernährungswissenschaften", "Haushaltswissenschaften", "Ernährungsökonomie", "Pflanzenproduktion", "Nutztierwissenschaften", "Agrarökonomie und Betriebsmanagement" und "Umwelt- und Ressourcenmanagement" vom 20. Juni 2001 |
|
FB 09 | Genehmigung HMWK | StAnz. | Seite | |
StudienO | 20.06.2001 | 29.08.2002 | 16.09.2002 | 3386 |
INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienziel
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen und Zulassung
§ 4 Dauer und Umfang des Studiums
§ 5 Studienbeginn
§ 6 Studienberatung
§ 7 Lehrveranstaltungen
§ 8 Kern- und Profilmodule
§ 9 Master-Arbeit
§ 10 Studienplan
§ 11 Entwicklung des Studienangebots
§ 12 Kapazität bei Lehrveranstaltungen
§ 13 Übergangsbestimmungen
§ 14 In-Kraft-Treten
Anlage:Studienverlaufspläne für den Master-Studiengang
§ 1Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studienganges des Fachbereichs Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement mit dem Abschluss Master of Science in den Studienrichtungen "Ernährungswissenschaften", "Haushaltswissenschaften", "Ernährungsökonomie", "Pflanzenproduktion", "Nutztierwissenschaften", "Agrarökonomie und Betriebsmanagement" und "Umwelt- und Ressourcenmanagement". Sie gilt im Zusammenhang mit der Prüfungsordnung des Fachbereichs Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement der Justus-Liebig-Universität Gießen für die Studiengänge mit Abschluss "Bachelor of Science" und "Master of Science" vom 20. Juni 2001.
§ 2Studienziel
(1)Ziel des Master-Studiums als zweitem berufsqualifizierendem Abschluss ist es, auf qualifizierte berufliche Tätigkeit vorzubereiten bzw. die Basis für eine Promotion zu legen.
(2)Mit dem Master-Studium haben die Studierenden die fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen erworben, die für wissenschaftliches Arbeiten in der gewählten Studienrichtung unabdingbar sind. Sie haben Kreativität, Innovationsbereitschaft und die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten unter Beweis gestellt.
(3)Die Absolventen haben die für ein breites und sich ständig wandelndes Berufsfeld erforderlichen überfachlichen Schlüsselqualifikationen erworben. Sie können das erworbene Wissen kritisch einordnen, bewerten und vermitteln. Zu lebenslangem Lernen und zur Teamarbeit sind sie befähigt.
(4)Sie haben die Möglichkeiten zum Erwerb und der Anwendung fremdsprachlicher Kenntnisse genutzt, auch durch die Wahl fremdsprachlicher Lehrveranstaltungen.
§ 3Zulassungsvoraussetzungen und Zulassung
Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Master-Studiengang ist der Abschluss im Bachelor-Studiengang an einer Hochschule oder ein gemäß § 8 der Prüfungsordnung als gleichwertig anerkannter akademischer Abschluss mit einer Prädikatsnote ( gut oder besser). Die bisherigen Studienleistungen sollen ein fachliches Profil aufweisen, das eine Grundlage für die Aufnahme des Studiums in der gewählten Studienrichtung ist. Die Entscheidung über die Zulassung zum Master-Studiengang sowie von Ausnahmen erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
§ 4Dauer und Umfang des Studiums
Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester (zwei Jahre). Das Studium ist modular aufgebaut. Es umfasst insgesamt 20 Module. Sie teilen sich auf in 16 Lehrmodule (Kern- und Profilmodule) und eine Masterarbeit im Umfang von vier Modulen.
§ 5Studienbeginn
Das Master-Studium kann im Wintersemester und im Sommersemester begonnen werden.
§ 6Studienberatung
(1)Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die zentrale Studienberatung der Justus-Liebig Universität und den Studiendekan des Fachbereichs.
(2)Eine Fachberatung zur Festlegung der Profilmodule gemäß § 25 Absatz 1 der Prüfungsordnung wird durch den Fachbereich angeboten. Studierende sind während des Studiums so zu beraten, dass sie ihr Studium zielgerichtet auf den Studienabschluss hin gestalten und in der Regelstudienzeit beenden können.
(3)Eine Beratung in Prüfungsangelegenheiten erfolgt durch die Vorsitzende/ den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
§ 7Lehrveranstaltungen
(1)Die Lehrveranstaltungen werden in Form von Modulen angeboten.
(2)Ein Modul entspricht einer Lehrleistung von vier SWS und einem Arbeitsaufwand für Studierende von insgesamt 180 Stunden und somit sechs Credits.
(3)Jedes Modul ist eine in sich abgeschlossene Lehreinheit mit definierten Zielen, Inhalten sowie Lehr- und Lernformen.
(4)Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
(5)Innerhalb der einzelnen Module ist eine Vielfalt bzw. Kombination unterschiedlicher Lehr- und Lernformen möglich, z.B. Vorlesungen, Übungen, Praktika, Seminare, Exkursionen, Kolloquien, Projekt- und Gruppenarbeit.
§ 8Kern- und Profilmodule
(1)Das Master-Studium beinhaltet acht Kernmodule.
(2)Zusätzlich zu den Kernmodulen sind acht Profilmodule zu belegen.
(3)Die Profilmodule können aus dem Lehrangebot des Fachbereichs oder dem Angebot anderer Fachbereiche gewählt werden. Letzteres bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschusses.
(4)Die Anerkennung von Modulen, die an anderen Hochschulen abgeleistet wurden, ist bei Gleichwertigkeit möglich. Näheres regelt § 8 der Prüfungsordnung.
§ 9Master-Arbeit
(1)Zum Abschluss ihres Studiums ist von den Studierenden eine Master-Arbeit anzufertigen. Näheres regeln § 27 bis § 29 der Prüfungsordnung.
(2)Der Arbeitsumfang für die Master-Arbeit umfasst vier Module, was einer Arbeitsbelastung von 720 Stunden entspricht.
(3)Mit der Master-Arbeit zeigen die Studierenden, dass sie ein wissenschaftliches Thema methodisch eigenständig bearbeiten und anschaulich vermitteln können.
§ 10Studienplan
(1)Der Studienverlaufsplan für die Kernmodule (siehe Anlage) gibt den Studierenden Hinweise auf eine zielgerichtete Gestaltung ihres Studiums. Er berücksichtigt inhaltliche Bezüge zwischen Modulen und organisatorische Bedingungen des Studienangebots.
(2)Den Studien- und Prüfungsplan für die Profilmodule stellt jeder Studierende bis spätestens zum Ende des ersten Studiensemesters individuell zusammen. Nach einem Beratungsgespräch muss der Studien- und Prüfungsplan vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.
(3)Das Lehrangebot ist so zu gestalten, dass den Studierenden die Einhaltung der Regelstudienzeit ermöglicht wird.
(4)Der Fachbereich erstellt ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis mit einer inhaltlichen und organisatorischen Beschreibung der Module.
§ 11
Entwicklung des Studienangebots
(1)Der Fachbereich fühlt sich einer laufenden Aktualisierung und Verbesserung des Lehrangebots verpflichtet. Der Prüfungsausschuss berichtet darüber jährlich dem Fachbereichsrat.
(2) Eine Evaluierung der Lehrveranstaltungen wird durchgeführt.
(3)Zur Gewährleistung des Praxisbezugs der Ausbildung werden auch Berufsfeldanalysen herangezogen.
§ 12Kapazität bei Lehrveranstaltungen
Soweit für einzelne Kernmodule die zur Verfügung stehenden Arbeits- und Teilnehmerplätze nicht ausreichen, muss auf Antrag der/ des betreffenden Fachgebiete/s die Kapazität des Moduls überprüft werden. Der Fachbereichsrat ist verpflichtet, Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung zu ergreifen und ein Verfahren zur gerechten Regelung von Anwartschaften einzuführen.
Die Übergangsbestimmungen sind § 37 der Prüfungsordnung zu entnehmen.
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
Gießen 15. August 2002
(Prof. Dr. Michael Schmitz)
Dekan des Fachbereichs Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement
B1-353-09/2-P02-72-3-6
Anlage: Studienverlaufspläne für den Master-Studiengang
Studienverlaufsplan des Studienganges mit dem Abschluss Master of Science in der Studienrichtung I: Ernährungswissenschaften
Sem. | |||||
1 | Spezielle BiochemieI | Spezielle Ernährung des Menschen | Praktikum Ernährungsphysiologie | Lebensmittellehre | Profil |
2 | Pathophysiologie und Ernährungsmedizin | Ernährungsphysiologische Bewertung von Lebensmitteln | Profil | Profil | Profil |
3 | Methoden der Ernährungsforschung | Ernährungsverhalten und Kommunikation | Profil | Profil | Profil |
4 | Profil | Masterarbeit | Masterarbeit | Masterarbeit | Masterarbeit |
Studienverlaufsplan des Studienganges mit dem Abschluss Master of Science in der Studienrichtung II: Haushaltswissenschaften
Sem. | |||||
1 | Alltagsversorgung im Verbund | Theorien haushälterischen Handelns | Spezielle Aspekte des Managements von Dienstleistungsbetrieben | Theorien der Wohlfahrtsproduktion | Profil |
2 | Sozioökonomik privater Versorgungssysteme | Humanökologische Hypothesen und Theorieansätze | Profil | Profil | Profil |
3 | Prozesstechnik in Dienstleistungsbetrieben | Welternährung und Landwirtschaft | Profil | Profil | Profil |
4 | Profil | Masterarbeit | Masterarbeit | Masterarbeit | Masterarbeit |
Studienverlaufsplan des Studienganges mit dem Abschluss Master of Science in der Studienrichtung III: Ernährungsökonomie
Sem. | |||||
1 | Unternehmensführung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft | Produktionswirtschaft und Logistik in der Ernährungswirtschaft | Angewandte Ökonometrie | Internationale Ernährungspolitik | Profil |
2 | Betriebliche Entscheidungs- unterstützungssysteme |
Marktlehre für Fortgeschrittene | Profil | Profil | Profil |
3 | Unternehmenskommunikation | Prozeßtechnik in Lebensmittelbetrieben | Profil | Profil | Profil |
4 | Profil | Masterarbeit | Masterarbeit | Masterarbeit | Masterarbeit |
Studienverlaufsplan des Studienganges mit dem Abschluss Master of Science in der Studienrichtung IV: Pflanzenproduktion
Sem. | |||||
1 | Pflanzenzüchtung und Saatgut | Molekulare Phytopathologie | Ernährungsphysiologie der Kulturpflanzen | Biochemie und Biotechnologie in der Pflanzenproduktion | Profil |
2 | Soziologie und Ökologie der Grünlandpflanzen- gesellschaften |
Produktionstechniken im Landbau | Profil | Profil | Profil |
3 | Biometrie und Versuchswesen | Agrarökologie und intergrierter Pflanzenschutz | Profil | Profil | Profil |
4 | Profil | Masterarbeit | Masterarbeit | Masterarbeit | Masterarbeit |
Studienverlaufsplan des Studienganges mit dem Abschluss Master of Science in der Studienrichtung V: Nutztierwissenschaften
Sem. | |||||
1 | Molekulare Tierzucht und Biotechnologie | Zuchtwertschätzung und Zuchtplanung | Verhalten und Haltung landwirtschaftliher Nutztiere | Leistungs- physiologie |
Profil |
2 | Ernährungsphysiologische Methoden | Tierernährung, Produktqualität und Umwelt | Profil | Profil | Profil |
3 | Spezielle Ernährungsphysiologie | Agrartechnologie | Profil | Profil | Profil |
4 | Profil | Masterarbeit | Masterarbeit | Masterarbeit | Masterarbeit |
Studienverlaufsplan des Studienganges mit dem Abschluss Master of Science in der Studienrichtung VI: Agrarökonomie und Betriebsmanagement
Sem. | |||||
1 | Unternehmensführung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft | Produktionswirtschaft und Logistik in der Agrar- und Ernährungswirtschaft | EU-Agrar- und Ernährungspolitik | Angewandte Ökonometrie | Profil |
2 | Agrar- und Ernährungswirtschaftliche Analysen | Feld- und Prozessanalyse in der Beratung | Profil | Profil | Profil |
3 | Methoden der Regionalanalyse und -planung | Agrartechnologie | Profil | Profil | Profil |
4 | Profil | Masterarbeit | Masterarbeit | Masterarbeit | Masterarbeit |
Studienverlaufsplan des Studienganges mit dem Abschluss Master of Science in der Studienrichtung VII: Umwelt- und Ressourcenmanagement
Sem. | |||||
1 | Methoden der Regionalanalyse und -planung | Bodenschutz und -sanierung |
Monitoring und Prognose zum Landschaftshaushalt | Umweltchemie | Profil |
2 | Agrarökologie | Mikrobielle Ökologie | Profil | Profil | Profil |
3 | Standortbewertung für Landnutzung und Naturschutz | Angewandte Statistik und Umweltinformatik | Profil | Profil | Profil |
4 | Profil | Masterarbeit | Masterarbeit | Masterarbeit | Masterarbeit |