6.30.09 Nr. 3 Stud.O. Aufbaustudiengang Oenologie
6.30.09 Nr. 3 |
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FB 09 | Genehmigung HMWK | StAnz. | Seite | |
StudO | 25.04.2001 | 11.10.2001 | Nr. 45 / 05.11.2001 | 3866 |
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- INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zusammenwirken mit der Forschungsanstalt Geisenheim
§ 3 Studiendauer
§ 4 Studienbeginn
§ 5 Zulassung zum Studium
§ 6 Ziel des Studiums
§ 7 Inhalt des Studiums
§ 8 Gliederung des Studiums
§ 9 Studiennachweise
§ 10 In-Kraft-Treten
§ 11 Übergangsbestimmungen
Über die Studienordnung und die Gestaltung der beiden Studienabschnitte ist Einvernehmen mit der Forschungsanstalt Geisenheim und der Fachhochschule Wiesbaden hergestellt.
Über das Angebot der Fächer des Fachbereiches Fachbereich 09 Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement ist Einvernehmen mit der Forschungsanstalt Geisenheim und der Forschungsanstalt Wiesbaden hergestellt.
Änderungen dieser Fächer erfolgen im Einvernehmen mit der Forschungsanstalt Geisenheim, der Fachhochschule Wiesbaden und dem Fachbereich 09 Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement.
§ 1
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung des Fachbereiches Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement für den Aufbaustudiengang "Oenologie" mit dem Abschluss "Diplom-Oenologin / Diplom-Oenologe" vom 24. April 2001 Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums mit dem Abschluss "Diplom-Oenologin / Diplom-Oenologe".
§ 2
Zusammenwirken mit der Fachhochschule Wiesbaden und der Forschungsanstalt Geisenheim
Änderungen dieser Studienordnung erfolgen im Einvernehmen mit der Fachhochschule Wiesbaden und der Forschungsanstalt Geisenheim.
§ 3
Studiendauer
Der Fachbereich 09 Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement der Justus-Liebig-Universität Gießen, die Fachhochschule Wiesbaden sowie die Forschungsanstalt Geisenheim schaffen auf der Grundlage dieser Studienordnung die Voraussetzungen dafür, dass sich die Studierenden
- nach drei Semestern zum ersten Abschnitt der Diplomprüfung (Diplomarbeit),
- nach insgesamt vier Semestern zum zweiten und dritten Abschnitt der Diplomprüfung melden können.
§ 4
Studienbeginn
Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
§ 5
Zulassung zum Studium
Zum Aufbaustudiengang kann zugelassen werden, wer den Studiengang "Weinbau und Oenologie" oder den Studiengang "Getränketechnologie" des Fachbereichs "Weinbau und Getränketechnologie" der Fachhochschule Wiesbaden in Geisenheim erfolgreich abgeschlossen hat.
Zum Aufbaustudium kann außerdem zugelassen werden, wer an einer in- oder ausländischen Fachhochschule oder Universität in einem abgeschlossenen Studium ausreichende Grundkenntnisse über Weinbau, Oenologie oder Getränketechnologie erworben hat. Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.
§ 6
Ziel des Studiums
Die Diplom-Oenologin / der Diplom-Oenologe soll die Probleme der Weinwirtschaft und der Getränketechnologie erfassen und einer Lösung näherführen sowie die Ergebnisse der Forschung auf allen Gebieten nutzbar machen. Das Studium soll durch ein systematisch aufgebautes Ausbildungsprogramm den Studierenden die erforderlichen gründlichen Fachkenntnisse vermitteln und sie zu selbständigem wissenschaftlichem Denken und Arbeiten anleiten. Es schafft zugleich die Voraussetzung für eine kontinuierliche berufliche Weiterbildung.
§ 7
Inhalt des Studiums
Studierende des Aufbaustudienganges "Oenologie" widmen sich nach § 8 folgenden Studien:
1. Im Pflichtfach "Betriebslehre"
Produktionstheorie, Betriebs- bzw. Unternehmensprozesse; Begriffe und Grundsätze der Finanzierung, Konzepte und Strategien des Marketing; ökonomische Verfahren der Optimumkalkulation, Planung von Betriebs- und Unternehmensorganisation; Spezielle Betriebslehre der Wein- und Getränkewirtschaft.
2. Im Pflichtfach "Marktlehre"
Grundlagen der Marktlehre der Agrar- und Ernährungswirtschaft; Mathematische, statistische und ökonomische Grundlagen der Marktanalyse; Befragungen und Experimente in der demoskopischen Marktforschung; Marktstruktur, Wettbewerb und Marktergebnis in der Ernährungswirtschaft; Einfluss der Marktpolitik auf Märkte der Agrar- und Ernährungswirtschaft; Weltagrarmärkte und Agrarhandel; Preisbildung auf Märkten der Agrar- und Ernährungswirtschaft; Spezielle Marktlehre der Wein- und Getränkewirtschaft.
3. Im Pflichtfach "Chemie und Mikrobiologie der Getränke"
Vorkommen, Bedeutung und Bewertung von Getränkeinhaltsstoffen; Chemische, mikrobiologische und enzymatische Veränderungen der Rohware und der Pressmoste bei der Be- und Verarbeitung; Mikrobiologische Vorgänge bei der Weinbereitung; Chemische, mikrobiologische und physiologische Aspekte der Behandlung von Weinen mit schwefliger Säure, Reaktionen bei Lagerung und Alterung; Mängel, Fehler und mikrobielle Schadwirkungen; Identifizierung, Taxonomie und Stoffwechsel von qualitätsrelevanten Mikroorganismen in Getränken; Untersuchung und Beurteilung von Weinen und alkoholfreien Getränken.
4. Im Pflichtfach "Verfahrenstechnik der Herstellung von Wein, Bier, Spirituosen und alkoholfreien Getränken"
Keltern der Früchte, Einfluss des Presssystems und -verfahrens auf die Zusammensetzung von Mosten; Verfahren zur Anreicherung und Säureregulierung; Technik der Schwefelung, Klären durch Separieren und Filtrieren; Schönungs- und Stabilisierungsmaßnahmen beim Ausbau von Weinen und Getränken; Haltbarmachungsverfahren; Einlagerung von Säften; Herstellung von Fruchtsaftkonzentraten; Aromagewinnung; Bereitung von Grundstoffen für Erfrischungsgetränke; Flaschenreinigungen und -sterilisation; Füllsysteme, Karton- und Kunststoffpackungen, Betriebshygiene und Betriebskontrolle.
5. Im Pflichtfach "Spezieller Pflanzenbau"
Züchtung von Klon- und Edelreissorten; Mechanisierung bei perennierenden Kulturen; Pflanzenschutz in Sonderkulturen einschließlich moderner prognostischer Verfahren; Weinbau und Umwelt; ökophysiologische Probleme bei perennierenden Kulturen; Feldgemüse- und Obst: Sorten, Anbauverfahren, qualitative Aspekte.
6. Im Wahlpflichtfach "Lebensmitteltechnologie"
Lehre und Technologie pflanzlicher Lebensmittel; Grundlagen der Verfahrenstechnik; Grundlagen der Lebensmittelchemie und des Lebensmittelrechts und deren Anwendung auf die Analytik von Lebensmitteln; Ernährungsphysiologische und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Getränken.
7. Im Wahlpflichtfach "Agrarpolitik"
Entwicklung des Agrarsektors im Wirtschaftswachstum; Besonderheiten des Agrarsektors; Instrumente der Agrarmarktpolitik und deren ökonomische Bewertung; Institutionen und Träger der Agrar- und Ernährungspolitik; Ziele und Mittel der deutschen und europäischen Agrarpolitik; Agrarpolitik in Industrieländern und Entwicklungsländern - international vergleichende Analyse.
8. Im Wahlpflichtfach "Unternehmensführung"
Grundlagen der Entscheidungstheorie; Betriebsführung und Betriebsplanung; Unternehmensziele, Unternehmeraufgaben, Organisation des Unternehmensablaufes; Methoden der Unternehmensführung; PC-gestützte Planung und Kontrolle.
§ 8
Gliederung des Studiums
(1) Das Studium der Oenologie gliedert sich in
- den ersten Studienabschnitt an der Justus-Liebig-Universität Gießen mit einer Dauer von zwei Semestern;
- den zweiten Studienabschnitt an der Forschungsanstalt Geisenheim mit einer Dauer von zwei Semestern;
Zum zweiten Studienabschnitt wird zugelassen, wer die Studiennachweise des ersten Studienabschnittes gemäß § 9 erworben hat bzw. sich bei Nichtbestehen zur Wiederholung der Studiennachweise angemeldet hat.
(2) Das Studium umfasst insgesamt 80 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfallen
- auf den ersten Studienabschnitt 44 SWS,
- auf den zweiten Studienabschnitt 36 SWS.
(3) Im ersten Studienabschnitt sind als Pflichtfächer die Fächer
- Betriebslehre mit insgesamt 12 SWS
- Marktlehre mit insgesamt 12 SWS
und zudem nach Wahl der Studierenden zwei Wahlpflichtfächer aus dem Angebot
- Lebensmitteltechnologie mit insgesamt 10 SWS
- Agrarpolitik mit insgesamt 10 SWS
- Unternehmensführung mit insgesamt 10 SWS
zu studieren.
(4) Im zweiten Studienabschnitt sind als Pflichtfächer die Fächer des Aufbaustudiums
- Chemie und Mikrobiologie der Getränke mit insgesamt 9 SWS
- Verfahrenstechnik der Herstellung von Wein, Bier, Spirituosen und alkoholfreien Getränken mit insgesamt 9 SWS
- Spezieller Pflanzenbau mit insgesamt 12 SWS
zu studieren
Zusätzlich sind zu studieren
- Spezielle Betriebslehre der Wein- und Getränkewirtschaft mit 3 SWS
- Spezielle Marktlehre der Wein- und Getränkewirtschaft mit 3 SWS
§ 9
Studiennachweise
Im Studium sind Studiennachweise (Leistungsnachweise) in allen Veranstaltungen zu erwerben, die im Studienplan (Anlage) mit Übung, Seminar oder Praktikum bezeichnet sind.
§ 10
In-Kraft-Treten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
§ 11
Übergangsbestimmungen
(1) Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung begonnen haben, können dieses nach den bisherigen Vorschriften beenden.
(2) Vier Semester nach dem In-Kraft-Treten dieser Studienordnung wird der Studiengang ausschließlich nach dieser Studienordnung geregelt.
Gießen, den 14. August 2001
Prof. Dr. P. M. Schmitz
Dekan des Fachbereichs 09
Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement
Studienplan
des Fachbereichs Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement der Justus-Liebig-Universität Gießen
für den Aufbaustudiengang "Oenologie"
mit dem Abschluss "Diplom-Oenologin/Diplom-Oenologe"
A
Erster Studienabschnitt in der Justus-Liebig-Universität Gießen mit einer Dauer von zwei Semestern
I. PFLICHTFÄCHER
Betriebslehre
Lehrveranstaltung | Veranstalt. Art | Semesterwochenstunden | |
WS | SS | ||
Betriebliche Produktions- und Kostentheorie in der Agrar- und Ernährungswirtschaft | Vorlesung | 2 | |
Produktionsplanung I | Übung | 2 | |
Produktionsplanung II | Übung | 2 | |
Betriebliche Finanzierungstheorie der Agrar- und Ernährungswirtschaft | Vorlesung | 2 | |
Marketing im Agrar- und Ernährungsbereich I | Vorlesung | 2 | |
Marketing im Agrar- und Ernährungsbereich II | Seminar | 2 | |
Betriebliche Investitions- und Finanzierungsplanung | Übung | 2 | |
Landwirtschaftliche Taxationslehre | Vorlesung | 2 | |
Angebot 16 SWS Pflichtstunden 12 SWS |
Marktlehre
Lehrveranstaltung | Veranstalt. Art | Semesterwochenstunden | |
WS | SS | ||
Einführung in die Marktlehre der Agrar- und Ernährungswirtschaft | Vorlesung | 2 | |
Methodische Grundlagen der Agrar- und Ernährungsökonomie | Vorlesung, Übung | 2 | |
Ökonometrie | Übung | 2 | |
Seminar zur Marktlehre | Seminar | 2 | |
Ernährungswirtschaft | Vorlesung | 2 | |
Preisbildung auf Märkten der Agrar- und Ernährungswirtschaft | Vorlesung | 2 | |
Weltagrarmärkte | Vorlesung | 2 | |
Demoskopische Marktforschung | Vorlesung | 2 | |
Angebot 16 SWS Pflichtstunden 12 SWS |
II. WAHLPFLICHTFÄCHER
Lebensmitteltechnologie
Lehrveranstaltung | Veranstalt. Art | Semesterwochenstunden | |
WS | SS | ||
Lebensmittelkunde I | Vorlesung | 2 | |
Lebensmittelkunde II | Vorlesung | 2 | |
Verfahrens- und Gerätetechnik I | Vorlesung | 2 | |
Lebensmitteltechnologie | Vorlesung | 2 | |
Seminar Lebensmitteltechnologie und -lehre | Seminar | 2 | |
Einführung in die Lebensmittelchemie und Lebensmittelrecht | Vorlesung | 1 | |
Ernährungsphysiologische und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Getränken alternativ dazu Lebensmittelchemisches Praktikum |
Seminar Praktikum |
3 |
2 |
Angebot 16 SWS Pflichtstunden 10 SWS |
Agrarpolitik
Lehrveranstaltung | Veranstalt. Art | Semesterwochenstunden | |
WS | SS | ||
Mikro- und makroökonomische Grundlagen der Agrar- und Ernährungsökonomie | Vorlesung | 2 | |
Agrarmarktpolitik | Vorlesung | 2 | |
Politische Willensbildung und Träger der Agrar- und Ernährungspolitik | Vorlesung | 2 | |
Seminar zur Agrarpolitik | Seminar | 2 | |
Ziele und Mittel der Agrarpolitik | Vorlesung | 2 | |
Agrarpolitik im internationalen Vergleich | Vorlesung | 2 | |
Angebot 12 SWS Pflichtstunden 10 SWS |
Unternehmensführung
Lehrveranstaltung | Veranstalt. Art | Semesterwochenstunden | |
WS | SS | ||
Unternehmensführung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft | Vorlesung | 2 | |
Unternehmensorganisation in der Agrar- und Ernährungswirtschaft | Vorlesung | 2 | |
Unternehmensformen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft | Vorlesung | 2 | |
Unternehmensrechnung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft I (Buchführung) | Übung | 2 | |
Unternehmensrechnung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft II (Kostenrechnung) | Übung | 2 | |
Unternehmensrechnung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft III (Steuerlehre) | Vorlesung | 2 | |
Handels- und Gesellschaftsrecht | Übung | 2 | |
Angebot 14 SWS Pflichtstunden 10 SWS |
B
Zweiter Studienabschnitt an der Forschungsanstalt in Geisenheim mit einer Dauer von zwei Semestern
I. PFLICHTFÄCHER
Chemie und Mikrobiologie der Getränke
Lehrveranstaltung | Veranstalt. Art | Semesterwochenstunden | |
WS | SS | ||
Chemie und Analytik von Getränkeinhaltsstoffen | Vorlesung | 2 | |
Mikroorganismen in Getränken | Vorlesung | 1 | |
Chemische und sensorische Beurteilung von Getränken | Übung | 2 | |
Praktikum Mikrobiologie von Getränken | Praktikum | 4 | |
Pflichtstunden 9 SWS |
Verfahrenstechnik der Herstellung von Wein, Bier, Spirituosen und alkoholfreien Getränken
Lehrveranstaltung | Veranstalt. Art | Semesterwochenstunden | |
WS | SS | ||
Alkoholische Getränke und Ausbau des Weines | Vorlesung | 2 | 2 |
Alkoholfreie Getränke | Vorlesung | 2 | 1 |
Seminar Getränketechnologie | Seminar | 2 | |
Pflichtstunden 9 SWS |
Spezieller Pflanzenbau
Lehrveranstaltung | Veranstalt. Art | Semesterwochenstunden | |
WS | SS | ||
Obstbau | Übung | 1 | |
Gemüsebau | Übung | 1 | |
Weinbau | Vorlesung | 2 | |
Rebenzüchtung | Vorlesung | 1 | |
Technik im Obst- und Weinbau | Vorlesung | 1 | |
Pflanzenernährung | Vorlesung | 1 | |
Phytomedizin | Vorlesung | 1 | |
Biotechnologie pflanzlicher Produkte | Vorlesung | 2 | |
Seminar spezieller Pflanzenbau | Seminar | 2 | |
Pflichtstunden 12 SWS |
II. ZUSÄTZLICHE PFLICHTVERANSTALTUNGEN
1. Dem Pflichtfach Betriebslehre zugeordnet:
Spezielle Betriebslehre der Wein- und Getränkewirtschaft | Vorlesung | 3 SWS |
2. Dem Pflichtfach Marktlehre zugeordnet:
Spezielle Marktlehre der Wein- und Getränkewirtschaft | Vorlesung | 3 SWS |