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6.40.15 Nr. 1 Studienordnung Studienelement "Naturschutz"

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Ordnung des Fachbereichs 15 Biologie
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Studium des Studienelements
"Naturschutz" als Zusatzfach im Rahmen des
Diplomstudiengangs "Biologie"
mit dem Abschluß "Diplom-Biologe"


Hinweisvom 1. Juni 1988
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse

Inhaltsverzeichnis

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Ziel des Studiums

§ 3

Studienvoraussetzungen

§ 4

Beginn des Studiums

§ 5

Dauer des Studiums

§ 6

Umfang und Aufbau des Studiums

§ 7

Studiennachweise

§ 8

Studienfachberatung

§ 9

Inkrafttreten

Anlage 1
Anlage 2
Prüfungsgegenstände

Der Fachbereich Biologie stimmt der Wahl des Studienelements "Naturschutz" als Zusatzfach im Rahmen des Diplomstudiengangs "Biologie" nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.

§ 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Naturschutz" als Zusatzfach auf der Grundlage der Ordnung für die Diplomprüfung im Fach Biologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 18.6.1980 (Abl. 1980, S. 665) i.d.F. vom 6.2.1985.

§ 2
Ziel des Studiums

Das Studienelement gibt dem Studenten die Möglichkeit, die im Biologiestudium erworbenen Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten im Hinblick auf die spezifischen Belange des Naturschutzes zu vertiefen und zu erweitern.

§ 3
Studienvoraussetzungen

Das Studium des Studienelements "Naturschutz" kann nur aufgenommen werden als Zusatzfach nach Maßgabe des § 20 der Ordnung für die Diplomprüfung im Fach Biologie.

§ 4
Beginn des Studiums

Es wird empfohlen, das Studium nach dem Vordiplom zu beginnen.

§ 5
Dauer des Studiums

Auf der Grundlage dieser Ordnung bietet der Fachbereich die Voraussetzungen, daß das Studium des Studienelements innerhalb von 4 Semestern durchgeführt werden kann.

§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums

Das Studium umfaßt 18 Semesterwochenstunden. Für einen erfolgreichen Abschluß des Studiums sind die im Studienplan angegebenen Lehrveranstaltungen zu besuchen. Der Studienplan ist der Ordnung als Anlage beigefügt. Die Prüfung entspricht in Umfang und Art der in einem Nebenfach. Die Prüfungsgegenstände ergeben sich aus der Anlage II.

§ 7
Studiennachweise

Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige Teilnahme (gemäß Anlage 1, § 1 Abs. 2 der Diplomprüfungsordnung) an folgenden Pflichtveranstaltungen (P) und aus dem Angebot der Wahlpflichtveranstaltungen (WP) zu erwerben. Zusätzlich erforderliche Leistungsnachweise sind angeführt.

1.

Praktikum "Anwendungsbezogene Analyse ausgewählter Ökosysteme unter Naturschutzaspekten (Fallstudien)", 2 std. (P). Leistungsnachweis durch erfolgreiches Referat oder Arbeitsprotokoll.

2.

"Naturschutzpraktikum", 4 std. (P). Leistungsnachweis durch erfolgreiches Arbeitsprotokoll.

3.

Eine "Exkursion unter naturschutzbezogenen Aspekten", 2 std. (P).

4.

Seminar "Naturschutzerziehung", 2 std. (P). Leistungsnachweis durch erfolgreiches Referat.

5.

Zwei Seminare aus dem weiteren Angebot gemäß Studienplan.

§ 8
Studienfachberatung

Für die Studienfachberatung ist der Beauftragte des Fachbereiches zuständig.

§ 9
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.

Gießen, den 1. Juni 1988

gez. Seifert
(Prof. Dr. rer. nat. Gerhard Seifert)
Dekan des Fachbereichs 15 Biologie

Anlage 1

zur Ordnung des Fachbereichs 15 Biologie der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Naturschutz" als Zusatzfach im Rahmen des Diplomstudiengangs "Biologie" mit dem Abschluß Diplom-Biologe vom 1.6.1988

Studienplan

Lehrveranstaltungen/Titel

Art

(WS)

(SS)

(WS)

(SS)

Inhalte, Ziele und Probleme des Naturschutzes (Ringvorlesung)


Vorl.


4

Anwendungsbezogene Analyse ausgewählter Ökosysteme unter Naturschutzaspekten (Fallstudien) (P)



Pr.



2

Naturschutzpraktika (WP) als Semester- bzw. Ferienveranstaltung


Pr.


4

Exkursion unter naturschutzbezogenen Aspekten (P)


Exk.


2

Naturschutzerziehung (P)

Sem.

2

Umwelt-/Naturschutzrecht an Beispielen (WP)

Sem.

2

sowie ein weiteres zweistündiges Seminar aus folgendem Wahlpflichtangebot:

Aktuelle Probleme des Naturschutzes (WP)

Biologie und Gefährdung von Vertriebsraten (WP)

Mollusken und ihre Bedeutung für Naturschutzprobleme (WP)

Berücksichtigung der Fischfauna bei Naturschutzmaßnahmen (WP)

Insekten und Naturschutz (WP)

Erläuterung:

P = Pflichtveranstaltung

WP = Wahlpflichtveranstaltung

Anlage 2

zur Ordnung des Fachbereichs 15 Biologie der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Naturschutz" als Zusatzfach im Rahmen des Diplomstudiengangs "Biologie" mit dem Abschluß Diplom-Biologe vom 1.6.1988

Prüfungsgegenstände:

Geschichte, Aufgaben und Ziele des Naturschutzes;
Anthropogene Eingriffe in Biozönosen/Ökosysteme;
fachspezifische Grundlagen des Naturschutzes aus den Bereichen Botanik/Zoologie;
bedrohte Pflanzen- und Tierarten;




Erlaßgrundlage

FBR 
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. 01.06.1988
 Ausnahmeregelung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 HHG
(Erlaß vom 22.2.1989 H I 5-424/671-40-)


Änderungsbeschlüsse

keine