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6.60 Staatsexamensstudiengänge (ohne Lehrämter)

neue
Systemziffer
 
6.60.01
Nr. 1

Studienordnung Rechtswissenschaft

6.60.10
Nr. 1
Studien- und Prüfungsordnung Tiermedizin
6.60.11
Nr. 1

Studienordnung Zahnmedizin aktuelle Fassung (2. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                       Änderungsbeschluss

Diese 2. Änderungsfassung tritt am 23.05.2024 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2024/2025.

Studienordnung Zahnmedizin (1. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                       Änderungsbeschluss

Diese 1. Änderungsfassung tritt am 25.10.2022 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2022/2023 .

Studienordnung Zahnmedizin (Neufassung 2021)

Gültigkeit

Diese Ordnung tritt am 04.08.2021 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2021/22 aufnehmen. Soweit nach §§ 133 und 134 ZApprO auf Studierende noch die am 30.09.20 geltende Approbationsordnung Anwendung findet, gilt für sie weiterhin die bisherige Studienordnung.

Studienordnung Zahnheilkunde

FB 11, 19.10.1998 / 12.07.1999
Studienordnung Humanmedizin für den Studiengang Zahnheilkunde

6.60.11
Nr. 2

Studienordnung Humanmedizin aktuelle Fassung (2. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                     Änderungsbeschluss

Die 2. Änderungsfassung tritt am 23.04.2021 in Kraft und gilt ab dem Sommersemester 2021.

Studienordnung Humanmedizin (1. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                     Änderungsbeschluss

Die 1. Änderungsfassung tritt am 27.03.2019 in Kraft und gilt ab dem Sommersemester 2019.

Studienordnung Humanmedizin

FB 11, 18.9.2006
Studienordnung Medizin
Anlage 1: Studienplan zum Ersten Studienabschnitt
Anlage 2: Studienplan zum Zweiten Studienabschnitt
Anlage 3: 1. Studienabschnitt -Pflichtveranstalungen und Leistungskontrollen
Anlage 4: 2. Studienabschnitt -Pflichtveranstaltungen und Leistungskontrollen
Anlage 5: Ausbildungsordnung für das Praktische Jahr