Aufenthaltserlaubnis
Alle Studierenden aus Nicht-EU-Ländern müssen eine Aufenthaltserlaubnis (eAT) beantragen
Bevor Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie sich im Stadtbüro der Stadt Gießen anmelden.
Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Visums bei der Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes beantragt werden. In der Stadt Gießen ist zuständig die Ausländerbehörde der Stadt Gießen.
Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger erhalten ihre Aufenthaltserlaubnis in Form einer Chipkarte, auf der biometrische Daten gespeichert sind. Die Chipkarte kostet ca. 100 Euro. Innerhalb der Gültigkeit des Visums müssen folgende Unterlagen zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden:
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Visum, soweit erforderlich
- Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Stipendienbescheinigung, Verpflichtungserklärung, Sperrkonto bei einer Bank, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches)
- Mietvertrag
- Nachweis über Krankenversicherung
- Zulassungsbescheid/Studienbescheinigung
- Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse
- Bei Teilnahme an studienvorbereitenden Maßnahmen: Nachweis über die Zulassung zum Studienkolleg oder zu einem studienvorbereitenden Sprachkurs
Bevor Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung stellen.