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Rechtliche Informationen

Arbeiten während des Studiums

Internationale Studierende, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind, dürfen bis zu 140 Tage im Jahr (bzw. bis zu 20 Stunden pro Woche) ohne Arbeitserlaubnis erwerbstätig sein.

Diese vorübergehende Beschäftigung ist auch außerhalb der Semesterferien zulässig. Es reicht der Eintrag der Ausländerbehörde in den Pass. Studentische Nebentätigkeiten (Hiwi-Jobs) sind ebenfalls und zusätzlich zu den 140 Tagen auf der Grundlage dieses Eintrages erlaubt. Selbstständige Tätigkeiten sind hingegen nicht erlaubt.

Für eine Beschäftigung, die 140 Tage im Jahr überschreitet, muss die zuständige Ausländerbehörde in Abstimmung mit dem zuständigen Arbeitsamt eine Sondergenehmigung erteilen.
Jedoch erteilt sie die Erlaubnis nur in absoluten Ausnahmefällen. Die Ausländerbehörde kann eine Erlaubnis auch dann erteilen, wenn sich ein Studierender in einer Notlage befindet. Jedoch ist von dieser Möglichkeit nur mit Vorsicht Gebrauch zu machen, da die Aufenthaltserlaubnis vom Nachweis ausreichender Mittel abhängt. Eine der Behörde gegenüber deklarierte Notlage kann also die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gefährden.

Weitere Informationen zur Arbeitserlaubnis für internationale Studierende finden Sie auf den Seiten des DAAD.

Als Studierender müssen Sie Ihre Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit versteuern. Beim Finanzamt können Sie sich über alle Fragen zur Steuererklärung beraten lassen. Fragen Sie auch nach Möglichkeiten der Steuerverminderung und -erstattung für Studierende.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt Gießen.

Jobmöglichkeiten an der JLU:
Innerhalb der Universität gibt es in geringem Umfang die Möglichkeit, als studentische Hilfskraft oder als Mentorin bzw Mentor/Tutorin bzw. Tutor zu arbeiten. Diese Stellen werden universitätsintern per Aushang in den Fachbereichen und Instituten, auf Stud.IP oder im Online-Stellenmarkt der JLU ausgeschrieben. Diese Tätigkeiten fördern häufig den Studienverlauf, deshalb benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis.

 

Arbeitssuche nach dem Studienabschluss

Internationale Studierende können ihre Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss des Studiums um bis zu 18 Monate zum Zweck der Arbeitsplatzsuche verlängern.

Während der Suchphase ist eine Erwerbstätigkeit ohne Einschränkung erlaubt. Außerdem müssen Sie weiterhin einen Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes sowie über Ihren Krankenversicherungsschutz erbringen.

Wenn Sie als Absolventin oder Absolvent innerhalb dieser 18 Monate eine qualifizierte Stelle gefunden haben, erhalten Sie eine vorerst befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bereits nach 2 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Weitere Informationen zur Arbeitssuche für internationale Absolventinnen und Absolventen finden Sie auf den Seiten des DAAD.

 

Hilfreiche Links

Finanzielle Hilfen vom AAA

Finanzielle Hilfen in der Abschlussphase des Studiums bietet das Akademische Auslandsamt (AAA) mit der Beihilfe zur Studienabschlussphase für internationale Studierende.
Hier finden Sie weitere Informationen:

Beihilfen zur Studienabschlussphase für internationale Studierende

 

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Der DAAD bietet zahlreiche Informationen rund um das Studium, Job und Karriere in Deutschland:

Der Nebenjob
Das Praktikum

Die Karriereplanung

 

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Das BAMF stellt auf seiner Website Informationen u.a. zu Migration & Aufenthalt, Integration, Asyl & Flüchtlingsschutz zur Verfügung:

BAMF
Studieren in Deutschland

Blaue Karte EU

Niederlassung in Deutschland

 

Make it in Germany - Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland

Auf diesem mehrsprachigen Portal für Fachkräfte aus dem Ausland gibt die Bundesregierung Informationen zu den Themen Jobsuche, Bewerbung, Sozialversicherung & Steuern, Visum und Leben in Deutschland:

Make it in Germany

 

Research in Germany

Das Internetportal „Research in Germany” ist eine Informationsplattform des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und beinhaltet unter anderem das Thema Jobs & Karriere in Deutschland für Studierende, Promovierende, PostDocs und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler:

Research in Germany

 

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde ist Ihre zentrale Anlaufstelle zum Thema Aufenthalt in Deutschland. Hier kommen Sie auf die Seite von der Ausländerbehörde der Stadt Gießen:

Ausländerbehörde Gießen

 

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit bietet Beratung zu allen Fragen bezüglich Jobsuche, Weiterbildung, Versicherung und Finanzierung:

Informationen für Menschen aus dem Ausland
Jobbörse

Beratung für Studierende der JLU

 

Deutsches Studentenwerk - Informationen für internationale Studierende

Auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks finden Sie Informationen für internationale Studierende unter anderem zum Thema Jobben während des Studiums und Berufseinstieg:

Studieren und Arbeiten
Nach dem Abschluss - Arbeiten in Deutschland
Nach dem Abschluss - Rückkehr ins Heimatland

 

World University Service (WUS)

Der WUS ist eine internationale, politisch und konfessionell nicht gebundene Organisation. Er bietet Beratungen an und führt Seminare, Stipendienprogramme und Projekte durch:

World University Service
STUBE Hessen
(Studienbegleitprogramm für Studierende aus Afrika, Asien und Lateinamerika)