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Was passiert, wenn ich doch nicht teilnehmen kann/möchte?

Ein Rücktritt vom Internationalen Hochschulsommerkurs ist innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Anmeldung kostenlos möglich.

Ab dem 15. Tag nach Absenden der Anmeldung bis vier Wochen vor Kursbeginn ist ein Rücktritt unter Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 100 € möglich.

Ab vier Wochen bis 7 Tage vor Kursbeginn ist ein Rücktritt nur unter Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 % der Kursgebühr möglich.

Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Nichterscheinen zum Kurs ist die Kursgebühr in voller Höhe zu zahlen, es sei denn, der Rücktritt erfolgt aus Gründen, die die Interessentin oder der Interessent nicht zu vertreten haben. Die Gründe sind gegenüber dem AAA glaubhaft zu machen. Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Wenn Sie Ihr Visum nicht rechtzeitig erhalten haben, benötigen wir die Dokumentation der Visumsbeantragung für die Prüfung einer (anteiligen) Rückerstattung. Eventuelle Rückerstattungen erhalten die Teilnehmenden unter Abzug etwaig anfallender Bankgebühren.

Das Akademische Auslandsamt empfiehlt, das Visum so früh wie möglich zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass Visa-Antragsverfahren bis zu drei Monate, in Ausnahmefällen auch länger, dauern können. Bitte beachten Sie die erforderlichen Nachweise der Botschaften (Checkliste der Deutschen Auslandsvertretungen).

Diese Regelungen gelten auch für Stipendiatinnen und Stipendiaten.

Gebührensatzung des Akademischen Auslandsamts