FAQs
Der Bewerbungszeitraum beginnt Mitte Oktober und endet am 15. Januar oder sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht wurde. Sobald die Bewerbung freigeschaltet wird, können Sie unter Anmeldung ein Online-Bewerbungsformular ausfüllen.
Generell liegt es in Ihrer Verantwortung, ob Sie am gesamten Internationalen Frühlingskurs teilnehmen. Um jedoch die 3 ECTS-Punkte und ein Zertifikat für den Kurs zu erhalten, müssen Sie mindestens 80 % des Kurses anwesend sein. Fällt Ihre Teilnahme am Kurs unter die 80 % Marke, erhalten Sie leider keine Punkte und kein Zertifikat.
Finanzielle Zuschüsse, die Sie möglicherweise erhalten haben, müssen bei mangelnder Teilnahme zurückgezahlt werden und der Zuschussgeber wird entsprechend informiert.
Die Teilnahme an Wochenendexkursionen und Führungen sind
keine
Pflicht
.
Ein Rücktritt vom Internationalen Frühlingskurs ist innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Anmeldung kostenlos möglich.
Ab dem 15. Tag nach Absenden der Anmeldung bis vier Wochen vor Kursbeginn ist ein Rücktritt unter Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 100 € möglich.
Ab vier Wochen bis 7 Tage vor Kursbeginn ist ein Rücktritt nur unter Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 % der Kursgebühr möglich.
Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Nichterscheinen zum Kurs ist die Kursgebühr in voller Höhe zu zahlen , es sei denn, der Rücktritt erfolgt aus Gründen, die die Interessentin oder der Interessent nicht zu vertreten haben. Die Gründe sind gegenüber dem AAA glaubhaft zu machen. Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Wenn Sie Ihr Visum nicht rechtzeitig erhalten haben, benötigen wir die Dokumentation der Visumsbeantragung für die Prüfung einer (anteiligen) Rückerstattung. Eventuelle Rückerstattungen erhalten die Teilnehmenden unter Abzug etwaig anfallender Bankgebühren.
Das Akademische Auslandsamt empfiehlt, das Visum so früh wie möglich zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass Visa-Antragsverfahren bis zu drei Monate , in Ausnahmefällen auch länger, dauern können. Bitte beachten Sie die erforderlichen Nachweise der Botschaften (Checkliste der Deutschen Auslandsvertretungen ).
Diese Regelungen gelten auch für Stipendiatinnen und Stipendiaten.
An unserem offiziellen Anreisetag anzureisen bietet Ihnen einige Vorteile: Sie werden an diesem Tag von unseren studentischen Mentorinnen und Mentoren am Bahnhof in Empfang genommen, mit Informationen versorgt und zu Ihrem Wohnheim, falls Sie ein Wohnheimzimmer gebucht haben, gebracht.
Möchten Sie dennoch früher anreisen, müssen Sie sich schnellstmöglich mit dem Studierendenwerk in Verbindung setzen und die Schlüsselübergabe für das Wohnheimzimmer absprechen.
Da am ersten Kurstag bereits der Einstufungstest für die Deutschkurse stattfinden wird, raten wir dringend davon ab, später anzureisen. Beachten Sie bitte auch, dass Sie mindestens 80% des Unterrichts anwesend sein müssen, um 3 ECTS-Punkte für den Internationalen Frühlingskurses zu erhalten.
Den Wohnheimzimmerschlüssel bekommen Sie mit allen nützlichen Informationen zu den kommenden drei Kurswochen am Bahnhof während des offiziellen Ankunftstages von unseren studentischen Mentorinnen und Mentoren überreicht.
- Reisen Sie früher an, sprechen Sie bitte das weitere Verfahren mit dem Studentenwerk ab
- Sollten Sie später anreisen müssen, setzten Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung!
Früher können die Wohnheimzimmer leider nicht bezogen werden. Deshalb raten wir dringend dazu, am offiziellen Anreisetag anzureisen. Möchten Sie dennoch früher anreisen, müssen Sie sich für die Zeit bis zum Kursbeginn um ein Hotelzimmer kümmern.
Wenn Sie länger in Ihrem Wohnheimzimmer wohnen möchten, teilen Sie dies bitte dem Studentenwerk mit.
Nein. Die Teilnahme an den Ausflügen am Wochenende ist freiwillig und kann während des Kurses vor Ort gebucht werden. Pro Ausflug sind bis zu 15 € einzuplanen.
Sie erhalten von uns bereits beantragte Internetzugänge der Justus-Liebig-Universität am Tag nach dem offiziellen Anreisetag. Während des Frühlingskurses können Sie mit diesen Zugangsdaten kostenlos ins Internet in allen PC-Räumen der Justus-Liebig-Universität Gießen. Computerräume befinden sich in verschiedenen Bereichen der Universität, z.B. auf dem Campus Recht- und Wirtschaftswissenschaften sowie in der Universitätsbibliothek (gelegen zwischen genanntem Campus und Mensa) und den Fachbereichsbibliotheken.
Des Weiteren verfügt die JLU über WLAN, weshalb Sie auch Ihre mobilen Geräte mit den Zugangsdaten in das Netz vor Ort einwählen können. Die Wohnheime verfügen über WLAN, so dass Sie einwandfrei das Internet im Wohnheim nutzen können.
Die Zimmer sind mit Waschbecken, Bett, Tisch, Stuhl, Schrank und Regalen ausgestattet. Duschen, Toiletten und die Küche werden von mehreren Studierenden geteilt. Bettwäsche ist vorhanden, Handtücher und Geschirr sollten Sie selbst mitbringen. In den Wohnheimen stehen Ihnen Waschmaschinen zur Verfügung, die mit der Mensacard, die jeder Teilnehmende bereitgestellt bekommt, in Betrieb genommen werden können.
Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen sind nicht in den Kursgebühren enthalten.
Wenn Sie aus einem EU-Staat kommen, bringen Sie bitte Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit, da diese für die Dauer des Frühlingskurses und für Ihren Studienaufenthalt in Deutschland gilt.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen und in Gießen studieren möchten, müssen Sie sich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichern. Dies kann in Gießen in der ersten Kurswoche vorgenommen werden. Der Beitrag liegt bei ca. 100 €/Monat.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Krankenversicherung vor Ort abschließen, wird der Versicherungsschutz erst zum 1. April wirksam!
Wir empfehlen daher allen aus Nicht-EU-Staaten kommenden Bewerberinnen und Bewerbern außerdem dringend, vor der Abreise im Heimatland eine Auslandskrankenversicherung für die Dauer des Kurses abzuschließen. Diese sollte auch an den Anreise- und Abreisetagen Versicherungsschutz gewährleisten.
Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Für die Beantragung eines Visums müssen Sie folgende Bescheinigungen spätestens 2-3 Monate vor Studienbeginn bei der deutschen Auslandsvertretung vorlegen:
einen Zulassungsbescheid für ein Visum für Studienzwecke oder eine Anmeldebestätigung z.B. für die studienvorbereitenden Deutschkurse der JLU für ein Bewerbervisum
und einen Nachweis über die Finanzierung des Studiums
Die Finanzierung kann durch eine Stipendienzusage einer öffentlichen Institution, ein Sperrkonto (992 Euro pro Monat) , oder durch einen privaten Finanzier erfolgen. Bei Privatfinanzierung muss eine notariell bestätigte Finanzierungserklärung vorliegen. Vordrucke gibt es z.B. bei der Ausländerbehörde der Stadt Gießen.
Reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein, wenn Sie studieren möchten ! Sie können ein Touristenvisum nicht in ein Visum für Studienzwecke umwandeln, sondern müssen wieder in Ihr Heimatland reisen und bei der deutschen Botschaft dort ein entsprechendes Visum beantragen. All dies kostet viel Zeit und Geld. Sie versäumen möglicherweise den Studienbeginn.
Ausnahmen : Bürgerinnen und Bürger der EU, der USA, Südkorea, Brasilien und einiger weniger anderer Länder sind von der Visumspflicht ausgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier. Auskünfte erteilen auch die Deutschen Botschaften und Auslandskonsulate oder die Ausländerbehörden.
Bitte beachten Sie:
Die meisten Visa-Antragsverfahren dauern zwischen sechs Wochen und drei Monaten . Für den Antrag benötigen Sie wahrscheinlich eine Krankenversicherung plus eine Einladung der Universität Gießen. Bitte planen Sie den Beginn Ihres Visa-Verfahrens entsprechend .
Stellen Sie sicher, dass Ihre Ankunfts- und Abfahrtszeiten mit der Gültigkeit Ihres Visums und der Reservierung Ihrer Unterkunft übereinstimmen.