Visum und andere Einreiseformalitäten
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie ein Visum.
Ausnahmen gelten für
- EU-Bürgerinnen und –Bürger
- Staatsangehörige aus EWR-Mitgliedsstaaten (Island, Liechtenstein, Norwegen)
- Familienangehörige des unter 1. und 2. genannten Personenkreises aus Drittstaaten, wenn sie dort einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen
- Staatsangehörige der Schweiz
- Staatsangehörige aus Australien, Japan, Israel, Kanada, Südkorea, Neuseeland und den USA
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amts:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Uebersicht_node.html
Wenden Sie sich an uns, wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des Visums!
Grundsätzlich gibt es verschiedene Visa:
Wenn sie länger als drei Monate in Deutschland leben und forschen wollen, benötigen sie ein
„Nationales Visum“:
Sie erhalten das nationale Visum bei den deutschen Botschaften und Konsulaten in Ihrem Heimatland. Hier finden Sie die deutsche Vertretung in Ihrer Nähe.
Da die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit dauern kann, sollten Sie es frühzeitig (zwei bis drei Monate vor Einreise) und persönlich beantragen.
Für den Antrag benötigen Sie:
- Antragsformular und biometrische Passbilder
- einen gültigen Reisepass
- Nachweis über die beabsichtigte Tätigkeit (z. B. Stipendium, Einladungsschreiben der Universität)
- Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (z. B. Arbeitsvertrag oder Stipendienzusage)
- ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Angaben zur geplanten Unterkunft
- für Familienmitglieder: Heirats- und Geburtsurkunden
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Botschaft, ob Sie noch weitere Unterlagen benötigen.
Das nationale Visum wird meistens für einen Zeitraum von drei Monaten ausgestellt. Für die Zeit danach müssen Sie in Deutschland bei der lokalen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Außerdem gibt es noch das
Schengen-Visum:
Wenn Sie vorhaben, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, dürfen Sie auf keinen Fall mit einem Schengen-Visum einreisen, da es nicht verlängert werden kann und Sie nach drei Monaten wieder ausreisen müssen.
Für kürzere Aufenthalte, die unter drei Monaten bleiben, kann es eine Alternative sein, da sie hiermit auch in weitere Schengen-Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) reisen können. Es eignet sich hauptsächlich für (touristische) Besuche und kurze Geschäftsreisen.
„Forschervisum“ (Aufenthaltserlaubnis nach §18d Aufenthaltsgesetz):
Die Justus-Liebig-Universität ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als anerkannte Forschungseinrichtung registriert! Daher können wir unter bestimmten Voraussetzungen eine Einreise mit dem Forscher-Visum anbieten; Sie benötigen:
- Aufnahmevereinbarung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens mit der JLU
- Erklärung der Forschungseinrichtung, dass Kosten öffentlicher Stellen übernommen werden
- ausreichenden Krankenversicherungs-Schutz
- gesicherten Lebensunterhalt (Nachweis über aktuell rund 1.800 € netto / Monat)
Generell gilt: überschreitet die Aufenthaltszeit die Visumsdauer, muss das Visum nach der Einreise in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden.