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Steuern

 Steuern

Aufenthalt mit Stipendium

Ihr Aufenthalt an der JLU mit einem Stipendium ist in der Regel in Deutschland von der Steuer befreit, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • das Stipendium wird aus öffentlichen Mitteln gezahlt
  • es wird zur Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen oder künstlerischen Aus- oder Fortbildung gewährt
  • es übersteigt den erforderlichen Bedarf für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder die Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht
  • es wird nach den vom Geber erlassenen Richtlinien gewährt
  • die Empfängerin/der Empfänger des Stipendiums wird im Gegenzug NICHT zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitsleistung verpflichtet

Erkundigen Sie sich aber, ob Sie ihr Stipendium in Ihrem Heimatland versteuern müssen.

Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

Wenn Sie mit einem Arbeitsvertrag an der JLU beschäftigt sind, müssen sie regulär Steuern zahlen.

Lohnsteuerkarte

Seit 2011 werden in Deutschland keine Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt. Damit ihre Steuerzahlungen trotzdem korrekt festgesetzt werden können, benötigen sie eine Ersatzbescheinigung. Diese kann Ihnen vom Finanzamt Gießen ausgestellt werden, sobald Sie sich in Gießen angemeldet haben. Wenn Sie nicht in Gießen wohnen, kann ggf. ein anderes Finanzamt für Sie zuständig sein.

Lohnsteuer

Die von Ihnen zu zahlende Lohnsteuer wird dann vom Finanzamt anhand Ihres Familienstands festgelegt und von Ihrem Arbeitgeber direkt vom Gehalt abgezogen.

Solidaritätszuschlag

Zudem wird von Ihrem Einkommen ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Lohnsteuer abgezogen. Diesen Solidaritätszuschlag zahlen alle Arbeitnehmer in Deutschland, um die Kosten für die deutsche Wiedervereinigung zu decken.

Kirchensteuer

Wenn Sie Mitglied in einer Kirche sind, kann es sein, dass von Ihrem Gehalt auch noch automatisch die Kirchensteuer in Höhe von ca. 9 % der Lohnsteuer abgezogen wird. Dieser Kirchensteuerabzug  wird in Deutschland für die evangelischen Kirchen, die römisch-katholische und die alt-katholische Kirche, die jüdischen Gemeinden und  einige freireligiösen Gemeinden vom Staat erledigt.

Einkommenssteuererklärung

Nach Ablauf des Kalenderjahres kann es sich für Sie lohnen, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Durch diese Steuererklärung können Sie unter Umständen einen Teil Ihrer gezahlten Steuern zurück bekommen. Die notwendigen Formulare erhalten Sie beim Finanzamt.
Sie haben die Möglichkeit für Ihre Steuererklärung die kostenpflichtige Unterstützung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters hinzuzuziehen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Um zu vermeiden, dass Sie ggf. in Deutschland und in Ihrem Heimatland Steuer zahlen müssen, gibt es mit vielen Ländern „Abkommen zu Vermeidung  der Doppelbesteuerung“.