Anerkennung der im Ausland erbrachten akademischen Leistungen
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Für ALLE studienbezogenen Auslandsaufenthalte (Studium, Praktikum, Exkursion, Summer School, usw.) gilt: Ihre im Ausland erbrachten Leistungen können an der JLU anerkannt und auf Ihren jeweiligen Studiengang angerechnet werden. Bitte informieren Sie sich gründlich über das jeweilige Verfahren VOR Ihrem Auslandsaufenthalt. Auf diesen Seiten haben wir die wichtigsten grundlegenden Informationen für Sie zusammengefasst:
- Überprüfen Sie bereits bei der Planung, welche Kurse und Veranstaltungen sich eignen, um im Ausland absolviert zu werden und recherchieren Sie, ob ähnliche Kurse auf einem vergleichbaren Niveau an der Partneruni angeboten werden.
- Anerkennung ist grundsätzlich Angelegenheit der einzelnen Fachbereiche und Institute. Gerade wenn Sie mehrere Fächer studieren, kann es also sein, dass Sie für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen unterschiedliche Ansprechpartner haben.
- Anerkennung von Leistungen innerhalb des Erasmus-Programms erfolgt über die Erasmus- Beauftragten des Instituts / Fachbereichs.
- Anerkennung von Leistungen außerhalb des Erasmus-Programms, d.h. Aufenthalte innerhalb von Abkommen mit Partnerhochschulen der JLU, Freemover oder auch Kurzzeitaufenthalte erfolgt in einigen Fällen direkt über das Prüfungsamt, oder über die Anerkennungsbeauftragten (häufig sind diese identisch mit den Erasmus-Beauftragten).
Learning Agreement
- Learning Agreement
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Erasmus-Studierende müssen ein Learning Agreement erstellen, in dem die Veranstaltungen an der Gasthochschule eingetragen werden. Der Inhalt des Learning Agreements muss unbedingt mit dem Heimatfachbereich abgestimmt sein. Neben der allgemeinen Regel von 30 ECTS pro Semester können die FBs eine Mindestanzahl an fachlichen ECTS festlegen. Auch als Nicht - Erasmus-Studierende können Sie ein Learning Agreement erstellen, das dann vom Anerkennungsbeauftragten abgezeichnet wird. Wenn Sie kein Learning Agreement bekommen, besprechen Sie trotzdem mit dem Anerkennungsbeauftragten VOR dem Auslandsaufenthalt Ihre Kurswahl.
Praktikanten erhalten ebenfalls ein Learning Agreement (for Traineeship), in dem der Inhalt des Praktikums festgehalten wird.
Änderungen: Falls notwendig, können die im Learning Agreement vereinbarten Veranstaltungen nach Ankunft an der Gasthochschule schriftlich geändert oder angepasst werden. Alle Änderungen, die sich an der Gasthochschule in Ihrer Kurswahl ergeben, sollten mit der Heimathochschule abgesprochen werden, um die Anerkennung sicherzustellen.
Transcript of Records
- Transcript of Records / Leistungsnachweis
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In der Regel erhalten Sie an der Gastinstitution ein Transcript of Records (ToR), auf dem Ihre Kurse, Ihre Leistungen und Prüfungsergebnisse sowie entsprechende ECTS Credits aufgeführt sind. Praktikanten erhalten ein entsprechendes Zeugnis. Es gilt das Prinzip der inhaltlichen Gleichwertigkeit von im Ausland erbrachten Leistungen mit Leistungen an der JLU.
Wichtig: Dort, wo bereits Learning Agreements verwendet werden (z.B. innerhalb Erasmus+): Das ToR ersetzt Table C des Learning Agreement after mobility. ToR und Learning Agreement müssen übereinstimmen, damit alle Leistungen an der JLU anerkannt werden können.
Anerkennung + Formular
- Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
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Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
Das vorliegende Anerkennungsformular ist ab sofort flächendeckend und universitätsweit gültig. Das Formular gilt für alle Studierenden, die sich im Ausland erbrachte Leistungen anerkennen lassen möchten, egal, ob es sich um Studium, Praktikum, Exkursion, Summer School, etc. handelt.
- Die Studierenden reichen das Anerkennungsformular zusammen mit ihrem Transcript of Records (ToR) bzw. Leistungsnachweis bei den Erasmus- oder Anerkennungsbeauftragten oder, je nach Fachbereich, direkt beim Prüfungsamt ein.
- Die Anerkennungsbeauftragten oder die entsprechend befugte Person prüfen die erworbenen Leistungen und entscheiden über die vorzunehmende Anerkennung.
- Das Formular ist auf jeder Seite durch die Anerkennungsbeauftragten oder die entsprechend befugte Person zu unterzeichnen.
- Die Studierenden erhalten eine unterzeichnete Kopie und reichen diese selbständig im Akademischen Auslandsamt ein. Für das Akademische Auslandsamt reicht die Unterschrift der/des Erasmus- oder Anerkennungsbeauftragten ODER die Unterschrift der/des Prüfungsausschussvorsitzenden aus. Damit die Anerkennung rechtskräftig wird, ist die Unterschrift der/des Prüfungsausschussvorsitzenden notwendig.
- Die Anerkennungsbeauftragten leiten das Original an die Prüfungsämter weiter, die die Anerkennung rechtskräftig endgültig vornehmen und dies mit Unterschrift auf dem Formular bestätigen.
Das Formular wird idealerweise am Computer ausgefüllt, kann aber auch ausgedruckt und per Hand ausgefüllt werden. Es sollte doppelseitig ausgedruckt werden.
Seite 2 des Formulars ist optional und für den Fall gedacht, dass der Platz auf Seite 1 für anzuerkennende Kurse nicht ausreicht.
Ausfüllhinweise zum Anerkennungsformular
Hintergrund: Durch die 28. Januar 2016 erfolgte Novelle des Hochschulstatistikgesetzes ist ab sofort eine lückenlose Dokumentation der Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland durch Angabe der erreichten und anerkannten ECTS bzw. Workload erforderlich; die Erfassung erfolgt nach den Vorgaben der EU. Zusammen mit weiteren notwendigen Angaben zu Zielland, Art und Dauer des Aufenthalts sowie der Art des Mobilitätsprogramms können diese Daten nun direkt an den Prüfungsämtern erfasst und für die Statistik verwendet werden. Alle Auslandsaufenthalte, die anerkannt werden sollen, müssen erfasst werden.
Notenumrechnung
- Notenumrechnung
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Informationen zur Notenumrechnung finden Sie hier
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Zum Anerkennungsformular | Hinweise zum Ausfüllen des Anerkennungsformulars (Studium & Praktika) |
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen bildet die Lissabon-Konvention, die von Deutschland am 1.10.2007 ratifiziert wurde.
Einen Leitfaden zur Anerkennung sowie entsprechende Hinweise für Anerkennungsbeauftragte und Studierende finden Sie auf www.hrk-nexus.de/themen/anerkennung (unter Downloads).