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Erasmus+ Blended-Studienreisen

Antrag auf Erasmus+ Blended-Studienreisen

Erasmus+ Blended-Mobilitäten sind Kurzaufenthalte im Ausland, die mit einer virtuellen Komponente kombiniert werden (siehe Kriterien). Mit Erasmus+ Blended-Mobilitäten werden u.a. der Ausbau und die Weiterentwicklung bestehender Kooperationen unterstützt sowie die Einzelmobilität von Studierenden und Lehrenden gefördert.

Erasmus+ Blended-Mobilitäten laufen analog zu PROMOS-Studienreisen. Die zwei Förderprogramme unterscheiden sich im Hinblick auf die Zielländer. Während Erasmus+ Blended-Studienreisen ausschließlich an Partnerhochschulen innerhalb der Erasmus+ Programmländer gefördert werden können, kann das PROMOS-Programm ausschließlich Studienreisen außerhalb der Erasmus+ Programmländer fördern.

Was wird gefördert?

  • Studienreisen innerhalb der Erasmus+ Programmländer können als Erasmus+ Blended-Mobilitäten gefördert werden, z.B. für die Teilnahme an einem Blended Intensive Programme (BIP). In Einzelfällen können auch Praxisreisen an Institutionen gefördert werden, die keine Partnerhochschulen sind. Bei Fragen zur Förderfähigkeit Ihrer Studienreise, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter: europa-aaa.
  • Gefördert werden können alle Teilnehmenden einer Studienreise, die als Studierende an der JLU für ein Vollzeitstudium eingeschrieben, als Lehrende angestellt oder als Promovierende für eine Promotion angenommen sind. Es handelt sich um Individualstipendien, die direkt an die einzelnen Teilnehmenden ausgezahlt werden.
  • Blended-Studienreisen können ab einer Aufenthaltsdauer von 5 Tagen und bis zu einer Höchstdauer von 30 Tagen gefördert werden.

Welche Kriterien müssen für eine Blended-Studienreise erfüllt werden?

  • Die Studienreise muss mit und an einer Partnerhochschule innerhalb des Erasmus+ Programms stattfinden. Es muss ein gültiges Erasmus+ Abkommen (im relevanten Studienfach) mit der Partnerhochschule geben.
  • Die Gruppe der Studierenden und Promovierenden umfasst mindestens 5 Personen.
  • Die Studierenden müssen für die Teilnahme an der Blended-Studienreise mindestens 3 ECTS erhalten, die nach der Studienreise von der Partnerhochschule (bspw. mittels Transcript of Records) bestätigt werden müssen.
  • Lehrende müssen min. 8h pro Woche während des physischen Aufenthalts an der Partneruniversität unterrichten.
  • Vor, während oder nach der Studienreise muss es eine virtuelle Komponente geben, z.B. als kollaborative Lehrveranstaltung, durch ein Online-Meeting zur Vor-/Nachbereitung, o.Ä. (Gefördert werden kann ausschließlich der physische Aufenthalt).

Folgende Kriterien werden ebenfalls bei der Bewilligung Ihres Antrages berücksichtigt:

  • Vermittlung fachbezogener Kenntnisse
  • Einbindung ins Curriculum (fachliche Vor- u. Nachbereitung der Exkursion)
  • Fachliche Leistungen der Studierenden vor Ort
  • Anerkennung der Aktivitäten im Curriculum
  • Interkulturelle Vor- und Nachbereitung der Studienreise
  • Möglichkeit zur Begegnung mit Studierenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor Ort
  • Intensivierung oder Konsolidierung bestehender Kooperationen, insbesondere mit strategischen Partnern und Regionen (z.B. EUPeace)
  • Nutzung von nachhaltigen Optionen in Bezug auf Transport (An- und Abreise bzw. Verkehrsmittel vor Ort), Unterkunft, etc.
  • Einwerbung von weiteren Mitteln zur Durchführung der Studienreise (z.B.: QSL-Mittel)

Wie hoch ist die Förderung für eingeschriebene Studierende und Promovierende?

  • Bei einer Aufenthaltsdauer zwischen 5-14 Tagen beträgt die Förderrate 79 €/Person/Tag. Bei einer Aufenthaltsdauer zwischen 15-30 Tagen beträgt die Förderrate 59 €/Person/Tag.
  • Weiterhin ist die Beantragung von sog. Top-ups sowie zusätzlichen Reisetagen bei nachhaltiger An-/Abreise individuell möglich und wird bei Bewerbung abgefragt.

Wer kann einen Antrag einreichen?

Antragsberechtigt sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JLU. Anträge von pensionierten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können nur in Ausnahmefällen und bis maximal zwei Jahre nach Pensionierung gefördert werden.

Die Lehrenden reichen den vollständigen Antrag auf Blended-Studienreise per E-Mail als eine einzige PDF-Datei bei europa-aaa@admin.uni-giessen.de ein.

Welche Unterlagen muss der Antrag enthalten?

  • Antragsformular
  • Detaillierte Programmbeschreibung, inklusive Zeitplan und Darstellung der inhaltlichen und kulturellen Vor- und Nachbereitung der Studienreise (1-3 Seiten)
  • Zusage durch Kontaktperson an Erasmus+ Partnerhochschule (z.B. per E-Mail)
  • Auflistung der Teilnehmenden und der Begleitperson(en) inkl. E-Mail-Adressen
  • Finanzierungsplan mit Überblick über geplante Ausgaben und weitere eingeworbene Finanzmittel (Institut, QSL etc.)
Nach Eingang der Unterlagen werden die Anträge anhand der Auswahlkriterien geprüft und bewertet. Nach einer vorbehaltlichen Zusage zur Förderung der Blended-Studienreise werden die Studierenden vom Mobility Team angeschrieben und müssen sich für die individuelle Förderung als Blended-Mobilität im Erasmus+ Programm verbindlich eintragen. Lehrende werden ebenfalls über die noch ausstehenden Unterlagen für die Förderung als Erasmus+ Lehrendenmobilität informiert. Die Fristen dafür werden per E-Mail bekanntgegeben.

Welche Antragsfrist gilt?

Für Aufenthalte im Sommersemester ist die Antragsfrist der 01. Dezember im Vorjahr.
(Beispiel: 01.12.2024 für SoSe 2025.)

Für Aufenthalte im Wintersemester ist die Antragsfrist der 01. Juni im selben Jahr.
(Beispiel: 01.06.2025 für WiSe 2025/26.)