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Was wird gefördert?

Gefördert werden studienbezogene Auslandsaufenthalte in den folgenden Förderlinien (bitte beachten Sie die individuelle Förderhöchstdauer sowie die Änderungen der Voraussetzungen):

1. Studienaufenthalte außerhalb der Erasmus-Programmländer (min. 30 Tage bis max. vier Monate)

Gefördert werden Studienaufenthalte bis maximal vier Monate an Partnerhochschulen der JLU. Bewerbungen von Freemovern können künftig nicht mehr berücksichtigt werden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss entweder eine Zusage der Gasthochschule oder eine Nominierung der Heimathochschule (JLU) vorliegen.

 

 

2. Praktika außerhalb der Erasmus-Programmländer (min. 30 Tage bis max. drei Monate)

Gefördert werden Auslandspraktika z.B. an Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, Forschungseinrichtungen, Tierschutzeinrichtungen etc. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss bereits eine Zusage der Gastinstitution vorliegen. Praktika, die mit einer Vergütung von 800 €/Monat oder höher einhergehen, sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Praktika, die über eine Vermittlungsagentur gegen Gebühr vermittelt wurden, sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.

 

 

3. Forschungsaufenthalte zur Anfertigung der Bachelor- oder Masterthesis weltweit (min. 30 Tage bis max. drei Monate)

Gefördert werden Aufenthalte zur Anfertigung der Bachelor-, Master-, oder Examensarbeit an Partnerhochschulen der JLU weltweit, d.h. auch innerhalb der Erasmus-Programmländer. Forschungsaufenthalte an anderen Institutionen oder Unternehmen sind nicht förderfähig. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss bereits eine Zusage der Partnerhochschule vorliegen. Der Auslandsaufenthalt zur Anfertigung der Abschlussarbeit muss von der Betreuerin oder dem Betreuer der JLU explizit unterstützt werden.

 

 

4. Winter- und Summerschools / Fachkurse weltweit (min. eine Woche bis max. vier Wochen)

Gefördert wird die Teilnahme an Fachkursen von Partnerhochschulen der JLU weltweit, d.h. auch innerhalb der Erasmus-Programmländer. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss bereits eine Zusage der Partnerhochschule über die Teilnahme an der Winter- oder Summerschool vorliegen. In dieser Förderlinie können sich auch Promovierende aller Fachrichtungen bewerben.

Hier finden Sie eine Liste von aktuell ausgeschriebenen Winter- und Summerschools an Partneruniversitäten der JLU.

Hinweis: Sollte Ihr Aufenthalt in einem anderen DAAD-Stipendienprogramm förderfähig sein, wie z.B. "Lehramt.International" oder "Kurzstipendien für Praktika im Ausland", kann nicht mit PROMOS gefördert werden. Bitte informieren Sie sich, ob eines der Programme für Sie infrage kommt und bewerben Sie sich zunächst (oder ggf. parallel) für das passende DAAD-Programm. Nur wenn Sie in dem entsprechenden DAAD-Programm eine Absage bekommen, ist Ihr Aufenthalt ggf. mit PROMOS förderfähig.