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Just'us Postdoktorandenprogramm

Ziel der Förderung

 

Im Rahmen des Postdoktorandenprogramms Just’us (Junior Science and Teaching Units) vergibt die Justus-Liebig-Universität Stipendien an herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Es soll sie bei der Entwicklung ihrer wissenschaftlichen Eigenständigkeit in einer frühen Karrierephase unterstützen. Aktivitäten zur Einwerbung von Drittmitteln sind integraler Bestandteil des Just’us-Programms.

Die Förderung steht grundsätzlich internen und externen Postdoktorandinnen/ Postdoktoranden offen, die im Zuge der Förderung weitgehend frei von anderen Verpflichtungen ein umfassenderes Forschungsprogramm entwickeln und hierzu vorbereitende Forschung an der Justus-Liebig-Universität Gießen durchführen sollen. Die Entwicklung des Forschungsprogramms drückt sich im Ergebnis insbesondere in einem Drittmittelantrag und in Publikationen aus, die den Weg für Anschlussprojekte und Karriereperspektiven in der Zeit nach Just’us ebnen. Darüber hinaus soll für die akademische Weiterqualifikation eine Lehrverpflichtung von 2 SWS wahrgenommen werden.

Primäres Ziel sowohl für externe als auch interne Bewerber/-innen ist es, im Rahmen von Just’us die Berufungsfähigkeit, insbesondere über sich anschließende, drittmittelfinanzierte Förderungen, zu erlangen. Dies können bspw. Anträge auf Einrichtung einer Nachwuchsgruppe (Nachwuchsgruppenleitung z.B. im Emmy Noether-Programm der DFG, Sofja-Kovalevskaja-Preis der AvH, Helmholtz-Förderung, ERC Starting Grants etc.) oder für ein seitens der DFG gefördertes Projekt sein (Walter Benjamin-Programm; Sachbeihilfe).

Förderlinie 1: Externe Bewerber/-innen sollten spätestens 12 Monate nach Beginn der Förderung einen Antrag auf Einrichtung einer Nachwuchsgruppe oder ein eigenständig geleitetes DFG-Projekt einreichen, der der Vizepräsidentin/ dem Vizepräsidenten für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vor Einreichung vorgelegt wird.

Förderlinie 2: Für interne Bewerber/-innen ist dabei das unmittelbare Ziel, vorzugsweise eine eigene Stelle im Rahmen eines drittmittelfinanzierten Forschungsprojektes einzuwerben, in einer längerfristigen Perspektive ist es ebenfalls die Erlangung der Berufungsfähigkeit auf eine externe Professur. Die unmittelbare Übernahme der Geförderten auf eine Landesstelle ist nicht das Ziel der Förderung der JLU-internen Bewerberinnen/ Bewerber

Anträge werden nur auf Vorschlag einer Professorin/eines Professors der JLU entgegengenommen, die mit dem Vorschlag zugleich eine Erklärung zur infrastrukturellen Einbindung der Bewerberin/des Bewerbers abgeben. Hierbei sollte insbesondere auf die weitere Karriereperspektive des Bewerbers/der Bewerberin im Anschluss an Just’us explizit eingegangen werden.

Das im Rahmen von Just’us zu erarbeitende Forschungsprogramm wird durch die Postdoktorandin / den Postdoktoranden an einer Einrichtung ihrer/seiner Wahl an der JLU in Absprache mit der unterstützenden Professur bearbeitet.

Das Stipendium dient der weiteren Ausarbeitung eines Forschungsprogramms (dokumentiert in einem weiterführenden Drittmittelantrag), für das bereits sichtbare Vorarbeiten vorliegen müssen. Innerhalb der Laufzeit der Just’us-Förderung sollen Forschungsideen im Rahmen von Projektanträgen weiterentwickelt und mindestens ein Antrag bei einem Drittmittelgeber eingereicht werden.

 

Antragsberechtigung

 

Die Vergabe eines Stipendiums setzt herausragende wissenschaftliche Leistungen im jeweiligen Forschungsbereich der Antragstellerin/des Antragstellers voraus. Die abgeschlossene Promotion sollte mit mindestens ‚magna cum laude’ bewertet worden sein.

Bei internen Bewerbern muss die Promotion an der Justus-Liebig-Universität Gießen erfolgen bzw. erfolgt sein.

 

Förderumfang

 

Das Stipendium wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren vergeben.

Die Grundleistung des Stipendiums soll den Lebensunterhalt der Empfängerin/des Empfängers decken und darf nicht zur Aufstockung von Stipendien anderer Förderorganisationen oder von Einkünften aus einer anderen Tätigkeit dienen.

Stipendienbetrag

Die Höhe des Stipendiengrundbetrages, der für den Lebensunterhalt der Empfängerin/des Empfängers bestimmt ist, beträgt 1.900 EUR zuzüglich möglicher Kinderzuschläge. Auf Antrag wird ein Krankenversicherungszuschuss bis zu einer Höhe von 300 EUR gewährt.

Sachkostenzuschuss

Zusätzlich zum Grundbetrag können Mittel für Sach- und Reisekosten sowie für Hilfskräfte auf gesonderten Antrag zur Verfügung gestellt, in begründeten Fällen können auch Anträge auf wissenschaftliche Geräte bewilligt werden. In der Regel können keine Stellen für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern finanziert werden.

Teilstipendium

Teilstipendien (mindestens 50 %) können ausschließlich gewährt werden, um den Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit zu geben, sich neben ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit der Betreuung ihrer Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen aus Alters- oder Krankheitsgründen zu widmen. Auch bereits gewährte Stipendien können aus diesen Gründen in ein Teilstipendium umgewandelt werden. In beiden Fällen wird die Dauer des Stipendiums angemessen verlängert.

 

Antragsverfahren

 

Den Antrag auf ein Stipendium können Postdoktorandinnen und Postdoktoranden jederzeit einreichen.

Bei Antragstellung für Just’us sollte die im Zuge des Promotionsverfahrens absolvierte letzte mündliche Prüfung bei externen Bewerbern in der Regel nicht länger als zwei Jahre, bei internen Bewerbern nicht länger als 12 Monate zurückliegen (nachgewiesene Eltern- oder Pflegezeiten werden entsprechend berücksichtigt).

Ihr Antrag muss folgende Unterlagen umfassen:

  1. Antrag (max. 10 Seiten) - Vorzulegen ist ein konkreter Arbeitsplan zur Erarbeitung eines Forschungsprogramms sowie Angaben zur Erreichung Ihrer wissenschaftlichen Eigenständigkeit. Im Arbeitsplan werden Angaben darüber erbeten, welche Bedeutung das Vorhaben voraussichtlich für den weiteren wissenschaftlichen Werdegang im Sinne der persönlichen Karriereplanung haben wird (z.B. Arbeitsgruppenleitung, Professur, Karriereplanung außerhalb des akademischen Systems), entsprechende Pläne zur Drittmitteleinwerbung sind zu erläutern. Es ist anzugeben, bei welcher Förderinstitution und in welcher Förderlinie perspektivisch ein Antrag gestellt werden soll.
  2. Einen kurzen Finanzplan Muster Finanzplan
  3. Unterstützungsschreiben der aufnehmenden Professur– Dieses soll eine Bestätigung der Unterstützung des Vorhabens, der Bereitstellung eines Arbeitsplatzes, eine Zusicherung der weitestgehenden Selbständigkeit sowie eine belastbare Einschätzung der avisierten Karriereperspektive und der Chance auf die erfolgreiche Einwerbung der Drittmittelförderung beinhalten. Eine Einschätzung zum Lehrbedarf ist erwünscht.
  4. Nennung dreier Vorschläge für unabhängige externe Gutachter.
  5. Aktueller Lebenslauf

Der Antrag ist mit Anlagen in elektronischer Form (PDF-Format) per Email an forschung@unigiessen.de zu versenden.



Förderverfahren

 

Nach einer internen Durchsicht erfolgt die Begutachtung der Anträge durch externe Gutachtende. Die Förderentscheidung trifft das Präsidium.

Alles Informationen finden Sie auch in der Ausschreibung zum Just'us Postdoktorandenprogramm

Kontakt: Sollten Sie Fragen zur Ausschreibung haben, kontaktieren Sie bitte die Stabsabteilung Forschung unter forschung