Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Häufig gestellte Fragen zu den Praktika werden hier beantwortet.
A: Hierzu habe wir eine eigene Rubrik Orientierungs- und Betriebspraktikum. Die Dokumente können auch über die "Direkten Links" in der rechten Spalte dieser Seite abgerufen werden.
A: Beachten Sie unsere zugehörigen Informationen. Es kommen Schulen im europäischen Ausland in Frage sowie deutsche Schulen weltweit. Eine deutsche Schule im Ausland erkennen Sie daran, dass sich die Schule auf der Liste des Bundesverwaltungsamtes befindet.
F: Gibt es irgendwo ein Schulverzeichnis?
A: Ja. Kurzprofile und Internetadressen hessischer Schulen finden Sie auf dem Schulserver Hessen unter
http://www.bildungsserver.de/drucken.html?seite=276
F: Ich bin schwanger, muss ich etwas beachten?
A: Der Mutterschutz gilt auch für die Schulpraktischen Studien. Er beginnt sechs Wochen vor der Geburt bzw. vor dem errechneten Geburtstermin (EGT). Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht arbeiten. Nach der Niederkunft dürfen die Wöchnerinnen bis zum Ablauf von acht Wochen nicht beschäftigt werden, bei Früh- und Mehrlingsgeburten wird diese Zeit auf zwölf Wochen ausgedehnt. Insgesamt betragen die Mutterschutzfristen (vor und nach der Geburt) zusammen mindestens 14 Wochen. Alle Tage, die durch eine „vorzeitige“ Entbindung verloren gehen, werden gewissermaßen an die acht- bzw. zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt „angehängt“. Nach Bekanntwerden der Schwangerschaft soll durch eine serologische Blutuntersuchung der Immunstatus der werdenden Mutter bzw. deren Impfnachweise etc. festgestellt werden (http://www.schuleundgesundheit.hessen.de/fileadmin/content/Rechtsvorschriften/Erlass_Mutterschutz_endgueltig_091215.pdf). Sollten Sie Schwierigkeiten bzgl. Ihres Praktikums sehen, die Schulpraktischen Studien jedoch vor Beginn der sechs Wochen vor der Geburt beginnen, wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig, d. h. möglichst einige Wochen oder Monate vor Praktikumsbeginn, an das Referat Schulpraktische Studien.