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FAQ

Thematisch gebündelt finden Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Prüfungen

FAQ Prüfungsangelegenheiten

Prüfungs-FAQ

Die folgenden Regelungen beziehen sich auf Lehramtsstudiengänge L1, L2, L3 und L5 an der JLU; für Bachelor- und Masterstudiengänge können ggf. abweichende Regelungen gelten.

 

Was ist eine Modulbeschreibung und wo finde ich sie?

  Die Modulbeschreibungen und die Studienverlaufspläne sind Teil der Studien- und Prüfungsordnungen der Lehramtsstudiengänge. Diese Studien- und Prüfungsordnungen bilden den rechtlichen Rahmen Ihres Studiums, in den Modulbeschreibungen finden Sie die auf das jeweilige Modul bezogenen Inhalte und Prüfungsmodalitäten, die Sie in Ihrem Studium kennen sollten. Die Studien- und Prüfungsordnungen bilden Ihre Rechte, aber auch Pflichten ab. Die Modulbeschreibungen finden Sie, gegliedert nach Lehramt und Fach, in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG). Hier finden Sie auch die Studienverlaufspläne für Ihr Studium.

 

Es gibt verschiedene Fassungen von Modulbeschreibungen. Welche gilt für mich?

  Der Beginn des Moduls ist hier entscheidend. Wurde ein Modul noch nicht begonnen, wenn eine neue Fassung in Kraft tritt, so gilt die neue Fassung, wenn das Modul begonnen wird. Wenn der Studienverlauf derart verändert wurde, dass alte und neue Modulvarianten nicht miteinander kombiniert werden können, etwa durch die Verschiebung von Leistungspunkten (CP) o.a., dann gilt die Modulbeschreibung, die vor der Änderung galt. Wenn ein Modul bereits begonnen, aber nicht abgeschlossen wurde, muss es in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Modulbeginns galt, zu Ende studiert werden. Alle Modulversionen finden Sie in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG). Dort ist auch angegeben, ab wann die jeweilige Fassung gilt.

 

Muss ich mich zu Veranstaltungen / Prüfungen anmelden und wie mache ich das?

  Ja, für Veranstaltungen und Prüfungen besteht Anmeldepflicht. Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich. Eine Anmeldung muss grundsätzlich innerhalb der Anmeldefrist des Fachs über FlexNow erfolgen (Ausnahmen sind die Fächer Kunst und Musik). Eine Anmeldung über Stud.IP genügt nicht, die Anmeldung muss auf jeden Fall auch in FlexNow erfolgen. Anmeldezeiträume und -fristen sind auf der Internetseite von FlexNow einzusehen. Unter Umständen müssen Sie sich für eine Modulabschlussprüfung gesondert oder später anmelden als zu den Veranstaltungen des Moduls. Die Anmeldeverfahren sind in allen Fächern unterschiedlich. Bitte achten Sie darauf, sich für alle Modulteile im jeweils richtigen Semester in FlexNow anzumelden. Es kann z.B. sein, dass jeweils eine Anmeldung zu allen Veranstaltungen des Moduls und zur Modulabschlussprüfung (MAP) nötig ist; es kann auch sein, dass nur eine Anmeldung für das ganze Modul inklusive Modulabschlußprüfung notwendig ist.

 

Kann ich mich innerhalb des selben Moduls für mehrere gleichwertige Veranstaltungen anmelden und mich später für eine entscheiden?
   Nein - wenn innerhalb eines Moduls bspw. drei Lehrveranstaltungen (LV1, LV2, LV3) zu belegen sind, dann kann nur eine Veranstaltung aus dem Angebot für Lehrveranstaltung 1, eine aus dem Angebot für Lehrveranstaltung 2 und eine aus dem Angebot für Lehrveranstaltung 3 ausgewählt werden. Mehrfachanmeldungen zu unterschiedlichen Veranstaltungsangeboten für eine Lehrveranstaltung sind nicht möglich. Sobald in allen Lehrveranstaltungsreitern eine konkrete Veranstaltung ausgewählt wurde, kann keine weitere Anmeldung mehr vorgenommen werden.

 

Ich habe die Anmeldefrist verpasst, was kann ich tun?

  In begründeten Ausnahmefällen können Sie sich zu Beginn des laufenden Semesters schriftlich an das Prüfungsamt (pa-lehramt@zfl.uni-giessen.de) wenden und sich auf diese Weise noch anmelden lassen. Allerdings ist spätestens mit Beginn der 3-Tage-Abmeldefrist keine Anmeldung mehr möglich, auch nicht in den genannten begründeten Ausnahmefällen! In allen Fächern gilt grundsätzlich die verbindliche Anmeldefrist, die auf der Seite "Fristen nach Fach" bekannt gegeben wird; eine Anmeldung kurz vor der Prüfung ist nicht mehr möglich.

 

Muss ich in den Lehrveranstaltungen anwesend sein? Wo erfahre ich mehr über Anwesenheitspflichten?

  Grundsätzlich ist die Justus-Liebig-Universität eine Präsenzuniversität. Daher sollten Sie an allen in einem Semester vorgesehenen Veranstaltungsterminen teilnehmen. Es kann jedoch immer einmal etwas dazwischen kommen (Krankheit etc.), sodass Sie einzelne Termine verpassen. Die Anwesenheitsregelungen unterscheiden sich von Fach zu Fach, von Veranstaltungsform zu Veranstaltungsform und von Modul zu Modul. Wie genau die Anwesenheitsregelungen in den einzelnen Fächern bzw. Veranstaltungen sind, erfahren Sie verbindlich in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG). Genauere Angaben finden Sie in den Modulbeschreibungen (Anlage 2 zur Studien- und Prüfungsordnung bis einschließlich Sommersemester 2023) oder in der Studien- und Prüfungsordnung (Lehramtsordnung ab WS 2023/24) und ergänzend in den Fachanhängen der Studien- und Prüfungsordnung (Lehramtsordnung ab WS 2023/24).

Falls ohne weitere Angaben die regelmäßige Teilnahme gefordert ist, ist dies durch die Teilnahme an der Mehrheit der Sitzungen gegeben.

 

Welche Prüfungsarten gibt es?

  Es gibt meist modulabschließende Prüfungen: Das heißt, dass eine Prüfung abgelegt wird, um das gesamte Modul zu bestehen. In der Modulbeschreibung ist vermerkt, ob es Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung gibt (Prüfungsvorleistungen). Prüfungsvorleistungen sind unbewertet, müssen aber zum Bestehen des Moduls unbedingt ebenfalls abgelegt bzw. erbracht werden.

In besonderen Fällen können in einem Modul in mehreren Modulteilen Prüfungen stattfinden (Modulteilprüfungen), z.B. eine Klausur in der Vorlesung und ein Referat oder eine Hausarbeit in einem Seminar des Moduls. Diese Prüfungen sind i.d.R. bewertet und die Noten ergeben gemeinsam die Modulabschlussnote. Genauere Angaben zur Bildung der Modulnote finden sich in der Modulbeschreibung.

 

Kann ich mich von einer Prüfung abmelden?

  Ohne die Nennung von Gründen können Sie sich bis zu 3 Tage vor einer Prüfung von der Prüfung (Klausur, Hausarbeit etc.) abmelden, entweder selbst über FlexNow (bitte versuchen Sie dies zuerst!) oder – wenn dies nicht funktioniert – über eine Mail an pa-lehramt@zfl.uni-giessen.de. Innerhalb der 3-Tage-Frist vor einer Prüfung / vor einem Prüfungszeitraum (FB02 und FB09) bzw. am Prüfungstag selbst können Sie sich ausschließlich bei Vorliegen triftiger Gründe, z.B. bei Erkrankung mithilfe eines ärztlichen Attestes von der Prüfung abmelden. Sie können sich lediglich von regulären, ersten Prüfungsterminen abmelden. Eine Abmeldung von Nachhol-, Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen ist ohne triftigen Grund nicht möglich.



Ich habe mich von der Prüfung abgemeldet. Werde ich automatisch für den nächsten Prüfungstermin angemeldet?

  Nein. Wenn Sie sich ohne die Nennung von Gründen abgemeldet haben, müssen Sie sich selbst über FlexNow wieder neu anmelden.

 

Ich bin an einem Prüfungstermin krank. Wie melde ich dies dem Prüfungsamt?

  Das ärztliche Attest über die Prüfungsunfähigkeit muss „unverzüglich“, d. h. sofort nach Bekanntwerden der Gründe der Prüfungsunfähigkeit, i.d.R. innerhalb von drei Tagen, im Prüfungsamt vorliegen. Bitte schicken Sie das Attest als Scan per Email an das Prüfungsamt und nutzen Sie hierfür Ihre universitäre Emailadresse! Sie erhalten eine Bestätigung per Email, die Sie aufbewahren können.

 

Ich war am Prüfungstermin krank. Muss ich mich noch einmal anmelden?

  Nein, bei einem anerkannten Rücktritt, z.B. bei Erkrankung und Bescheinigung durch ein ärztliches Attest, bleiben Sie angemeldet und müssen den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen. Diesen Termin in Erfahrung zu bringen obliegt Ihnen! Sie erhalten keine individuelle Benachrichtigung.

 

Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Was passiert nun?

   Sie sind zum nächsten Prüfungstermin bzw. zu allen Folgeprüfungsterminen automatisch angemeldet! Eine Abmeldung ist nicht möglich, ein Rücktritt nur aus triftigem Grund, z.B. im Krankheitsfall. Informieren Sie sich daher unbedingt eigenständig über den bzw. die folgenden Termin(e).

Modulteilprüfungen: In der Modulbeschreibung finden Sie Informationen zur Prüfungsform des folgenden Prüfungsversuchs. In der Regel kann jede nicht bestandene Teilprüfung 2 Mal wiederholt werden, wenn das Modul nicht durch Ausgleich der beiden Teilnoten des Erstversuchs mit 5 Punkten bestanden ist. Falls z.B. eine Teilprüfung mit 4 Punkten nicht bestanden ist, die 2. Teilprüfung des Moduls jedoch mit 12 Punkten bestanden wurde, ist das Modul insgesamt mit 8 Punkten bestanden und es muss keine Prüfung wiederholt werden. Ist die 2. Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so ist das Modul insgesamt endgültig nicht bestanden.

Modulabschlussprüfungen: Die modulabschließende Prüfung kann 2 Mal wiederholt werden. Angaben zur Form der Prüfung finden sich in der Modulbeschreibung. Ist zur Wiederholungsprüfung keine vom Erstversuch abweichende Prüfungsform angegeben, so findet die Wiederholungsprüfung in der gleichen Form statt wie der Erstversuch.

 

Werde ich zur Wiederholungsprüfung eingeladen?

   Nein, die Informationspflicht liegt bei Ihnen! Erkundigen Sie sich entweder über Institutshomepages oder -aushänge, bei den jeweiligen Lehrenden oder über die Homepage des Prüfungsamts, wobei dem Prüfungsamt nicht alle Termine vorliegen.

 

Ich habe eine Prüfung im ersten Versuch nicht bestanden. Muss ich mich noch einmal anmelden?

   Nein, Sie bleiben angemeldet und müssen zum nächstmöglichen Termin der Prüfung antreten, für den Sie als angemeldet gelten und von dem Sie nicht ohne Angabe von Gründen zurücktreten können. Nehmen Sie diesen Termin ohne triftigen Grund (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung o.ä. erforderlich) nicht wahr, gilt die Prüfung als nicht bestanden wegen Nichtantritt. Sie müssen sich selbst darüber informieren, wann der nächstmögliche Prüfungstermin stattfindet. Es erfolgt keine individuelle Einladung.

 

Was passiert, wenn ein Plagiat bzw. ein Täuschungsversuch in einer Prüfung nachgewiesen wird?

  Wurde zweimal innerhalb eines Studiengangs (nicht unbedingt im selben Modul) innerhalb von 3 Jahren getäuscht, gilt der Studiengang insgesamt als endgültig nicht bestanden. Weitere hilfreiche Informationen zu gutem wissenschaftlichen Arbeiten und Täuschung finden Sie hier.

 

Ich habe ein Modul endgültig nicht bestanden – und nun?!

  Handelt es sich um ein Wahlpflichtmodul, können Sie ein anderes Wahlpflichtmodul belegen, solange noch weitere Wahlpflichtmodule zur Verfügung stehen. Handelt es sich um ein Pflichtmodul, können Sie das Studium in diesem Fach bzw. in diesem Lehramt (Modulcode in der Modulbeschreibung und Bescheid des Prüfungsamts beachten!) nicht mehr fortführen. Suchen Sie im Zweifelsfall unbedingt die Studienberatung auf!

 

Ich möchte Widerspruch gegen das endgültige Nichtbestehen eines Moduls / des Studiums erheben. Wie tue ich das?

  Im Bescheid, den Sie vom Prüfungsamt erhalten, ist das Prozedere erläutert. Die zuständigen Prüfungsausschüsse finden Sie hier. Wichtig ist, dass der Widerspruch begründet werden muss. Da das Widerspruchsverfahren bis zu einer abschließenden Entscheidung wegen der verschiedenen beteiligten Gremien eine Weile dauern kann, sollten Sie zur Sicherheit eine frühzeitige Bewerbung für ein anderes / weiteres Unterrichtsfach bzw. einen anderen Studiengang erwägen, um keine Zeit zu verlieren - Bewerbungen zum Sommersemester sind in den Lehramtsstudiengängen nicht möglich.

 

Was ist eine Zwischenprüfung und was muss ich dafür tun?

 Die Zwischenprüfung muss nur von Studierenden nachgewiesen werden, die ihr Studium bis einschließlich Sommersemester 2023 begonnen haben oder ab WS 2023/24 in ein höheres als das erste Fachsemester eingestuft wurden. Für Studierende, die ihr Studium ab dem WS 2023/24 im ersten Fachsemester begonnen haben, entfällt die Zwischenprüfung. Für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Hausarbeit müssen dann in L1, L2, L3 und L5 90 erbrachte Leistungspunkte (CP) nachgewiesen werden.

In den Studiengängen L1 und L2 wird gemäß Hessischem Lehrerbildungsgesetz nach dem 3. Semester, in L3 und L5 nach dem 4. Semester die Zwischenprüfung durch das Prüfungsamt kontrolliert. Das Prüfungsamt sieht sich hierzu Ihre FlexNow-Daten an und prüft, ob Sie die ersten Schulpraktischen Studien / das Praxissemester absolviert und in L1/L2 60 CP, in L3/L5 90 CP (inklusive Schulpraktische Studien / Praxissemester) bei relativer Gleichverteilung auf die Grundwissenschaften und die Unterrichtsfächer erreicht haben. Sollten noch nicht alle Noten zu den von Ihnen belegten Veranstaltungen eingetragen sein, erhalten Sie als Serviceleistung i.d.R. eine Zwischeninformation. Wichtig: Es zählen nur vollständige, also abgeschlossene Module! Teilmodule fließen nicht in die Zwischenprüfung ein. Für die Anmeldung der Wissenschaftlichen Hausarbeit benötigen Sie den Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung. Holen Sie diesen ggf. im Prüfungsamt ab, wenn die erforderlichen Leistungspunkte zum regulären Überprüfungszeitpunkt noch nicht erreicht waren und Ihnen der Bescheid zwischenzeitlich noch nicht postalisch zugegangen ist. Behalten Sie also unbedingt auch selbst den Überblick über Ihre FlexNow-Daten. Eine ausführliche FAQ zur Zwischenprüfung finden Sie hier.

 

Ich benötige einen FlexNow-Ausdruck (Leistungsübersicht) für BAföG o.a. Wie bekomme ich diesen?

  Leistungsübersichten für die Studiengänge L1, L2, L3 und L5 können Sie eigenständig in Ihrem FlexNow-Zugang erstellen und ausdrucken. Wenn Sie im BA oder MA Berufliche und Betriebliche Bildung studieren oder eine unterzeichnete Leistungsübersicht benötigen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an pa-lehramt und bestellen den Ausdruck dort.

 

Wie kann ich (z.B. im Ausland) erbrachte Leistungen für ein Modul anerkennen lassen?

  Wenden Sie sich diesbezüglich an die jeweiligen Modulverantwortlichen oder ggf. die Erasmusbeauftragten.

 

Wo erfahre ich mehr zum Thema Studieren mit Kind?

  Informationen finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung: https://www.uni-giessen.de/cms/studium/beratung/studierenmitkind/index_html

 

Ich habe eine chronische Erkrankung, wo kann ich mich beraten lassen?

  Wenden Sie sich an die Beratungsstelle für Behinderte und chronisch Kranke.

 

Wie kann ich erbrachte Leistungen bei einem Studiengangs-/Lehramtswechsel anerkennen lassen?
   Sollten Sie bereits einige Semester in einem ähnlichen Studiengang bzw. Studienfach absolviert haben, können(!) Sie sich eine Semesteranerkennung ausstellen lassen. Inhaltliche Anerkennungen von früheren Studienleistungen werden in der Regel durch die jeweiligen Studienfachberater/-innen ausgestellt (Broschüre im Infopool der ZSB). Hierfür benötigen Sie die Nachweise der erbrachten Leistungen sowie das Modul(teil)anerkennungsformular, das Sie in der Hessischen Lehrkräfteakademie (HLA) erhalten. Etwaige hierfür benötigte Ausdrucke (Lesitungsübersicht) können Sie über Ihren FlexNow-Zugang ausdrucken oder Sie erhalten sie, bei Studium eines Bachelor- oder Masterstudiengangs des beruflichen Lehramts, im Prüfungsamt. Die Semestereinstufung (sofern eine Höherstufung möglich und gewünscht ist) erfolgt anschließend durch die Hessische Lehrkräfteakademie, Schubertstr. 60 Haus 15, 35392 Gießen. Zum Schluss legen Sie das vollständig ausgefüllte und von der HLA bestätigte Anerkennungsformular im Prüfungsamt vor und lassen sich die Anerkennungen in FlexNow eintragen. Planen Sie für diesen aufwendigen Anerkennungsweg ausreichend Zeit ein! Wurde bereits ein Prüfungsversuch unternommen, ist keine Anerkennung mehr möglich.

Grafisch dargestellt finden Sie die Schritte zur Anerkennung auch noch einmal hier.

 

Welche Module kann ich in die Erste Staatsprüfung einbringen?

  Die potenziell einzubringenden Module finden Sie bei Studienbeginn bis einschließlich Sommersemester 2023 in der Anlage 3 der Studien- und Prüfungsordnungen in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG). In der Regel gilt die Anlage 3 zum Zeitpunkt des Studienbeginns.

Bei Studienbeginn ab WS 2023/24 finden Sie die in die Staatsprüfung einzubringenden Module in den einzelnen Fachanhängen der Studien- und Prüfungsordnung (Lehramtsordnung).

Nur dann, wenn bspw. Module höherer Semester entfallen sind und für Sie nicht mehr angeboten werden, können sich Änderungen ergeben.

 

Wo melde ich mich für die Erste Staatsprüfung an?

  Die Anmeldung erfolgt über die Hessische Lehrkräfteakademie, Schubertstr. 60 Haus 15, 35392 Gießen. Viele weitere Fragen zur Ersten Staatsprüfung werden auch in der diesbezüglichen Präsentation im Downloadbereich der Zentralen Studienberatung beantwortet.

 

Ich habe weitere Fragen, wo finde ich Unterstützung?

  Die Zentrale Studienberatung hilft Ihnen gern bei Fragen aller Art! Das Prüfungsamt erreichen Sie dienstags bis donnerstags persönlich in der Sprechstunde oder Sie kontaktieren es über pa-lehramt@zfl.uni-giessen.de.

 

Zwischenprüfung

FAQ Zwischenprüfung

Zwischenprüfungs-FAQ

Die folgenden Regelungen beziehen sich auf die Lehramtsstudiengänge L1, L2, L3 und L5 an der JLU, die bis einschließlich Sommersemester 2023 begonnen wurden. Sie gelten auch für Studierende, die bei Studienbeginn an der JLU ab WS 2023/24 in ein höheres als das 1. Fachsemester eingestuft wurden und nach der Studien- und Prüfungsordnung studieren, die bis zum WS 2023/24 galt.

 

Was ist eine Zwischenprüfung und was muss ich dafür tun?

  In den Studiengängen L1 und L2 wird gemäß Hessischem Lehrerbildungsgesetz nach dem 3. Semester, in L3 und L5 nach dem 4. Semester die Zwischenprüfung durch das Prüfungsamt kontrolliert. Das Prüfungsamt sieht sich hierzu Ihre FlexNow-Daten an und prüft, ob Sie das erste Schulpraktikum/Praxissemester absolviert und in L1/L2 60 CP, in L3/L5 90 CP (inklusive Schulpraktikum/Praxissemester) bei relativer Gleichverteilung auf die Grundwissenschaften und die Unterrichtsfächer erreicht haben. Sie müssen also keine gesonderten Prüfungen ablegen und auch sonst zunächst nichts weiter tun. Wichtig: Es zählen nur vollständige, also abgeschlossene Module! Teilmodule fließen nicht in die Zwischenprüfung ein. Behalten Sie also unbedingt auch selbst den Überblick über Ihre FlexNow-Daten und die Noteneintragungen.

 

Wie verteilen sich die CP konkret?

Übersicht der zu erreichenden Punkte in der Zwischenprüfung

In die für die Grundwissenschaften genannten Leistungspunkte fließen auch die ersten Schulpraktischen Studien (L1: Grundschuldidaktisches Praktikum, L2/L3: Allgemeines Schulpraktikum, L5: Förderpädagogisches Blockpraktikum) im Umfang von 12 Leistungspunkten ein. Bei L5-Studierenden mit Studienbeginn ab dem WS 2014/15 fließt das Praxissemester wegen der auch fachdidaktischen und förderpädagogischen Komponenten anteilig in alle Studienbestandteile mit ein.

 

Ich habe die nötigen CP zum vorgegebenen Zeitpunkt noch nicht erreicht - was muss ich tun?
   Sollten noch nicht alle Noten zu den von Ihnen belegten Veranstaltungen eingetragen sein oder sollten Sie noch nicht alle erforderlichen Prüfungen abgelegt haben, erhalten Sie als Serviceleistung eine entsprechende Information, damit Sie ausstehende Noten nachfordern können etc. Sind die notwendigen Leistungspunkte zum Bestehen der Zwischenprüfung erreicht und wird der Nachweis über das Bestehen der Zwischenprüfung benötigt, können die Studierenden sich an das Prüfungsamt wenden.

 

Wann müssen die erforderlichen CP spätestens vorliegen?
   Sie benötigen den Bescheid über die bestandene Zwischenprüfung für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Hausarbeit. Ohne den Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung können Sie zu dieser nicht zugelassen werden.

 

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn sich Schwierigkeiten abzeichnen?
  
Grundsätzlich gilt, wie immer: Wenn sich Schwierigkeiten abzeichnen, wenden Sie sich möglichst frühzeitig an das Prüfungsamt oder lassen Sie sich in der Studienberatung beraten.


Ich habe die erforderlichen Punkte erreicht - wie erhalte ich den Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung?
   Wenn die erforderlichen Punkte zum ersten Überprüfungszeitpunkt erreicht wurden, erhalten Sie den Zwischenprüfungsbescheid postalisch. Sollten Sie den Bescheid (noch) nicht erhalten haben, ihn aber z.B. zur Zulassung zur Wissenschaftlichen Hausarbeit bereits benötigen und die erforderlichen Punkte auch schon erreicht haben, können Sie den Bescheid auch per Mail vorbestellen und in der Sprechstunde des Prüfungsamtes abholen.
 

Ich habe weitere Fragen, wo finde ich Unterstützung?

  Die Zentrale Studienberatung hilft Ihnen gern bei Fragen aller Art. Das Prüfungsamt erreichen Sie dienstags bis donnerstags persönlich in der Sprechstunde oder Sie kontaktieren es über pa-lehramt@zfl.uni-giessen.de. Einen ausführlichen Erklärungstext finden Sie auch in unserem Downloadbereich.

 

Anerkennungen

FAQ Anerkennungen

Die nachfolgenden Regelungen gelten für L1, L2, L3 und L5, nicht jedoch für BBB!

 

Wie kann ich erbrachte Leistungen bei einem Wechsel in einen Lehramtsstudiengang der JLU anerkennen lassen?
   Sollten Sie bereits einige Semester in einem ähnlichen Studiengang bzw. Studienfach absolviert haben, können(!) Sie sich eine (Semester-)Anerkennung ausstellen lassen. Inhaltliche Anerkennungen von früheren Studienleistungen werden in der Regel durch die jeweiligen Studienfachberater/-innen ausgestellt. Hierfür benötigen Sie die Nachweise der erbrachten Leistungen sowie das Modul(teil)anerkennungsformular, das Sie auf den Seiten der Hessischen Lehrkräfteakademie (HLA) erhalten. Etwaige hierfür benötigte Ausdrucke der erbrachten Studienleistungen können Sie bei vorangegangenem Studium an der JLU Gießen eigenständig über Ihren Flexnow-Zugang erstellen oder Sie erhalten Sie im Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge bzw. in dem für Sie zuständigen Prüfungsamt (Ihrer Hochschule).

Die Semestereinstufung (sofern eine Höherstufung möglich und gewünscht ist) erfolgt anschließend durch die Hessische Lehrkräfteakademie, Schubertstr. 60 Haus 15, 35392 Gießen. Zum Schluss legen Sie das vollständig ausgefüllte und von der HLA bestätigte Anerkennungsformular im Prüfungsamt des ZfL vor und lassen sich die Anerkennungen in FlexNow eintragen. Planen Sie für diesen aufwendigen Anerkennungsweg ausreichend Zeit ein!

Bitte beachten Sie, dass Sie sich unabhängig vom Stand des Anerkennungsverfahrens unbedingt fristgerecht bewerben müssen.

Welche Schritte zu unternehmen sind, sehen Sie auch in dieser grafischen Darstellung.

 

Gelten für Schulpraktische Studien besondere Bestimmungen?

   Ja, die Anerkennungsmöglichkeiten der Schulpraktischen Studien werden direkt am ZfL geprüft. Für die Anerkennung reichen Sie bitte die entsprechenden Leistungsnachweise, aus denen auch die Praktikumsschulen ersichtlich sind, sowie ggf. angefertigte Praktikumsportfolios o. ä. direkt im ZfL zur Anerkennung ein.

 

Welche Unterlagen werden grundsätzlich zur Anerkennung benötigt?

   Die Unterlagen müssen aussagekräftig sein. Es werden sowohl Leistungsnachweise als auch ggf. zusätzliche Informationen aus Modulbeschreibungen, Studien- und Prüfungsordnungen und gesetzlichen Rahmenverordnungen benötigt. Im Falle der Schulpraktischen Studien werden Einzelnachweise, aus denen die Schulen hervorgehen, sowie ggf. zugehörige Portfolios bzw. Praktikumsberichte benötigt.

 

In welcher Form sind die Leistungsnachweise vorzulegen?

   Es können nur Originale bzw. beglaubigte Kopien für eine Anerkennung berücksichtigt werden. Ein digitales Einreichen der Nachweise ist unter Berücksichtigung der Originalitätsnachweise möglich.

 

Können nicht bestandene (Teil-)Prüfungen anerkannt werden?

   Nein, die Anerkennung nicht bestandener (Teil-)Prüfungen ist ausgeschlossen.

 

Müssen nicht bestandene (Teil-)Prüfungen überhaupt angegeben werden?

    Ja, bei der Bewerbung sind Sie verpflichtet, die endgültig nicht bestandenen zuvor abgelegten Prüfungen anzugeben.

 

Ich habe eine Prüfung in einem früheren Studiengang endgültig nicht bestanden. Kann ich das Lehramtsstudium an der JLU dennoch aufnehmen bzw. dort beenden?

   Möglicherweise ja, möglicherweise auch nicht. Dies hängt davon ab, ob die endgültig nicht bestandene Prüfung / das nicht bestandene Modul äquivalent in dieser Form Teil des Pflichtkatalogs des betreffenden Studiengangs an der JLU ist oder nicht. Sollte die Prüfung äquivalent im Pflichtkatalog des betreffenden Lehramtsstudiengangs der JLU gefordert werden, ist die Aufnahme in den Lehramtsstudiengang der JLU ausgeschlossen. Die Einschätzung, ob es sich um eine äquivalente Veranstaltung / Prüfung handelt, erfolgt durch die Studienfachberater/-innen.

Bitte beachten Sie: Wenn bereits ein Prüfungsversuch unternommen wurde, ist eine Anerkennung nicht mehr möglich!

 

Muss ich alle bestanden (Teil-)Prüfungen anerkennen lassen?

   Nein, Sie müssen nicht alle Leistungen, die Sie bereits in einem anderen Studiengang erfolgreich abgelegt haben, anerkennen lassen. Es gelten für die Anerkennung jedoch die vorgenannten Bedingungen.

 

Wenn ich Anerkennungen aus anderen Studiengängen mitbringe (oder noch damit rechne, diese zu erhalten), soll ich dennoch die entsprechenden Module belegen?

   Nein, sobald Module oder Prüfungen in FlexNow eingetragen sind und keine Möglichkeit zum Rücktritt mehr besteht, können für diese Module keine Anerkennungen mehr berücksichtigt werden.

 

Praktikum

FAQ Praktika

 Wer absolviert die Schulpraktischen Studien (SPS)?

Die Studierenden der Lehramtsstudiengänge für Grundschulen (L1), für Haupt- und Realschulen (L2), für Gymnasien (L3), für Förderschulen (L5) sowie der Beruflichen und Betrieblichen Bildung (BBB) absolvieren die Schulpraktischen Studien in einem zweiteiligen, konsekutiven Modell.

 

Welche Bestandteile umfassen die Praktikumsmodule der SPS?

Das Praktikumsmodul umfasst die universitäre Vorbereitung, die Durchführung in der Schule, die Begleitung und die universitäre Nachbereitung sowie als Modulabschlussprüfung ein Praktikumsportfolio. Im Praxissemester kommen je nach Lehramt noch fachdidaktische Seminare und in L5 die Ringvorlesung Inklusion hinzu.

 

Welchen Umfang hat das Modul?

Das Modul ist auf zwei Semester ausgelegt und hat einen Umfang von 12 LP im Grundpraktikum und von 18 LP im Praxissemester. Die LP werden erst nach Abschluss des Moduls bescheinigt; eine Teilwertung vorab ist nicht möglich.

 

Wann findet das Praktikum statt?

Die Durchführungsphasen des Grundpraktikums liegen in der Regel im Februar/März bzw. im September/Oktober. In der Durchführungsphase sind die Studierenden 5 bzw. 8 Wochen lang an 5 Tagen in der Woche an einer Schule.

Die Durchführungsphasen des Praxissemesters liegen in der Regel im April/Mai bzw. im Oktober/November – jeweils mit Start der Vorlesungszeit an der JLU (und unter Berücksichtigung der hessischen Schulferien).

 

Fließt das Praktikum in die Zwischenprüfung ein?

Mit der Novellierung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbG) fällt für Studierende ab WS 23/24 die Zwischenprüfung weg.

Für Altstudierende (Studienstart vor WS 23/24) gilt noch folgendes: Das erste Praktikum wird in L1, L2, L3 für das Bestehen der Zwischenprüfung bzw. in BBB für den Bachelor-Abschluss benötigt (obligatorisch).

 

Wann melde ich mich wie zu den Bestandteilen des Moduls an?

In den beiden ersten Vorlesungswochen des vorausgehenden Semesters (2. Oktober- bzw. April-Hälfte) melden sich die Studierenden über Stud.IP in der Veranstaltung „Schulpraktikum im Sommersemester xxx" bzw. „Schulpraktikum im Wintersemester 20xx/xx“ für das Praktikum an. Eine weitere Anmeldung über FlexNow erfolgt nicht. Dem Vorbereitungs- und dem Nachbereitungsseminar werden Sie aufgrund der Stud.IP-Anmeldung automatisch zugeteilt, eine gesonderte Anmeldung ist nicht nötig.

 

An welchen Schulen kann das Praktikum absolviert werden?

Die Durchführungsphase erfolgt an einer zur Schulform passenden Schule (einer Grund-, Haupt-, Real- oder Gesamtschule, an einem Gymnasium oder an einer Beruflichen Schule, je nach studiertem Lehramt).

 

Warum fragt das ZfL – und nicht die Studierenden – bei den Schulen nach Praktikumsplätzen?

Das ZfL koordiniert die Vergabe der Praktikumsplätze für alle Lehramtsstudiengänge. So ist gewährleistet, dass die Studierenden nach bestehenden Kapazitäten im Einzugsgebiet der JLU aufgeteilt und die Schulen nicht durch individuelle Anfragen überlastet werden. Lediglich Auslandspraktika sind eigenständig, aber in Absprache mit dem ZfL zu organisieren.

 

Besteht ein Anspruch auf einen Platz an einer gewünschten Schule?

Nein. Nach § 7 Abs. 3 der Praktikumsordnung besteht kein Anspruch auf die Erfüllung der Schulwünsche. Bei besonderen persönlichen und/oder familiären Gegebenheiten (z. B. Behinderung, Elternschaft etc.) werden die genannten Wünsche bevorzugt behandelt.

 

Was sind die Aufgaben der Mentorinnen und Mentoren an der Schule?

§6 der Praktikumsordnung definiert das Aufgabenfeld der Mentorinnen und Mentoren: https://www.uni-giessen.de/de/mug/7/7_80_ab_2023/7_80_00_praktikum

Wie viele Unterrichtsstunden müssen besucht und wie viele Unterrichtsversuche durchgeführt werden?

In der Durchführungsphase müssen die Studierenden 100 Unterrichtsstunden besuchen und ca. 16 Unterrichtsversuche (in Physik 10) durchführen. Hinzu kommt die Zeit für die Vor- und Nachbereitung.

 

Dürfen die Studierenden ausschließlich Stunden im Unterrichtsfach besuchen?

Im Grundpraktikum darf und soll möglichst breit hospitiert werden. In dem darauffolgenden Praxissemester liegt der Schwerpunkt auf dem gewählten Unterrichtsfach (in L1 im Langfach, in L5 im studierten Unterrichtfach, in L2/L3 in einem Schwerpunktfach, jedoch kann hier auch das zweite Fach hinzugezogen werden). Unterrichtsversuche sollen grundsätzlich in den studierten Unterrichtsfächern erfolgen. Auch das Hospitieren bei einer anderen Lehrkraft als der Mentorin bzw. dem Mentor ist gewünscht und möglich.

 

Wie oft werden die Studierenden während einer Durchführungsphase besucht?

Alle Studierenden im Praktikum werden pro Durchführungsphase in der Regel mindestens einmal von ihrer bzw. ihrem universitären Praktikumsbeauftragten besucht. Sollte dies aus kapazitären Gründen nicht möglich sein, so könnte die Reflexion eines Unterrichtsversuchs durch die Mentorin/den  Mentor, aber auch durch weitere Studierende (Peer-Learning) aufgefangen werden

 

Wie viele Tage können Studierende bspw. wegen Krankheit versäumen?

Vorgesehen ist ein Praktikum in Vollzeitäquivalenz. Pro Durchführungsphase können maximal fünf Tage nachgeholt werden. Diese müssen stets (etwa mit ärztlichem Attest) begründet werden. Weiteres regelt § 10 Abs. 3-4 der Praktikumsordnung. Die Schulleitung kann Studierende bei Vorliegen triftiger Gründe für maximal zwei Tage beurlauben. Versäumte Tage sind im unmittelbaren Anschluss an den Praktikumszeitraum nachzuholen, sofern dies möglich ist. Aus Versicherungsgründen ist das ZfL darüber zu informieren.

 

Wann finden die Auswertungsseminare statt?

Das Auswertungsseminar findet im Anschluss an die Durchführungsphase noch im selben bzw. im folgenden Semester im Block oder semesterbegleitend statt.

 

Woraus resultiert die Bewertung des Praktikums?

Die Modulnote folgt einzig aus der Bewertung des Praktikumsportfolios. Seine Bewertung (in der üblichen Form von 0 bis 15 Punkten) bildet die Abschlussnote des Moduls.

 

Welche formalen Vorgaben (wie Schriftart, Zeilenabstand, Eigenständigkeitserklärung etc.) gibt es für das Portfolio?

Explizit sind keine Regelungen zu den Formalia getroffen. Diese orientieren sich an den gebräuchlichen universitären Standards wie Schriftgröße 12, seriöse Schriftart oder voreingestellter (angemessener) Rand. Die Vorgaben der Praktikumsbeauftragten können ggf. abweichen und müssen befolgt werden. Obligatorisch ist jedoch eine Eigenständigkeitserklärung.

 

Können Teile des Portfolios schon vorher von Praktikumsbeauftragten eingefordert werden?

Ja, da das Portfolio als Instrument der Lernprozessbegleitung bestenfalls parallel erstellt wird. Bspw. die Erwartungen vor dem Praktikum sind unbedingt vor Beginn der Durchführungsphase festzuhalten und auch die Unterrichtsplanungen können vorab eingefordert werden, wenn es die/der Praktikumsbeauftragte als sinnvoll erachtet.
 

Wo sind die rechtlichen Grundlagen für das Praktikum zu finden?

Die Formalia finden sich in der Praktikumsordnung sowie in den Modulbeschreibungen für das gewählte Lehramt in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) unter https://www.uni-giessen.de/de/mug. Den rechtlichen Rahmen auf Landesebene bilden das Hessische Lehrerbildungsgesetz (HLbG) und die Durchführungsverordnung zum Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbGDV).

 

Wer ist an der JLU zuständig und Ansprechpartner in Belangen der Schulpraktischen Studien?

Alle Belange der Schulpraktischen Studien laufen über das Referat Schulpraktische Studien am Zentrum für Lehrerbildung.

 

Lehrende

FAQ für Lehrende

Wichtige Hinweise für (neue) Lehrende an der JLU mit Informationen zu Ansprechpartnern, Prüfungsbedingungen usw. folgen hier in Kürze.

Veranstaltungsüberschneidung

Veranstaltungsüberschneidung

Bitte beachten Sie, dass die geschützten Zeiten der Schulpraktischen Studien Mittwochs und Freitags Nachmittag liegen.

Über das folgende Formular können Sie Terminüberschneidungen bei Lehrveranstaltungen in Ihrem Studiengang melden. Falls es sich um eine Terminkollisionen von Pflichtveranstaltungen in Ihrem Studiengang handelt, wird geprüft ob sich diese Terminkollision durch verschiedene Maßnahmen entflechten lässt. Jede Meldung wird verfolgt, allerdings sind die Überprüfung und das Einleiten von Maßnahmen sehr zeitaufwendig, deshalb sollten Sie dieses Formular nicht missbrauchen. Falls Sie in dem Formular Ihren Namen und Ihre Emailadresse angeben erhalten Sie eine Rückmeldung.

Hier können Sie Veranstaltungsüberschneidungen melden.