Inhaltspezifische Aktionen

HLbG-Novelle ab WiSe 2023/24

HLbG-Novelle vor WiSe 2023/24

Zwei Fragen vorab:

Du studierst bereits Lehramt an der JLU und möchtest dich darüber informieren, was die HLbG-Novelle jetzt eigentlich für Veränderungen für dich mitbringt? Dann schau dir die Präsentation unserer Informationsveranstaltung an, die wir genau für diese Frage organisiert hatten. Klicke einfach hier.

Du studierst bereits Lehramt an der JLU und möchtest dich über deine Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen informieren? Dann schau doch mal hier.

HLbG-Novelle ab WiSe 2023/24

Beginnst du dein Studium ab dem Wintersemester 2023/24 oder später im ersten Fachsemester, dann sind hier wichtige Hinweise für Deinen Studienstart

Aufgrund der Novellierung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes und dessen Übergangsbestimmungen findest du an der JLU aktuell unterschiedliche Ordnungen (vor WiSe 23/24 „Studien- und Prüfungsordnung; ab WiSe 23/ 24 „Lehramtsordnung“). Diese Unterscheidung ist für den Verlauf deines Studiums entscheidend, da mit der Novellierung verschiedene Änderungen in Kraft getreten sind.

Was sich ändern wird:

  • Wegfall des Orientierungspraktikums
  • Einführung eines phasenübergreifenden (e)-Portfolios
  • Stärkere Verzahnung und mehr Kooperation der drei Phasen in der Lehrkräftebildung
  • Grundwissenschaften heißen künftig Bildungswissenschaften
  • Einführung eines Langfachs im Studiengang L1 (Lehramt an Grundschulen)
  • Einführung einer verlängerten Praxisphase (Praxissemester)
  • Wegfall der Zwischenprüfung
  • Einführung von Querschnittsthemen

 

Du bist neugierig? Mehr Informationen findest du hier:

 

Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen

Weitere Informationen zu deinen Studienverlaufsplänen sowie zu den Modulbeschreibungen findest du in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) unter: Modularisierte Lehramtsstudiengänge ab Wintersemester 2023/2024

  

Anerkennungen

 

Studienbeginn ab WS 2023/24 im ersten Semester nach neuer Lehramtsordnung 

Wenn Sie Ihr Studium im Wintersemester 2023/24 in den Lehramtsstudiengängen im 1. Semester beginnen, studieren Sie nach der neuen Lehramtsordnung. Sie studieren ab dem ersten Semester nach Studienverlaufsplan des jeweiligen Fachs. Im Wintersemester 2023/24 werden zunächst nur die Lehrveranstaltungen des ersten Semesters angeboten.

Studienbeginn im WS 2023/24 in einem höheren Semester in mindestens einem Fach/ Fachrichtung oder den Bildungswissenschaften (4. oder höheres Semester)

Alle Personen mit Anerkennungen von Fachsemestern (Höherstufung) oder Hochschulortwechsler (Personen, die den gleichen Lehramtsstudiengang schon an einer anderen hessischen Hochschule studieren und nun an die JLU wechseln) sollten ab dem WiSe 2023/24 davon ausgehen, ihr Studium nach den Anlagen der „alten Ordnung“ zu studieren. Dies endet für L1 und L2 WS 29/30 und für L3 und L5 WS 28/29. So ist das Studium nach der alten Ordnung noch innerhalb der Regelstudienzeit möglich.

Das bedeutet für Sie: Module und Veranstaltungen werden in allen Lehramtsstudiengängen auch für spätere Semester angeboten: D.h., Sie können im WS auch Veranstaltungen / Module des 5., oder eines höheren Semesters studieren. Sie können auch im kommenden Sommersemester Module / Veranstaltungen des 6. oder 8. Semesters studieren. Sie haben in diesem Fall einen Studienbeginn in einem höheren Semester und studieren nach den Anlagen der Studien- und Prüfungsordnung der Lehramtsstudiengänge vor Beginn des WS 23/24, solange die Regelstudienzeit gewährleistet werden kann.

Anerkennung von Studienleistungen – Einstufung in ein höheres Fachsemester 

Wenn Sie für das erste Semester eingeschrieben sind, obwohl eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in einem Teil Ihres Studiums vorliegt, ist zu bedenken, dass in der Übergangsphase zwischen der alten und der neuen Ordnung keine Angebote aus höheren Semestern der neuen Ordnung gemacht werden können. Das heißt, dass Ihre Anerkennungen zwar berücksichtigt werden, Sie aber noch keine Module oder Veranstaltungen studieren können, die für ein späteres Semester geplant sind – Sie können keine späteren Leistungen in ein früheres Semester vorziehen. Sie müssen warten, bis die Module / Lehrveranstaltungen in einem späteren Semester angeboten werden.

Wenn Sie keine Zeit verlieren möchten und direkt mit den Studienleistungen im höheren Semester beginnen möchten, ist dies nur innerhalb eines Studiums nach den  Anlagen der Lehramtsstudiengänge nach der Studien- und Prüfungsordnung vor Beginn des Wintersemesters 2023/24 möglich.

Falls Sie sich für das erste Semester der Studiengänge nach der neuen Lehramtsordnung beworben haben und erst nach der Immatrikulation Anerkennungen geltend machen möchten, melden Sie sich bitte schnellstmöglich beim ZfL-Prüfungsamt.

Zusatz- und Erweiterungsprüfung: Nach welcher Ordnung studiere ich?

  • Laufendes Studium eines Lehramtsstudiengangs (L1, L2, L3, L5) und parallel Beginn des Studiums für Zusatz- oder Erweiterungsprüfung:
    • Bewerbung für die Ordnung, in der das grundständige Studium bereits studiert wird.
  • Abgeschlossenes Studium eines Lehramtsstudiengangs (keine Prüfungsleistungen außer den Staatsprüfungen offen) und Beginn des Studiums für Zusatz- oder Erweiterungsprüfung:
    • Bewerbung für die neue Ordnung (ab WS 23/24).
    • Achtung: Bei Einstufung in ein höheres Fachsemester: Bewerbung für die alte Ordnung (bis WS 23/24), wenn die Einstufung bei Studienbeginn im WS 24/25 höher als 3. Fachsemester und im WS 25/26 höher als 5. Fachsemester ist.
    • Ab WS 26/27: Bewerbung immer für die neue Ordnung (ab WS 23/24)
  • Beginn des Studiums für Zusatz- oder Erweiterungsprüfung parallel mit dem grundständigen Studium (-> Zusatzprüfung oder weiteres Fach ohne vorangegangenen Abschluss), nach Ablegen der Ersten Staatsprüfung:
    • Neueinschreibung für Zusatzprüfung oder weiteres Fach mit vorangegangenem Abschluss: Fortsetzung des Erweiterungs- oder Zusatzstudiums nach der Ordnung, in der das Studium für die Erweiterungs- oder Zusatzprüfung begonnen wurde.
Ergänzende Informationen:
  • Studierende aller Lehramtsstudiengänge können das Fach Sport zur Vorbereitung der Erweiterungs- und Zusatzprüfung nur nach Abschluss des grundständigen Studiums, also nach Ablegen der Ersten Staatsprüfung, studieren.
  • Studienleistungen zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung in den Fächern Islamische Religion L1 und Ethik L1 können ebenfalls frühestens nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen erworben werden.
  • Studierende der Studiengänge „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion/Islamunterricht“ und „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Ethik“ können erst nach der Ersten Staatsprüfung mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung in einem anderen Fach beginnen.
  • Studierende der Studiengänge „Berufliche und Betriebliche Bildung“ (L4) können erst nach Abschluss der Masterstudiengänge mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung beginnen.
  • Studierende aller Lehramtsstudiengänge können mit dem Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Grundschulen und die Zusatzprüfung für das Lehramt für Förderpädagogik erst nach Abschluss ihres grundständigen Studiums, also nach Ablegen der Ersten Staatsprüfung (bzw. des Masters), beginnen.

Weitere Informationen zu Erweiterungs- und Zusatzprüfungen finden Sie hier: https://www.uni-giessen.de/de/fbz/zentren/zfl/studium/pa/epzp

 

Weitere Informationen

Sprachvoraussetzungen

Um manche Fächer zu studieren, braucht es bestimmte Sprachvoraussetzungen. Diese gelten zunächst weiter wie bisher.
Durch einen Klick auf dein Lehramtsstudium erfährst du mehr zu den Studienvoraussetzungen.

Eignungsprüfungen

Manche Fächer erfordern eine Eignungsprüfung.

Studierende, die nach der neuen Ordnung studieren, erhalten zeitnah weitere Informationen zu den novellierten Eignungsprüfungen.

Kombinationsausschlüsse

Die JLU hat ein System von „geschützten Zeiten“ in den Lehramts-Studiengängen, das dafür sorgt, dass sich möglichst wenige Überschneidungen zwischen den gewählten Unterrichtsfächern ergeben Bei nur wenigen sehr selten gewählten Fächerkombinationen, die vorher öffentlich gemacht werden, liegen verpflichtende Lehrveranstaltungen parallel und die JLU kann für diese Fächerkombination die Einhaltung der Regelstudienzeit nicht gewährleisten.
Diese findest du hier.

Darüber hinaus gibt es bestimmte Kombinationen, die ab Start des Studiums im WS23/24 nicht erlaubt sind:

  • Evang. /Kath. Religion (L2/L3)
  • Evang. Religion/Ethik (L2),
  • Katholische Religion/Ethik (L2)
  • Kunst/Musik (L3)

 

Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert. Informationen zu den Lehramtsstudiengängen sowie rund um das Bewerbungsverfahren finden Sie ergänzend auf den Seiten der Zentralen Studienberatung (ZSB).