Sprachanforderungen
Englishkenntnisse
Als sprachliche Eingangsvoraussetzung sind Englisch-Sprachkenntnisse wie folgt nachzuweisen:
a) durch ein Sprachzertifikat, Niveau GER B2 oder
b) durch eine an einer Hochschule bestandene Englisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als zwei Jahre oder
c) Nachweis des Zertifikats „UNIcert II“ oder
d) TOEFL-Test ITB (internet-based Test) mit mindestens 80 Punkten oder IELTS-Test mit mindestens der Wertung 6 im academic test oder
f) Nachweis des Abschlusses eines englischsprachigen Bachelor-Studiengangs oder
g) sonstige geeignete Nachweise von Englischkenntnissen auf dem Niveau GER B2
Andere Sprachen
Außerdem sind sehr gute Kenntnisse in einer slavischen Sprache für das Hauptfach Slavistik und einer Sprache des östlichen Europas für das Hauptfach Osteuropäische Geschichte nachzuweisen.