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Cotutelle Promotion

Bei einer Cotutelle Promotion erwirbt ein/e Promovend/in einen von zwei Universitäten in unterschiedlichen Ländern gemeinsam verliehenen Doktorgrad. Man nennt das Verfahren auch binationale Promotion.

Eine binationale Promotion (= Cotutelle) bedeutet, dass der/die Promovend/in an jeweils beiden Universitäten zu der gleichen Arbeit betreut wird und mit dieser an beiden Standorten in einem oftmals integrierten Promotionsverfahren promoviert. Es bedeutet nicht, dass der Promovend/die Promovendin zwei Titel erhält.
In der Regel ist das binationale Promotionsverfahren durch eine individuelle Vereinbarung zwischen den beteiligten Universitäten geregelt. Für jede binationale Promotion wird daher ein individueller Kooperationsvertrag abgeschlossen.
In der Regel beinhaltet dieser Vertrag auch, wie viel Zeit der Promovend/die Promovendin jeweils an der ausländischen Universität und der Heimatuniversität mindestens verbringen muss. An jeweils beiden Universitäten hat der Promovend/die Promovendin jeweils eine feste Betreuungsperson, die ihre Zusage für die Betreuung im gesamten Promotionsverfahren zugesagt haben.

 

Wann ist eine binationale Promotion angeraten und wann nicht?
Ein Cotutelle-Verfahren sollten vor allem Betreuerinnen und Betreuer bzw. die Promovierenden in Erwägung ziehen, wenn die Promovierenden ihre wissenschaftliche Anbindung in beiden beteiligten Ländern sicherstellen möchten.
Gute Gründe für eine Cotutelle liegen vor, wenn
  • der Promovend/die Promovendin eine internationale Ausrichtung in der weiteren Karriere anstrebt
  • das Promotionsthema eine internationale Forschungskomponente in beiden Ländern hat
  • das Promotionsthema im Forschungsinteresse der ausländischen Universität liegt oder die Partnereinrichtung von besonderem Mehrwert für das Thema ist

Gute Gründe gegen eine Cotutelle liegen vor, wenn
  • die Bereitschaft zu einem längeren Aufenthalt oder mehreren längeren Aufenthalten (meist ca. 1 Jahr Gesamtzeit) nicht gegeben ist
  • die notwendigen Absprachen beider Betreuungspersonen nicht sichergestellt werden können
  • es lediglich um einen kürzeren Auslandsbesuch geht, der auch im Rahmen eines nationalen Verfahrens stattfinden könnte

In der Satzung für binationale Promotionsverfahren der JLU finden Sie weitere Informationen und die formalen Rahmenbedingungen für eine binationale Promotion.

 

Sie haben Interesse an einer binationalen Promotion? Wir beraten Sie gerne. Melden Sie sich zur Beratung an oder rufen Sie uns an.