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FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

Zu diesen Schlagwörtern finden Sie Informationen auf dieser Seite:

Abholzeiten - Allgemeine Bestimmungen - Atteste - Auslandsaufenthalte Bafög Formblatt 5 Briefkästen - Coronaregeln - Digitalisierung ECTS-Einstufungstabellen/Ranking - Exmatrikulation- FlexNow - Leistungsnachweise - Mailadressen  - Modul- und Prüfungsrücktritte - Nebenfach Wirtschaftswissenschaften - Notenlisten - Promotionen - Prüfungsabmeldung - Prüfungsrücktritt - Prüfungsausschuss - Schriftlichkeiten - Semesteranrechnungsbescheinigungen - Spezielle Ordnungen - Vorläufiges ZeugnisTermine - Thesis - Zeugniserstellung - Zeugnisabholung  - Zuständigkeiten


Abholzeiten:

Während der Abholzeiten für Zeugnisse können auch andere Schriftlichkeiten bei uns persönlich abgegeben oder abgeholt werden. Allgemeine Öffnungszeiten bieten wir nicht an. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig unsere Homepage. Darauf finden Sie Informationen, wann das Prüfungsamt geschlossen ist oder wann bestimmte Prozesse urlaubs- oder krankheitsbedingt nur eingeschränkt bearbeitet werden können. An Wochenenden und Feiertagen ist das Prüfungsamt grundsätzlich nicht besetzt. Bitte treten Sie aus Datenschutzgründen nur einzeln ein, wenn Sie das Prüfungsamt besuchen.


Allgemeine Bestimmungen:

Bitte informieren Sie sich am besten schon vor Ihrer Einschreibung über die geltenden Regeln (z.B. über Modul- und Prüfungsrücktritte) in den Allgemeinen Bestimmungen. Die Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Bachelor- und Masterstudiengänge und werden durch die speziellen Ordnungen der einzelnen Studiengänge ergänzt.

7.34 Allgemeine Bestimmungen (AllB) — JLU (uni-giessen.de)


Atteste:

Herkömmliche Atteste dürfen von uns nicht angenommen werden. Stattdessen ist eine Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit auszufüllen.

Füllen Sie den unteren Teil des Formulars aus und drucken es dann erst aus. Dann lassen Sie bitte das restliche Formular von Ihrem Arzt ausfüllen und reichen es im Prüfungsamt ein: Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage. 

Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit/ Attest — Prüfungsamt Naturwissenschaften (uni-giessen.de)

Bei mündlichen Prüfungen informieren Sie zusätzlich zum Prüfungsamt immer auch die Prüfer*Innen.

Atteste für Teilklausuren geben Sie bitte bei den Modulverantwortlichen ab. Atteste für modulabschließende Klausuren sind dem Prüfungsamt vorzulegen.


Auslandsaufenthalte:

Bei Abgabe der Bachelor/Masterthesis muss das Formular für Anerkennungen im Ausland ausgefüllt und unterschrieben abgegeben werden.

Wenn keine Auslandsaufenthalte stattgefunden haben, müssen Sie das Formular nicht beifügen.

Die Formulare finden Sie unter: https://www.uni-giessen.de/internationales/auslandsstudium/planung/anerkennung

 Oder direkt auf unserer Homepage hier: Formular Auslandsanerkennungen — Prüfungsamt Naturwissenschaften (uni-giessen.de)

(Tipp: unser Formular lässt sich besser drucken, da die Modulnamen nicht abgeschnitten werden)


Bafög - Formblatt 5:

Wenn Sie eine Bescheinigung für das Bafögamt benötigen, wenden Sie sich gerne direkt an die Bafögbeauftragten Ihres Studienganges.


Briefkästen:

Das Prüfungsamt besitzt einen Briefkasten außerhalb des Gebäudes (HBR 17-19) beim Hausmeistereingang in Etage -2 sowie einen Fristenbriefkasten direkt vor dem Prüfungsamt. Zu diesen Briefkästen haben Sie 24/7 Zugang. Dort können Formulare und auch Thesen außerhalb unserer Öffnungszeiten eingeworfen werden.

Hier können Sie nun selber Ihre Dokumente einwerfen und müssen nicht alles über die Bundespost senden.


Coronaregeln:

Die Coronaregeln enden im Sommersemester 2023. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nun wieder nach ihrer speziellen Ordnung und nach den Allgemeinen Bestimmungen studieren. Die Umsetzung wird im April 2023 noch kulant durchgeführt. Folgende Änderungen ergeben sich nun für Sie:

- Ärztliche Atteste sind wieder notwendig

- Unentschuldigtes Fernbleiben von Prüfungen führt zu einem Fehlversuch

- Prüfungsrücktritte müssen in bestimmten Fristen beantragt werden (siehe Prüfungsordnung)

- Der Coronfreiversuch fällt weg

- Modulrücktritte sehen die meisten Ordnungen nicht vor und müssen beim Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt werden.


Digitalisierung:

Auch das Prüfungsamt gibt sich Mühe, seine Prozesse möglichst digital zu gestalten. Formulare können daher gern auch als Scan per Mail eingereicht werden. Bitte achten Sie nur auf ausreichende Qualität und reichen Sie die Formulare möglichst als PDF-Datei ein.


ECTS-Einstufungstabellen /Ranking:

Unsere Absolventen können ab sofort selber ECTS Einstufungstabellen herunterladen.

Diese finden Sie unter den Studiengängen unter „Download Formulare“


Exmatrikulation

  • 18 (4)  der AllB

… Zu Beginn des Erstversuchs einer Prüfung muss der Prüfling im jeweiligen Studiengang immatrikuliert sein….

Sie dürfen sich nach Ablegung der letzten Prüfung bzw. nach der Anmeldung der Thesis exmatrikulieren.

Falls Sie die Universität während der Thesisbearbeitung noch nutzen müssen, informieren Sie sich bitte vorher, ob das mit dem Status der Exmatrikulation noch möglich ist.


FlexNow:

Sie sind dazu verpflichtet, regelmäßig Ihre Prüfungsan- und Abmeldungen in FlexNow zu überprüfen. Somit können bereits einige Mailanfragen vermieden werden.

Die An- und Abmeldefristen für Ihren Studiengang können Sie dieser Übersicht entnehmen. Bitte beachten Sie, dass wir Sie außerhalb der An- und Abmeldefristen Ihres Studiengangs nur mit schriftlicher Genehmigung des Prüfungsausschussvorsitzenden von einem Modul abmelden bzw. zu diesem anmelden dürfen.

An- und Abmeldefristen — Prüfungsverwaltung Flexnow (uni-giessen.de)


Leistungsnachweise:

Wenn Sie noch als Student immatrikuliert sind, können Sie sich Ihren deutschen Leistungsnachweis selbst ausdrucken. Dieser ist dann mit einem Verifizierungscode versehen. Englische Leistungsnachweise können bei uns beantragt werden.

Sollten Sie bereits exmatrikuliert sein, melden Sie sich gerne wegen der Zusendung eines Leistungsnachweises bei uns. Wir leiten die Leistungsnachweise in der Regel als Scan per Mail weiter. Originale müssen bei uns abgeholt werden.


Mailadressen:

Zukünftig werden nur noch Anfragen beantwortet, die von Ihrer offiziellen Uni-Mailadresse kommen, außer es betrifft Anliegen nach Ihrer Exmatrikulation. Bitte sichten Sie regelmäßig Ihre Mails, da wir in aller Regel unsere Anliegen dorthin richten.


Modul- und Prüfungsrücktritte:

Wenn Sie von einer Prüfung oder von einem kompletten Modul zurücktreten möchten, kontrollieren Sie bitte in der Prüfungsordnung, ob ein solcher Vorgang für Ihren Studiengang vorgesehen ist.

Die für Sie geltenden Formulare finden Sie unter dem jeweiligen Studiengang.


Nebenfach Wirtschaftswissenschaften:

Alle Studierende die im Nebenfach oder Wahlpflichtfach Module aus den Wirtschaftswissenschaften belegen, müssen sich zu den Anmeldezeiträumen des FB 02 anmelden. Eine nachträgliche Anmeldung durch das Naturwissenschaftliche Prüfungsamt ist nicht möglich. Wenn es Probleme diesbezüglich gibt wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften.

Hier finden Sie die Meldefristen des FB02:

https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb02/service-fuer-studierende/service-center/ssp-downloads/termine          


Notenlisten:

Bitte fügen Sie Ihren Notenlisten das entsprechende Beiblatt bei, da darauf wichtige Informationen enthalten sind, die wir für die Freigabe der Noten brauchen.

Zusatz Notenlisten (uni-giessen.de)

Einzelnoten können per Mail übermittelt werden, aber bitte teilen Sie uns die Note und das Prüfungsdatum mit. Dieses kann für die Zeugniserstellung relevant sein. Wenn die Prüfung des Studierenden nicht bestanden ist, benötigen wir außerdem eine Auskunft darüber, wann die Prüfung wiederholt werden kann.


Promotionen:

Bei Anliegen bezüglich Ihrer Promotion nutzen Sie gerne den Reiter „Promotion zum Dr. rer. Nat.“ für weitere Informationen oder kontaktieren Sie Frau Wiltheis, wenn Sie keine Antworten auf unserer Homepage zu Ihrem Anliegen finden können.


 Prüfungsabmeldung (§25) vs. Prüfungsrücktritt (§29):

Da es leider immer wieder zu Unklarheiten kommt, möchten wir kurz erläutern, wie die Formulare auszufüllen sind.

Eine Prüfungsabmeldung (§25) können Sie bis 3 Tage vor einer Prüfung schriftlich beantragen. Wenn Sie in einer Prüfung bereits ein Attest eingereicht hatten, einen Fehlversuch haben oder bereits einen Rücktritt nach §29 beantragt hatten, ist bei den nachfolgenden Terminen eine Prüfungsabmeldung nicht mehr möglich.

Ein Antrag auf einen Prüfungsrücktritt nach § 29 darf zu jeder Zeit gestellt werden. Er muss immer begründet sein und darf bis zu dem Prüfungstermin beantragt werden. Hierüber entscheidet immer der Prüfungsausschussvorsitz.

In beiden Fällen benötigen wir Informationen zum jeweiligen Prüfungsdatum und zum nächstmöglichen Wiederholungstermin, da wir dazu verpflichtet sind, entsprechende Fristen zu wahren und Sie zum nächstmöglichen Termin anzumelden.


Prüfungsausschuss:

Die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse unserer Studiengänge wird von uns fortlaufend aktualisiert. Sie finden die Angaben unter Ihrem jeweiligen Studiengang. Dort finden Sie auch Kontaktdaten Ihres Prüfungsausschussvorsitzenden.


Schriftlichkeiten:

Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen an einzureichende Schriftlichkeiten gewahrt werden wie zum Beispiel unterschriebene Widersprüche oder Lebensläufe, eingebundene Selbstständigkeitserklärungen oder die Übermittlung aller notwenigen Informationen bei Prüfungsabmeldungen und –rücktritten.


Semesteranrechnungsbescheinigungen:

Semesteranrechnungsbescheinigungen werden von dem Studiengang (bzw. dessen Prüfungsausschuss) ausgestellt, der neu angestrebt wird. Hierzu benötigen Sie einen Leistungsnachweis des vorherigen Studienganges und reichen diesen bei Ihrem jetzigen (neuen) Prüfungsausschussvorsitzenden ein mit der Bitte, Sie in ein Semester einzustufen und Ihnen ggf. Module anzuerkennen. Dies muss nicht gleichzeitig von statten gehen. Die Modulanerkennung kann auch erst nach der Einschreibung stattfinden.

Wir können die Anerkennungen der Module erst nach Einschreibung in FlexNow einpflegen.


Spezielle Ordnungen:

Bitte informieren Sie sich am besten bereits vor Ihrer Einschreibung über die geltenden Regeln in den speziellen Ordnungen Ihres Studiengangs besonders in Bezug auf Prüfungs- und Modulrücktritte oder die Vorgaben zur Thesis. Der speziellen Ordnung sind außerdem Muster-Studienverlaufspläne sowie Modulbeschreibungen zu den einzelnen Modulen in Ihrem Studium beigefügt. Darin finden Sie Informationen zu den Modulverantwortlichen oder zum Angebotsrhythmus der Module.

Die speziellen Ordnungen finden Sie in den Mitteilungen der Universität. 

Systemstelle 7: Prüfungsangelegenheiten und -ordnungen — JLU (uni-giessen.de)


Vorläufiges Zeugnis/ Bescheinigung "Studiengang bestanden"

Bitte beantragen Sie beide Bescheinigungen nur, wenn es wirklich dringend ist.

Wir haben die Möglichkeit Ihnen eine Bescheinigung auszustellen, dass Sie Ihren Studiengang bestanden haben. Hierzu benötigen wir von beiden Gutachterinnen eine Bestätigung, dass sie die Thesis mit mindestens ausreichend bewerten. Die restlichen Module müssen bereits in FlexNow eingetragen sein.

Falls schon alle Noten in Ihrem FlexNow Baum eingetragen wurden, gibt es die Möglichkeit ein vorläufiges Zeugnis zu erstellen, welches vom Prüfungsamt unterschrieben wird.


Termine:

Bitte machen Sie Termine mit den Kolleginnen telefonisch oder per Mail aus, wenn diese gewünscht oder notwendig sind. Besonders im Bereich der Promotionen ist es wichtig, die Abgabe von Unterlagen oder Gutachteneinsichten mit Frau Wiltheis terminlich abzusprechen.


Thesis:

Alle Informationen zur Thesis sind in diesem PDF zusammengestellt.


Zeugniserstellung:

Sie müssen Ihr Zeugnis nur beantragen, wenn nach der Eintragung der Thesisnote noch Modulnoten eingetragen werden. In diesem Fall erkennen wir nicht, dass Ihr Zeugnis bereit ist geschrieben zu werden. Eine kurze Email Ihrerseits reicht aus.

Fehlende Modulnoten für die Zeugniserstellung mahnen Sie bitte beim jeweiligen Dozenten an.

Wenn die Thesisnote die letzte Note ist, die eingetragen wird, ist es in der Regel nicht notwendig, sich bei uns zu melden. Aber wir freuen uns dennoch über eine kurze Mitteilung, damit Ihr Anliegen nicht untergeht.


Zeugnisabholung:

Wenn Sie Ihr Zeugnis abholen möchten, geben Sie dies bitte auf der Checkliste zur Thesisabgabe an. Wir teilen Ihnen per Mail mit, wenn Ihr Zeugnis fertig und eine Abholung des Zeugnisses möglich ist. Die Abholzeiten finden Sie auf der Startseite unserer Homepage. Bitte bringen Sie zur Abholung ein Ausweisdokument und am besten auch eine Klarsichthülle für die Unterlagen mit.

Wenn Sie Ihr Zeugnis geschickt bekommen möchten, bitten wir Sie, bei Abgabe der Thesis einen frankierten Rückumschlag mit festem Rücken und beschriftet mit Ihrer Anschrift im Prüfungsamt abzugeben.


Zuständigkeiten:

Bitte beachten Sie, dass wir nicht für Bachelor- und Masterstudiengänge anderer Fachbereiche (beispielswiese Medizin, Veterinärmedizin, Umweltmanagement oder Ernährungswissenschaften) oder für Lehramtsstudiengänge zuständig sind. 

Immatrikulations- und Exmatrikulationsprozesse werden durch das Studierendensekretariat verwaltet. Diesbezüglich können wir keine Auskunft liefern und bitten Sie um Kontaktaufnahme bei den zuständigen Sachbearbeiter:innen im Studierendensekretariat.

Bezüglich Anliegen im Bereich von Stud.IP melden Sie sich bei den jeweiligen Veranstaltern oder beim Stud.IP-Support-Team.