Spezielle Prüfungsordnung
Pro Modul können Sie 2 ärztliche Atteste vorlegen. Das 3. Attest muss ein amtsärztliches Attest sein.
In den Mitteiliungen der Universität Gießen findet sich immer die aktuellste Version der Prüfungsordnung des Studienganges. Unter folgendem Link ist die aktuelle Prüfungsordnung bei Punkt 7.35.07.Nr.4 zu finden.
Link