Rücktritt von einer PrüfungDa es leider immer wieder zu Unklarheiten kommt, möchten wir kurz erläutern, wie die Formulare auszufüllen sind. Eine Prüfungsabmeldung (§25) können Sie bis 3 Tage vor einer Prüfung beantragen. Wenn Sie in einer Prüfung bereits ein Attest eingereicht hatten, einen Fehlversuch haben oder bereits einen Rücktritt nach §29 beantragt hatten ist bei den nachfolgenden Terminen eine Prüfungsabmeldung nicht mehr möglich. Ein Prüfungsrücktritt nach (§ 29) muss immer begründet sein und darf bis zu dem Prüfungstermin beantragt werden. Hierüber entscheidet dann der Prüfungsausschussvorsitzende. In beiden Fällen, werden Sie immer zum nächsten Prüfungstermin angemeldet.https://www.uni-giessen.de/de/fbz/paemter/nwiss/ba/bio/form-bbio/pruefungsruecktritt/viewhttps://www.uni-giessen.de/@@site-logo/logo.png
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Rücktritt von einer Prüfung
Da es leider immer wieder zu Unklarheiten kommt, möchten wir kurz erläutern, wie die Formulare auszufüllen sind. Eine Prüfungsabmeldung (§25) können Sie bis 3 Tage vor einer Prüfung beantragen. Wenn Sie in einer Prüfung bereits ein Attest eingereicht hatten, einen Fehlversuch haben oder bereits einen Rücktritt nach §29 beantragt hatten ist bei den nachfolgenden Terminen eine Prüfungsabmeldung nicht mehr möglich. Ein Prüfungsrücktritt nach (§ 29) muss immer begründet sein und darf bis zu dem Prüfungstermin beantragt werden. Hierüber entscheidet dann der Prüfungsausschussvorsitzende. In beiden Fällen, werden Sie immer zum nächsten Prüfungstermin angemeldet.