Bescheinigung für Bewerbungszwecke und Zeugnisse
Aufgrund der Änderung der Vergabeverordnung Hessen können Module im Bachelorstudiengang Psychologie gemäß § 19 (2) der Speziellen Ordnung auch für die Bescheinigung für Bewerbungszwecke aus der Berechnung der vorläufigen Gesamtnote herausgenommen werden. Bitte beantragen Sie Ihre Bescheinigung unter Verwendung dieses Formulars, das Sie mir gerne elektronisch über Ihren universitären E-Mail Account zukommen lassen können. Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Antragseingang ca. 2 bis 3 Tage. Sie erhalten das Dokument digital an Ihren universitären E-Mail Account. Das Original können Sie im Anschluss gerne während meiner Sprechzeiten abholen. Beachten Sie bitte, dass Sie nur eine Bescheinigung für Bewerbungszwecke erhalten können.
Die Wahl der auszuklammernden Module kann jeweils einmal für die Bescheinigung und einmal für das Abschlusszeugnis erfolgen. Den Antrag auf Streichung von Modulen für das endgültige Zeugnis reichen Sie bitte bis spätestens 15.08.2024 ein, es sei denn Sie schließen Ihr Studium früher ab. Dann ist Ihr Antrag spätestens einzureichen, wenn die letzte ausstehende Bewertung für Ihren erfolgreichen Abschluss in FlexNow online gegangen ist. Schließen Sie Ihr Studium erst zum WS 2024/25 ab, ist Ihr Antrag ebenfalls spätestens dann einzureichen, wenn die letzte ausstehende Bewertung für Ihren erfolgreichen Abschluss in FlexNow online gegangen ist. Stellen Sie keinen 2. Antrag findet die Modulausklammerung der Bescheinigung für Bewerbungszwecke Anwendung. Die jeweiligen Anträge sind verbindlich!