MSc Biomechanik-Motorik-Bewegungsanalyse (Studienbeginn bis WS 2020/21)
Kontakt Studiengangskoordination:
Zeugnisse
Gemäß § 21 (2) SpezO Biomechanik-Motorik-Bewegungsanalyse können Sie auf Antrag Module im Umfang von maximal 9 CP aus der Berechnung der Gesamtnote heraus nehmen lassen. Den Antrag hierfür stellen Sie bitte schriftlich (keine E-Mail), formlos an den Prüfungsausschussvorsitzenden, Herrn Prof. Dr. J. Munzert, und reichen ihn bei der Abgabe Ihrer Thesis bei mir ein.
Im Falle einer externen Thesisbetreuung werden keine Reisekosten erstattet.
Prüfungsausschuss für den Master - Studiengang BMB |
Amtszeit |
Mitglieder |
Stellvertreter |
01.10.22-30.09.24 |
Vorsitzender
Prof. Dr. Mathias Hegele |
Prof. Dr. Hermann Müller |
Prof. Dr. K. Krüger |
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Prof. Dr. J. Munzert | N.N. | |
Prof. Dr. M. Mutz | N.N. | |
Prof. Dr. V. Oesterhelt | N.N. | |
Dr. H. Maurer | Dr. M. Reiser | |
Dr. F. Onasch | Dr. J. Keyser | |
01.10.22-30.09.23 | Lara K. Ullrich | Mira Felten |
Daniel S. Klement | Luisa-Larissa Butzbach |
Anerkennung von außeruniversitär erworbenen Kompetenzen für den Masterstudiengang BMB
- Studien- oder Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines äquivalenten Studiengangs erbracht wurden, der inhaltlich dem MSc. - BMB an der JLU ähnelt, können von dem jeweiligen Modulverantwortlichen für eine Prüfungsleistung im Master - Studiengang anerkannt werden. Zur Vereinfachung des Procederes finden Sie im Downloadbereich dementsprechende Anerkennungsformulare. Wurde Ihnen gegebenfalls eine Äquivalenz durch einen der Modulverantwortlichen bestätigt, reichen Sie das Anerkennungsformular bitte mit den dementsprechenden Studien- bzw. Prüfungsleistungen (Originale oder beglaubigte Kopien) beim Prüfungsamt ein. Hier können die anerkannten Leistungen dann in FlexNow hinterlegt werden. Beachten Sie bitte, dass es ausschließlich Studierenden im 1. Fachsemester vom Studienbeginn 01.10. bis 31.12. des gleichen Jahres möglich ist, Anerkennungen außeruniversitär erworbener Kompetenzen einzuholen. Diese müssen bis Ende des 1. Fachsemesters beim Prüfungsamt eingegangen sein. Darüber hinaus wird es lediglich möglich sein, JLU-intern erworbene Kompetenzen anerkennen zu lassen.
Beachten Sie bitte: Anrechenbare Leistungen müssen benotet sein!
Hochschulwechslern empfiehlt der Prüfungsausschuss die Beratung durch die Studienfachberatung in Anspruch zu nehmen!
Zulassungstermine 2024:
Zulassung
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Abgabe
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Stichtag für den fristgerechten
Eingang Ihres Antrags auf
Zulassung und Übermittlung
des Titels
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02.02.2024 |
31.07.2024 |
Fr., 19.01.2024 |
07.03.2024 |
03.09.2024 |
Fr., 23.02.2024 |
11.04.2024 |
08.10.2024 |
Fr., 29.03.2024 |
06.06.2024 |
03.12.2024 |
Fr., 24.05.2024 |
11.10.2024 |
09.04.2025 |
Fr., 27.09.2024 |
12.12.2024 |
10.06.2025 |
Fr., 29.11.2024 |
Zulassungstermine 2023:
Zulassung
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Abgabe
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Stichtag für den fristgerechten
Eingang Ihres Antrags auf
Zulassung und Übermittlung
des Titels
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01.02.2023 |
31.07.2023 |
Mo., 23.01.2023 |
01.03.2023 |
31.08.2023 |
Mo., 20.02.2023 |
03.04.2023 |
02.10.2023 |
Mo., 20.03.2023 |
01.06.2023 |
30.11.2023 |
Mo., 22.05.2023 |
16.10.2023 |
15.04.2024 |
Mo., 02.10.2023 |
01.12.2023 |
31.05.2024 |
Mo., 20.11.2023 |
Für die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit verwenden Sie bitte den Allgemeinen Thesisantrag
Ihren Thesisantrag reichen Sie bitte beim Akademischen Prüfungsamt, Raum 107, während der Sprechzeiten ein. Sie haben aber auch die Möglichkeit den Antrag per Post an das APG zu schicken.
Die Eingabe des Titels Ihrer Thesis mit Zulassungsdatum und Abgabetermin in FlexNow erfolgt über das Akademische Prüfungsamt Geisteswissenschaften. Die in FlexNow hinterlegten Termine sind verbindlich .
Bei der Erstellung Ihrer Abschlussarbeit beachten Sie bitte diese Formalia . Die gebundene Version Ihrer Thesis ist 2-fach einzureichen. Beide Exemplare werden vom Akademischen Prüfungsamt aus an die Erstgutachter/in und Zweitgutachter/in weiter geleitet. Die/der Erstgutachter/in behält ein Exemplar der Thesis während das Exemplar der/des Zweitgutachter/in zur Archivierung in der Prüfungsakte retourniert wird.
Der Rücktritt vom Thesismodul ohne das Vorliegen triftiger Gründe ist ausgeschlossen!
Sie haben die Möglichkeit Ihre Abschlußarbeit (Thesis) durch eine Gutachterin / einen Gutachter betreuen und begutachten zu lassen, der / die nicht an der JLU Gießen lehrt. Hierfür stellen Sie bitte einen formlosen, jedoch schriftlichen Antrag (keine E-Mail) an die Dekanin des FB 06 und reichen diesen im Prüfungsamt ein. Dem Antrag fügen Sie bitte alle Kontaktdaten der / des externen Gutachter/in bei, sowie eine Bestätigung aus der hervorgeht, daß der/die externe Gutachter/in mit der Betreuung und Begutachtung entsprechend den formalen Kriterien für den von Ihnen studierten Studiengang einverstanden ist. Bitte teilen Sie in Ihrem Antrag ebenfalls mit, wer die Begutachtung am Institut übernehmen wird.
Die Genehmigung wird durch das Prüfungsamt in die Wege geleitet.
Allgemeine Informationen
Voraussetzung für einen Quereinstieg / Einstufung in ein höheres Fachsemester ist, dass anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Master - Studiengang
Biomechanik-Motorik-Bewegungsanalyse
(BMB) oder einem äquivalenten Studiengang erbracht wurden, die inhaltlich dem MA -
BMB
an der JLU ähneln.
Eine Zulassung kann nur dann erfolgen, wenn in dem betreffenden Fachsemester freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Diese ergibt sich aus der Differenz zwischen der festgesetzten Zulassungszahl (Zahl der Studienplätze) und der Zahl der diesem Fachsemester zuzuordnenden immatrikulierten Studierenden. Bei freien Studienplätzen erfolgt die Zulassung gemäß der
„Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen
in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Hessen (Vergabeverordnung Hessen) vom 18.05.2005“.
Danach sind zunächst u. a. Hochschulwechsler/innen – Bewerber/innen, die im
MA - Studiengang
BMB
an einer anderen deutschen Universität/Hochschule eingeschrieben sind oder waren - zu berücksichtigen. Erst wenn alle Hochschulortwechsler/innen, die sich beworben haben einen Studienplatz erhalten haben und dann immer noch Studienplätze frei sind, werden diese an Bewerber/innen für einen Quereinstieg vergeben. Unter dieser Bewerbergruppe entscheidet dann das Los.
Regelung für die Anerkennung
Die Entscheidung über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im MA - Studiengang BMB . Den Antrag auf Anrechnung stellen Sie bitte schriftlich und schicken ihn an das:
Akademisches Prüfungsamt Geisteswissenschaften
z. Hd. Frau Franziska Scholler
Leihgesterner Weg 52, Raum 107
35392 Gießen
Deutschland
Folgende Unterlagen müssen Ihrem Antrag beigefügt sein:
- eine beglaubigte Kopie Ihres Hochschulzeugnisses
- tabellarischer Lebenslauf
- eine beglaubigte Kopie Ihres Transcript of Records der Universität, an der Sie eingeschrieben sind.
- eine Modulbeschreibung der Fächer, die Sie während Ihres Studiums belegt haben in Deutsch oder Englisch
- einen kuvertierten und adressierten Rückumschlag zur Rücksendung der von Ihnen eingereichten Unterlagen
Beachten Sie bitte:
Ein Anrechnungsbescheid ist kein Garant für einen Studienplatz. Die Studienplätze werden vom Studierendensekretariat vergeben. Nähere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.uni-giessen.de/cms/studium/bewerbung
Hochschulwechslern empfiehlt der Prüfungsausschuss die Beratung durch die Studienfachberatung in Anspruch zu nehmen!
Gemäß Anlage 2 zur SpezO Biomechanik-Motorik-Bewegungsanalyse müssen Sie im Rahmen Ihres Studiums Wahlpflichtmodule im Umfang von 9 CP absolvieren. Dies kann 1 Modul im Umfang von 6 CP + 1 Modul im Umfang von 3 CP sein, Sie haben jedoch auch die Möglichkeit 3 Module im Umfang von jeweils 3 CP einzubringen. Hierfür können Sie Module aus dem durch das Institut bereitgestellten
Wahlpflichtmodulkatalog
einbringen, aber auch andere Module in o. g. Umfang, sofern diese für Sie als Wahlpflichtmodul zugänglich sind und
benotet
werden. Für die Wahlpflichtmodule, die nicht in dem Wahlpflichtmodulkatalog gelistet sind benötigen Sie die Einverständniserklärung von Herrn Prof. Munzert
bevor
Sie das jeweilige Wahlpflichtmodul beim Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften anmelden können. Die Einverständniserklärung ist Ihrer Anmeldung bitte beizufügen.
Da die Wahlpflichtmodule MA-BMB-12 und MA-BMB-13 nur begrenzt in FlexNow anmeldbar sind, müssen Sie jedes nicht in FlexNow anmeldbare Wahlpflichtmodul
vor Erbringung Ihrer Prüfungsleistung
unter Verwendung dieses
Formulars
beim Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften anmelden.
Die Anmeldung muss für ein SS spätestens zum 01.06. vorliegen, für ein WS spätestens zum 01.12. und grundsätzlich bevor Sie Ihre Prüfungsleistung erbringen.
Um die von Ihnen im Wahlpflichtmodul erbrachten Prüfungsleistungen in FlexNow abbilden zu können, lassen Sie sich bitte durch den/die zuständige/n Lehrende/n einen Schein in Papierform ausstellen, der Note, CP, Prüfungsdatum und die von Ihnen erbrachte Prüfungsleistung beinhalten muss. Diesen Schein reichen Sie bitte während meiner Sprechzeiten ein, damit die Prüfungsleistung in Ihren FlexNow Account eingetragen werden kann.
Sollten Sie ein Wahlpflichtmodul wählen, in dem eine mündliche Prüfung erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte mit dem/der zuständigen Dozenten/in einen Prüfungstermin während des üblichen Prüfungszeitraums und teilen mir diesen zeitnah mit.
Beachten Sie bitte, dass die nachträgliche Anerkennung von Prüfungsleistungen, die nicht auf dem geforderten Wege angemeldet wurden, ausgeschlossen ist!
Bitte beachten Sie immer auch die Hinweise Ihrer DozentInnen und die Aushänge an Ihrem Institut!
Die Klausurtermine für das WS 2023/24 und das SS 2024 finden Sie hier
:
Klausurenplan Master Biomechanik-Motorik-Bewegungsanalyse