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Promotion

 

Promotionsordnung

 

Bitte informieren Sie sich im A-Z der Promotion über die wichtigsten Schritte zur Erlangung des Doktortitels.

Bitte beachten Sie: Die Anträge an das Akademische Prüfungsamt Geisteswissenschaften müssen jeweils spätestens 3 Wochen vor dem nächsten Treffen des Promotionsausschusses vollständig beim Prüfungsamt eingereicht werden (der Ausschuss tagt jeweils in der dritten und vorletzten oder letzten Woche der Vorlesungszeit).

Antrag für die Annahme als Doktorand/in

Antrag auf Zulassung zur Promotion

Betreuungsvereinbarung