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2. Wann kann ich eine Bescheinigung für Bewerbungszwecke erhalten?

 

Sobald Sie im Bachelor-Studiengang zur Abschlussarbeit / Thesis zugelassen sind, können Sie im Prüfungsamt eine Bescheinigung mit vorläufiger Durchschnittsnote erhalten. Bitte beantragen Sie diese vorab per Mail beim Prüfungsamt und wählen Sie den Zeitpunkt der Beantragung mit Bedacht, da Sie dieses Dokument nur einmal von uns erhalten.

 

Bescheinigungen mit vorläufiger Durchschnittsgesamtnote werden lediglich während der allgemein üblichen Bewerbungsphasen ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass die meisten Universitäten bei Bewerbungen mindestens 150 CP aus abgeschlossenen Modulen fordern.

 

Für den BSc. Psychologie beachten Sie bitte diese Hinweise.

 

Für die Masterstudiengänge sind Bescheinigungen für Bewerbungszwecke nicht vorgesehen.