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Über das GGN

Über das GGN

Das Gießener Graduiertenzentrum Naturwissenschaften und Psychologie (GGN) ist eine zentrale, fachbereichsübergreifende Einrichtung der Justus-Liebig-Universität Gießen und wird aus Mitteln des Hessischen Hochschulpakts (Profilbudget A) gefördert. Es wurde im August 2022 gegründet und am 3. Juli 2023 feierlich eröffnet.

Das GGN richtet sich an alle Doktorandinnen und Doktoranden, Postdoktorandinnen und -doktoranden sowie forschungsnahe Masterstudierende der Mathematik & Informatik, der Physik, der Geographie, der Biologie, der Chemie, der Psychologie und der Sportwissenschaft.

 

Ziel des GGN ist die bestmögliche Förderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf frühen Karrierestufen in den naturwissenschaftlichen Fächerzonen.

 

Wir bieten ein attraktives, promotionsbegleitendes Fortbildungsprogramm bestehend aus hochwertigen fachspezifischen, fachübergreifenden und außerfachlichen Qualifizierungsangeboten und unterstützen bei allen Belangen rund um die Doktorarbeit und weitere Karriereplanung. Wir fördern den Aufbau von Netzwerken sowie die Teilnahme an karrierefördernden Forschungsaufenthalten und Konferenzreisen.

Wir bilden ein fachbereichsübergreifendes Netzwerk für Austausch und Qualifizierung und fördern so ein attraktives Forschungsumfeld für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf frühen Karrierestufen und eine kooperative, fächerübergreifende Promotionskultur in den Naturwissenschaften.

Direktorium
Das Direktorium ist zuständig für alle Angelegenheiten des Graduiertenzentrums von wesentlicher Bedeutung.
Hier finden Sie alle aktuellen Dorektoriumsmitglieder sowie deren Stellvertretungen.
GGN-Geschäftsstelle
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind Ansprechpartner für alle Ihre Fragen und Anliegen.
Zur GGN-Geschäftsstelle
Struktur
Die Vollversammlung der Mitglieder, das Direktorium, das Geschäftsführende Direktoriumsmitglied und die Geschäftsführung bilden die Organe des GGN.
Details zur Struktur des GGN
Satzung
Die Organisation, die Aufgaben und Zuständigkeiten werden in der Satzung geregelt.
Satzungstext