IPP Reisestipendien und Forschungsförderung
Bitte beachten Sie, dass Reiseanträge mindestens 6 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden müssen. Später eingereichte Reiseanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Antragsformular für die Reisekostenerstattung
Wer kann eine Reisekostenerstattung beantragen?
Alle Doktorand_innen mit vollem IPP-Mitgliederstatus sind berechtigt, die Erstattung ihrer Reisekosten für Konferenz- und Forschungsreisen im In- und Ausland zu beantragen. Leider ist die Erstattung für assoziierte Mitglieder nicht möglich.
Um finanzielle Unterstützung beantragen zu können, müssen Sie entweder selbst einen Konferenzvortrag halten oder an der Organisation der betreffenden Veranstaltung beteiligt sein. Ausnahmeregelungen können fallweise getroffen werden.
Welche Kosten werden übernommen?
Eine Rückerstattung kann für die folgenden Posten beantragt werden:
- Reisekosten
- Unterkunft
- Tagungsgebühren (falls anfallend)
Bitte beachten Sie, dass für alle zur Erstattung beantragten Kosten die Originalquittungen vorgelegt werden müssen. Nutzen Sie immer die ökonomischste Wahlmöglichkeit. Bahnreisen werden grundsätzlich auf Grundlage einer Fahrkarte 2. Klasse mit BahnCard 50 oder des DB-Sparpreises (Sparpreis 50) erstattet.
Kriterien für die Bewilligung Ihres Antrags
Die Koordinatorin des IPP wird jeden Antrag sorgfältig prüfen und anschließend auf Grundlage der folgenden Kriterien ihre Entscheidung treffen:
- Wissenschaftliche Qualität des geplanten Forschungsaufenthalts/Konferenzbeitrags.
- Relevanz der Reise für Ihr Forschungsprojekt.
- Übereinstimmung mit dem Ziel des IPP, seine Promovierenden umfassend zu fördern, was deren Forschungs- und Publikationserfahrung sowie Präsentationsfähigkeiten in einem nationalen und internationalen Kontext betrifft.
Alle Kostenerstattungen erfolgen in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Hessischen Reisekostengesetzes.
So beantragen Sie eine Kostenerstattung
Um eine Reisekostenerstattung zu beantragen, füllen Sie bitte das online verfügbare Antragsformular für die Reisekostenerstattung aus oder senden Sie ein ausgedrucktes Exemplar an das ipp.
Anträge, die weniger als 6 Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, können leider nicht berücksichtigt werden.
Wenn Sie vorhaben, länger als eine Woche zu verreisen, stellen Sie Ihren Antrag bitte mindestens drei Monate vor Reiseantritt. Wenn Ihr Aufenthalt länger als drei Wochen dauern soll, beantragen Sie die Kostenübernahme bitte mindestens sechs Monate im Voraus.
JLU-Mitarbeiter_innen (gilt auch für WiMis und AHKs) müssen zusätzlich ausfüllen:
- das „Dienstreiseanzeige"-Formular, das Sie direkt gemeinsam mit dem Antrag einreichen können;
- sowie bei einer Reise ins EU-Ausland, den Europäischen Wirtschaftsraum oder die Schweiz, je nach Zielland und Dauer Ihrer Reise, möglicherweise die „Bescheinigung A1". Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten der JLU hier darüber, ob für Ihre Reise eine solche Bescheinigung notwendig ist, und reichen Sie diese wenn nötig zusammen mit dem Reisekostenantrag ein.
Nach Ihrer Konferenz- oder Forschungsreise
Innerhalb von vier Wochen nach Ihrer Rückkehr reichen Sie bitte einen schriftlichen Bericht über Ihre Konferenzteilnahme/ihren Forschungsaufenthalt ein. Nähere Einzelheiten erhalten Sie in dem Schreiben, das Sie über den Erfolg Ihrer Bewerbung informiert.