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Voraussetzungen

Das IPP folgt den Richtlinien und Satzungen der Justus-Liebig-Universität Gießen. Beachten Sie, dass die Satzung für die Promotionsprogramme der JLU derzeit überarbeitet wird, da sie an neue modulare Curricula und an internationale Anforderungen angepasst wird und sich somit ändern kann.

 

Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion im Rahmen des IPP/an der JLU?

Die Doktorand_innen des IPP müssen über einen weit überdurchschnittlichen, Master-äquivalenten Hochschulabschluss verfügen; der Abschluss muss zudem in einem Fach erfolgt sein, das eine erkennbare Relevanz für das vorgesehene Promotionsprojekt hat. Bei der Anerkennung eines internationalen Abschlusses werden die anerkannten Äquivalenzkriterien zugrunde gelegt. Bei weiteren Fragen zur Anerkennung Ihres internationalen Hochschulabschlusses kontaktieren Sie bitte das IPP-Team.

Wenn die Promotion in einem anderen Fach erfolgen soll als dem Ihres Hochschulabschlusses, stellen Sie bitte sicher, dass Sie die für das angestrebte Promotionsfach in den Promotionsordnungen der JLU angeführten Voraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Mitgliedschaft im IPP eine Einschreibung zum Promotionsstudium an der JLU von mindestens zwei Semestern voraussetzt (die entstehenden Kosten betragen rund €270 pro Semester).

 

Kann ich mich bewerben, ohne bereits an der JLU eingeschrieben zu sein?

Durchaus. Sie können sich zuerst um eine IPP-Mitgliedschaft bewerben und sich dann später zu einem Promotionsstudium an der JLU einschreiben. Wenn Sie als IPP-Mitglied angenommen worden sind, müssen Sie sich zunächst beim Promotionsausschuss bzw. Akademischen Prüfungsamt der JLU als Doktorand_in registrieren; danach folgt dann die Einschreibung zum Promotionsstudium. Die Semestergebühren für eingeschriebene Doktorand_innen betragen etwa €270 pro Semester. Hier finden Sie weitere Hinweise und Downloads zur Einschreibung.

 

Gibt es eine Altersgrenze für die Bewerbung?

Nein. Entscheidend für uns ist das ‚akademische Alter’ der Bewerber_innen, das nicht zwingend mit ihrem biologischen Alter übereinstimmen muss. Deshalb werden etwaige Unterbrechungen oder Verzögerungen im Studienverlauf (etwa durch Erziehungszeiten oder andere familiäre Verpflichtungen) selbstverständlich bei der Beurteilung der einzelnen Anträge berücksichtigt.