Scheinvergabekriterien Zahnmedizin
Diese Liste umfasst die Scheinvergabekritierien für den vorklinischen Studienabschnitt im Studiengang Zahnmedizin
Bitte beachten, die Scheinvergabekriterien haben für Sie Gültigkeit, wenn Sie im WiSe 21/22 mit dem Studium der Zahnmedizin an der JLU begonnen haben.
(Für höhere Semester richtet sich die Gültigkeit nach der, in der zum WiSe 21/22 in Kraft getretenen "neuen" Studienordnung, genannten Übergangsfrist.)
Gemäß Studienordnung Studienordnung „Zahnmedizin“ mit dem Abschluss „Zahnärztliche Prüfung“ des Fachbereichs 11 – Medizin – der Justus-Liebig-Universität Gießen, vom 31.05.2021, gültig ab WiSe 21/22, gilt in §10:
Die fachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweisen (Scheinvergabekriterien) werden auf der Grundlage dieser Studienordnung vom Fachbereichsrat auf Vorschlag der zuständigen Zentren, Institute und Kliniken und nach Vorlage durch den Prüfungsausschuss beschlossen und vor Semesterbeginn schriftlich, durch Aushang oder elektronisch auf den Internetseiten des Fachbereichs zentral veröffentlicht. Sie dürfen während des laufenden Semesters nicht verändert werden. Zuständig für die Veröffentlichung ist die Studiendekanin/der Studiendekan.
Pflichtveranstaltungen der Vorklinik (1. Abschnitt des Studiums)
Zur Anmeldung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sind 10 Leistungsnachweise zu erwerben. Im folgenden die dafür am FB 11 festgelegten Scheinvergabekriterien:
Pflichtveranstaltungen des 2. Abschnitts des Studiums
Zur Anmeldung zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sind 4 Leistungsnachweise zu erwerben. Im folgenden die dafür am FB 11 festgelegten Scheinvergabekriterien:
1. Praktikum der Zahnerhaltungskunde am Phantom
2. Praktikum der zahnärztlichen Prothetik am Phantom
3. Praktikum der kieferorthopädischen Propädeutik und Prophylaxe
4. Praktikum der zahnärztlich-chirurgischen Propädeutik und Notfallmedizin