13. Welche Voraussetzungen bestehen für die Annahme einer Körperspende nach dem Versterben?
Grundsätzlich kommt die Körperspende nur dann zustande
- Wenn sich die verstorbene Person zu Lebzeiten bei voller Einwilligungsfähigkeit als Körperspender registriert hat.
- Wenn ein Bedarf seitens der Anatomie gegeben ist und die vorhandenen Kapazitäten die Annahme erlauben.
- Wenn sich die Körperspende für den anatomischen Unterricht eignet.
- Wenn keine Gründe vorliegen, die eine Körperspende ausschließen (siehe Punkt 14).