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Informationen zum Promotionsverfahren

1) Anmeldung als Doktorand

2) Einreichung der Dissertation zur Begutachtung

  • 4 gebundene Exemplare DIN A4, 1,5 Zeilenabstand, einseitig bedruckt, wahlweise Leim- oder Spiralbindung
  • Aktuelle Kontaktdaten (Name, Anschrift, Email-Adresse, Handy-Nummer)
  • Regelung zu Vorabpublikationen von Daten aus Promotionen - Eigenzitation (pdf-Datei)

 Sobald Ihre Exemplare im Promotionssekretariat eingegangen sind, werden diese an die Gutachter versandt. Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung für die Promotionsgebühren. Wenn alle Gutachten eingegangen sind, kommt es zur dreiwöchigen Auslage der Gutachten. Nach Ablauf der Auslage dürfen Sie die Gutachten in den Räumen des Dekanats einsehen und sich dazu Notizen machen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

3) Disputation

Nach Auslageende dürfen Sie disputieren. Den Termin müssen Sie mit Ihrer Prüfungskommission vereinbaren. Gerne können Sie mit der Planung schon während der Auslage beginnen. Die Disputation kann in Präsenz oder im Einvernehmen mit der Prüfungskommission, nach Antrag an den Promotionsausschuss, auch als Videokonferenz oder in einem hybriden Format durchgeführt werden. Die öffentliche Teilnahme muss jedoch sichergestellt sein (Link im Aushang).

4) Drucklegung

5) Promotionsurkunde

  • Die Promotionsurkunde wird nach Abgabe der gedruckten Exemplare angefertigt.
  • 5 beglaubigte Kopien der Urkunde werden Ihnen zugesandt.
  • Die Original-Promotionsurkunde wird im Rahmen der Promotionsfeier verliehen.
  • Anfertigung einer englischsprachigen Urkunde auf Anfrage möglich.