Wichtiges zu Klausuren
Eine Einsicht in eine schriftliche Klausur kann innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgen. Wenden Sie sich hierzu zwecks Terminvereinbarung an das jeweilige Institut/Klinik falls dies nicht gesondert bei der Bekanntgabe der Note ausgewiesen ist.
Gegen den Bescheid einer nichtbestandenen Prüfung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses (Prüfungsamt) für den Studiengang der Veterinärmedizin des Fachbereichs 10 der Justus-Liebig-Universität Gießen einzulegen. Die Postanschrift lautet: Staatliches Prüfungsamt der Veterinärmedizin, Frankfurter Straße 94, D-35392 Gießen.