Rücktritt von Prüfungen
Rücktritt von einer Prüfung
- Wenn Sie an einer Prüfung wegen Krankheit nicht antreten können, beachten Sie unsere Regelungen zu Erkrankungen/Versäumis.
- Wenn Sie zu einer Prüfung aus dringenden Gründen nicht antreten können, benötigt das Prüfungsamt einen formlosen, schriftlichen Antrag. Der Vorsitzende entscheidet dann über die Genehmigung.
- Melden Sie sich in der jeweiligen Klinik bzw. im entsprechenden Institut ab. Es erfolgt keine Meldung seitens des Prüfungsamtes !!
- Fehlen Sie unentschuldigt bei einem Prüfungstermin so wird die Prüfung mit „nicht ausreichend“ gewertet.
Rücktritt von einem Prüfungsabschnitt
- Wenn Sie sich zu einem Prüfungsabschnitt vorsorglich angemeldet haben, jedoch nicht antreten werden, benötigt das Prüfungsamt eine schriftliche Mitteilung. Bitte geben Sie die Rücktrittserklärung so früh wie möglich ab.
- Beachten Sie bitte, dass Sie sich wieder neu anmelden müssen!! Sie werden nicht automatisch durch das Prüfungsamt für die nächste Prüfungsphase vorgesehen.