Erkrankungen/ Versäumnis
Sollten Sie an einer Prüfung wegen Krankheit nicht teilnehmen können, sind folgende Regelungen zu beachten:
- Melden Sie sich in der jeweiligen Klinik bzw. im entsprechenden Institut (telefonisch) krank.
Es erfolgt keine Meldung seitens des Prüfungsamtes!! - wenn Sie zu einem Prüfungstermin krank werden, bitten wir innerhalb von 3 Werktagen um Vorlage eines vollständig ausgefüllten Attest-Formulars im Original.
- Herkömmliche Atteste und Krankschreibungen werden nicht anerkannt.
- Im Falle eines mehr als zweimaligen Versäumnisses einer Prüfung wegen Krankheit innerhalb eines Prüfungsabschnitts, muss zusätzlich zur ärztlichen Bescheinigung ein Zeugnis des Gesundheitsamtes in Gießen vorgelegt werden (StuPO Vet, Anlage 4, §14 (6)). Als Prüfungsabschnitt ist jeweils die Gesamtheit der Prüfungen im Rahmen der Tierärztlichen Vorprüfung und Tierärztlichen Prüfung zu sehen.
- Bei Abbruch einer Prüfung wegen Krankheit vor der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses muss immer ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden.
- Ein Abbruch der Prüfung wegen Krankheit (ausgenommen Akut- und Notfälle) ist nicht möglich:
- Nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
- Wenn sich ein Prüfling in Kenntnis einer Erkrankung unmittelbar vor der Prüfung, nach schriftlicher oder mündlicher Befragung durch den Prüfer, für prüfungsfähig erklärt.