Zusammenlegung oder Teilung eines Praktikums
Anträge auf Zusammenlegung oder Teilung von Praktika sind an den Vorsitzenden der Tierärztlichen Prüfung zu stellen und im Prüfungsamt abzugeben.
Der Antrag sollte folgende Angaben beinhalten:
Der Antrag sollte folgende Angaben beinhalten:
- Name, Anschrift, Telefonnummer u. Angabe des Fachsemesters des Antragstellers
- Art des Praktikums
- Namen und Anschriften der Praktikumsstellen
- Genaue Zeitangabe in der das Praktikum/ die Praktika stattfinden sollen.
Praktika nach TAppV
- kurative Praxis oder Tierklinik (§ 57 Abs.1, TAppV)
Dieses Praktikum (150h in mind. 4 Wochen) kann ohne Antrag je zur Hälfte (2 Wochen) in beiden Einrichtungen abgeleistet werden. Bei Ableistung im Ausland muß immer ein Antrag gestellt werden! - "Großes Praktikum" kurative Praxis, Tierklinik oder Wahlpraktikum (§ 57 Abs.2, TAppV)
Dieses Praktikum (700h in mind. 16 Wochen) darf ausschließlich in maximal vier Einrichtungen abgeleistet werden. Kleinste Einheit der Teilung sind 2 Wochen. Bei Ableistung im Ausland muß immer ein Antrag gestellt werden!