Praktika im Ausland
Wurde ein Praktikum im Ausland absolviert, müssen Sie zusätzlich zur entsprechenden Praktikumsbescheinigung, einen
"Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen" einreichen.
Praktikantenverträge
Sollte die Praktikumsstelle einen Vertrag fordern, beachten Sie bitte nachfolgendes:
- Praktikantenverträge müssen immer im Prüfungsamt eingereicht werden und werden dann nach Überprüfung an die zuständige Stelle weitergeleitet.
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- Sollte es sich um ein Praktikum innerhalb des ERASMUS-Programms handeln (entweder Erasmus-Traineeship oder ein Praktikum im Anschluss an das Erasmus-Auslandssemester bzw. –jahr), dann übernimmt das Akademische Auslandsamt (AAA) die Unterzeichnung des Praktikumsvertrags.
- Geht es um ein Praktikum außerhalb von Programmen, so muss der Fachbereich bzw. die/der Anerkennungsbeauftragte oder der/die Prüfungsausschussvorsitzende entscheiden, ob das Praktikum im Ausland fachrelevant und somit innerhalb des Studiums anerkannt wird. Für eine eventuell rechtliche Überprüfung wird dann das Akademische Auslandsamt (AAA) und/oder die Rechtsabteilung eingeschaltet, wenn nicht das entsprechende Musterabkommen zugrunde liegt.
- Praktikumsvereinbarungen