Scheinanerkennungen
Tierärztliche Prüfung und Tierärztliche Vorprüfung
(nur für immatrikulierte Studierende des FB 10, Veterinärmedizin)
Anträge auf Scheinanerkennungen sind an den entsprechenden Vorsitzenden zu stellen und im Prüfungsamt abzugeben. Sollen Ihre Scheine sowohl für die Tierärztliche Vorprüfung und Tierärztliche Prüfung anerkannt werden, trennen Sie die Scheine dementsprechend und füllen 2 Anträge aus.
Fügen Sie dem Antrag die Originalscheine oder beglaubigte Kopien bei.
Aus dem Antrag (Vorlage zum Antrag) muss hervorgehen auf welchen Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung oder Tierärztlichen Vorprüfung und für welchen Schein (Pflicht-oder Wahlpflicht) an der JLU die Anrechnung erfolgen soll. Dem Antrag sind die zugehörigen Äquivalenzbescheinigungen aller entsprechenden Fachvertreter beizufügen!
Um Verzögerungen und Rückfragen zu vermeiden, bitten wir die Scheine entsprechend der hiesigen Scheine zuzuordnen.