Allgemeines zum Studium
An der Justus-Liebig-Universität Gießen - Fachbereich Veterinärmedizin- kann das Studium der Tiermedizin aufgenommen bzw. fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Zum Studium der Tiermedizin ist eine Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife, Fachbezogener Hochschulzugang) oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder bei Zeugnissen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden, der Anerkennungsbescheid der zuständigen Behörde, erforderlich.
Weiterhin hat der Bewerber/die Bewerberin für die Zulassung zum Vorphysikum gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 der Approbationsordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (TAppV) vom 27.07.2006 (BGBI. I, S. 1831 ff.) nachzuweisen, dass er/sie an einem von der Universität durchgeführten oder von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses als gleichwertig anerkannten Kursus der med. Terminologie regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat. Der Nachweis kann dadurch ersetzt werden, dass der Bewerber/die Bewerberin Latein- oder Griechischkenntnisse nach Maßgabe des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 26.10.1979 (gem. Ministerialblatt 1980 S.642) oder den Erwerb des Latinums nachgewiesen hat.