Beurlaubung
Informationen zur Beantragung eines Urlaubssemesters
- Studierenden, denen ein Urlaubssemester genehmigt wurde, werden nicht zu Prüfungen geladen/zugelassen
Ausnahme: Sie äußern sich schriftlich, dass sie Prüfungen ablegen möchten. - Studierenden, denen ein Urlaubssemester genehmigt wurde, sind verpflichtet dem Prüfungsamt umgehend die Bescheinigung über das Urlaubssemester vorzulegen.